# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1859_S366 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 366 Vergleichung Luthers mit Arnd und August H. Francke in Absicht ꝛc. her: „Es bewies also der Heiland mit dieser seiner großen Kraft, die er an dem Gichtbrüchigen erzeigte, da er ihn auf einmal und durch ein einiges Wort gesund machte, nicht allein, daß diesem Menschen seine Sünden vergeben wären, sondern daß er auch solche Macht habe, auf Erden Sünden zu vergeben. Das durfte er nicht um des Gichtbrüchigen willen sagen; sondern um unsertwillen, sonst möchten wir denken: Ja das ist wohl jenem widerfahren, aber was gehet's uns an? Darum führet nun unser Heiland seinen Beweis weiter hinaus: Auf daß ihr aber wisset, daß des Menschen Sohn Macht habe auf Erden die Sünde zu vergeben ꝛc. Damit wollte er also beweisen, daß, was er an einem Menschen gethan, könne er an andern auch thun und zu einem jeden sagen: „Dir sind deine Sünden vergeben.“ Hiermit bricht denn Francke ab und sagt keine Sylbe von dem noch jetzt vorhandenen Amte der Versöhnung. Daß Christus noch jetzt dasselbe thun könne, das ist ihm nichts anderes, als daß er noch jetzt durch seinen Geist die, welche darum beten und kämpfen, in ihrem Herzen absolviren kann. Nur die bekehrten Angefochtenen weist Francke auf das Wort. Er schreibt von einen solchen Christen: „Er muß diesen argwöhnischen Gedanken Gottes Wort entgegenhalten, und wenn ihm solcher Zweifel einkommt, muß er sagen: Das ist je gewißlich wahr und ein theuer werthes Wort, daß ꝛc.“ Aber selbst die Angefochtenen wagt Francke nicht allein aufs Wort zu weisen, er fährt daher unmittelbar darauf fort, der Angefochtene müsse hinzusetzen: „Ich bin ein großer Sünder; aber siehe, ich kann es doch nicht leugnen, was Gott an meiner Seele gethan hat.“ Die erfahrene Bekehrung bleibt also doch der letzte Grund der Gewißheit der Vergebung. In dem ganzen großen Jahrgang Predigten wird daher die Absolution nur einmal erwähnt und zwar nur, indem Francke vor dem falschen Troste warnt, den viele daraus nähmen. 3. Was endlich die dritte Eigenthümlichkeit Luther's betrifft, daß er, ohne die im Evangelio liegende Trostesfülle im mindesten zu schmälern, diejenigen beschreibt, welche allein des Trostes der Vergebung der Sünden fähig und desselben theilhaftig geworden sind, so zeigt sich dieselbe dadurch, daß er zwar fort und fort bezeugt, wie nur der des Trostes fähig sei, welcher seine Sünde erkennt und darüber Reue empfindet, und wie der wahre Glaube ein neues Leben innerlich und äußerlich, in Liebe und allerlei gutem Werke weckt und zur Folge hat, aber nie eine Buße ohne Glauben als eine vor demselben zu erfüllende Pflicht und zu erkämpfende Bedingung fordert, sondern den sicheren und werkheiligen Leuten die Verdammniß predigt und sie so nicht in Eigenwirken hineintreibt, sondern, ob Gott will, zerschmettert und verzagt und hungrig macht nach Gottes Gnade und Vergebung, ehe sie daran denken können, sich durch glaublose Buße zur Gnade selbst vorbereiten zu wollen, und daß er endlich, wo er Vergebung und Rechtfertigung predigt, die Lehre von den guten Werken und der Heiligung und Erneuerung damit unvermengt bleiben läßt. Ueberhaupt läßt es Luther nicht sein Hauptaugenmerk sein, vor falschem Troste zu warnen und die Heuchler vom Trost des Evangeliums abzutreiben, sondern denen, die aus Gott sind, den ganzen vol⸗