# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1859_S371 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der evangelische Oberkirchenrath und die evangelische Kirchenzeitung. 371 möchten sich betrügen, als daß sie tiefer gegründet werden sollten in der unerschütterlichen auf einen ewigen Grund außer ihnen stehenden Gewißheit ihres Heils. ——— (Eingesandt.) Der evangelische Oberkirchenrath und die evangelische Kirchenzeitung. (Schluß.) Man stößt sich vor Allem daran, daß der Aufsatz als Protestation bezeichnet ist. Angesichts der unter das vierte Gebot gestellten Behörden dürfe man wohl petitioniren, nicht aber protestiren.**) Wie ist es aber möglich, daß unter uns die Protestation verpönt werde, ohne daß wir zugleich unseren eignen Ursprung verdammen? An diesen unsern Ursprung knüpft der Verfasser der „Protestation“ selbst ausdrücklich an, indem er dieselbe mit den Worten beginnt: „Es ist Zeit und Stunde gekommen, daß der Protestantismus unter uns wieder eine Wahrheit werden soll.“ Auch jene ursprüngliche Protestation war gegen die legitimen Auctoritäten gerichtet und ruhte auf der tief in dem Worte Gottes gegründeten Anschauung, daß bei einem Conflicte zwischen dem ersten und dem vierten Gebote das letztere weichen muß, wie das schon daraus erhellt, daß das erste Gebot eine alle anderen beherrschende Stellung einnimmt. Joh. Aurifaber sagt in der Erzählung derer Begebenheiten mit Luthero, W. W. 21, 116.: „Anno 1529 zu Speyer ist auch um Ostern desselbigen Jahres der Reichstag angangen. — — Und ward auf demselbigen Reichstage wider des Königs Ferdinandi und der anderen päpstischen Chur- und Fürsten, geistlich und weltlich, listig und ernstlich handeln suchen und begehren, eine herrliche Protestation von den evangelischen Chur- und Fürsten, auch Reichsstädten übergeben. Daher darnach dieselben evangelischen Stände in aller Welt die protestirenden Stände sind genannt worden.“ Die protestirenden Stände bitten in dem mündlichen Vortrage bei der Kaiserlichen Audienz, W. W. 16, 567: „Ew. Kaiserliche Majestät wollen wegen der gethanen Protestation keinen ungnädigen Willen fassen, sondern solches der unvermeidlichen, dringlichen und hohen Nothdurft zumessen, in Betrachtung, daß ja das Ewige und also der Seelen Heil vor das Zeitliche und der Menschen Lehre muß und soll gesetzt werden. — Dieweil sie auch erbötig, wo sie mit göttlicher wahrhaftiger Schrift eines anderen und gewisseren Bericht uns überwunden, wollten sich ihre Gnaden und die anderen gebührlicher Maß weisen lassen.“ — Des Brandenburgischen Canzlers Georg Voglers Schrift, „worin ausgeführt wird, wie unrecht den evangelischen Gesandten mit der Kaiserlichen Arretirung geschehen,“ Luthers W. **) Wenn ein türkischer Kaiser gebeten sein will, nicht wider Gottes Wort zu gebieten, so ist das in der Ordnung, wenn aber ein evangelischer Oberkirchenrath dies fordert, so richtet er sich selbst. L. u. W.