# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1859_S372 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 372 Der evangelische Oberkirchenrath und die evangelische Kirchenzeitung. W. 16, 661 f. schließt mit den schönen auf den vorliegenden Fall unmittelbar passenden Worten: „In Summa, die protestirenden Stände erkennen sämmtlich und sonderlich die Kaiserliche Majestät für ihren rechten natürlichen Herrn und von Gott verordneten Kaiser und Oberkeit, dem sie sich auch mit ihren Leibern, Landen und Leuten zu aller Gehorsam, Hülf und Unterthänigkeit erbieten und unterwerfen: aber daß sich ihre Majestät durch Bekräftigung der Reichsstände Abschieds auch unterfahen wollte über derselben Stände Glauben, Seelen und Gewissen in einige Wege ein Herr zu sein, oder ihnen was anzunehmen zu gebieten, dadurch sie von der Wahrheit abweichen, wider ihr Gewissen handeln und Gott als einen Herrn erzürnen sollten: das wäre zu weit gelaufen und Gott ohne Mittel in das Regiment und Oberkeit gegriffen, der ihm hierin alle Gewalt und Jurisdiction vorbehalten, und keinem Menschen auf Erden auch des wenigsten Macht hierin gelassen hat: Coelum coeli Domino, terram autem dedit filiis hominum: den Himmel und was geistlich ist, hat Gott des Himmels Herr vorbehalten, was aber irdisch ist, hat er allein den irdischen Menschen befohlen. Es ist auch kein Mensch schuldig, weder dem Kaiser noch anderen Oberkeiten der Erde, darinnen zu gehorchen, denn dieses Falles gebührt sich, wie die Schrift sagt, Gott mehr, denn den Menschen zu gehorsamen.“ So lange wir Protestanten heißen (und dieser Name wird so lange dauern, als die Kirche des Evangeliums dauert, weil er eine wesentliche Bestimmtheit ihres Wesens enthält), wird es auch erlaubt und Pflicht sein, unter Umständen zu protestiren, d. h. feierlich die Rechte des himmlischen Königes im Gegensatze gegen irdische Auctoritäten und Majoritäten zu wahren. Solche Protestation unbedingt verpönen und sie als ein Attentat gegen die Obrigkeit betrachten, ist ein Zeichen religiöser Indolenz und Impotenz, und nur vom Standpuncte des Atheismus aus vernünftig, der nichts mehr gewahrt von dem verborgnen Hintergrunde aller Auctorität auf Erden, der die große Wahrheit verkennt, welche das Thema von Ps. 82. ist: „Gott stehet in der Gemeinde Gottes, inmitten der Götter richtet er,“ dem somit der Ausspruch, daß man Gott mehr gehorchen muß, als dem Menschen, eine Thorheit ist, der in der Berufung auf dies Wort nur ein Feigenblatt für den Eigensinn und die Halsstarrigkeit erblickt. Hat etwa die kirchliche Behörde in einer Zeitfrage bereits einen falschen Weg betreten, so befreit das nicht von der Pflicht der Bezeugung der Wahrheit, es steigert sie vielmehr. Für uns gilt doch wahrlich nicht das: „Rom hat gesprochen, die Sache ist entschieden.“ Wir prüfen Alles, auch die Maßregeln der Behörden, nach Gottes Wort, der „einigen Regel und Richtschnur, nach welcher zugleich alle Lehren und Lehrer gerichtet und geurtheilt werden sollen“, „dem einigen Probirstein,“ wie unsere Bekenntnisse sagen; und wo das ordentliche Amt strauchelt, gerade da geht die Verpflichtung auf das außerordentliche über, weil sonst die Kirche ganz aufhören würde. Da das Priesterthum unter Jerobeam in dem Reiche der zehn Stämme vom rechten Wege abwich, da es seine Interessen unzertrennlich mit denen des falschen Cultus verknüpfte, da war die Zeit gekommen für das Auftreten der zu Ver⸗