# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1859_S335 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Buffaloer noch einmal über unsern Katechismus. 335 daß C. Dietrich nun einmal diese Bibelstelle nirgends unter seinen dogmatischen Beweisstellen hat, denn mit Hülfe dieses schon oft von den Missouriern gemarterten Wortes: Alles ist euer! welches Hr. Walther bei dieser Lehre geradezu in seinem Katechismus einschmuggelt, will er dem alten Dietrich eine wiedertäuferische Meinung unterschieben.“ Da nun, wie oben nachgewiesen, Dietrich jene Stelle wirklich „unter seinen dogmatischen Beweisstellen“ hat, und zwar ganz in derselben Verbindung und zu demselben Beweise, wie unser Katechismus, so sieht jedermann, daß Hr. H., indem er uns wiedertäuferischer Verfälschungen der Schrift verdächtig machen wollte, damit den alten Dietrich, unseren Vorgänger, zum Wiedertäufer und Schriftverfälscher gemacht hat! Armer Mann! Hoffentlich witzigt ihn die Erfahrung, daß er mit seinem Kritisiren der Lehre aus einer offenbaren Thorheit in die andere fällt, und fängt nun an, beschämt in sich zu gehen und erst selbst die lutherische Lehre und Literatur zu studiren. Außer den Beschuldigungen (die jedenfalls in Unkenntniß der Lehre und in Eifer mit Unverstand ihren Hauptgrund haben) spricht aber Hr. H. leider auch mehrere offenbare wissentliche Unwahrheiten aus; z. B. daß die s. g. Missourier „alle diejenigen, welche durch das Buffaloer Ministerium als öffentliche und unbußfertige Sünder gebannt sind, mit Freuden zu ihrem Abendmahl annehmen“ — „die Missourier wollten bei allen Rotten durch 1 Cor. 3, 26—23. rechtfertigen, daß das Volk allein sich einen Lehrer aufwerfe“ — die Missourier lehrten, „der Glaube und der h. Geist sei die Kirche“ — der Herausgeber des Lutheraner sage, „die römische Pabstkirche könne man mit Recht christlich d. i. katholisch nennen,“ u. s. f. Solche wissentliche Unwahrheiten widerlegen zu wollen, kommt uns nicht in den Sinn. Wir notiren sie blos zur Beschämung ihres Autors. Eine weitere Unwahrheit ist es, wenn Herr Hochstetter die Lehre der Buffaloer, daß der Bann allein von den Predigern ohne die Gemeinde vollzogen werden solle, dem alten Dietrich unterschiebt. Herr H. schreibt nehmlich: „Es ist ja bekannt genug, daß die Missourier einen Bann, der nicht auf Beschluß einer Gemeineversammlung, sondern auf Entscheidung des Ministeriums (d. h. wie Dietrich sagt, der rechtmäßigen Nachfolger der Apostel) erkannt wird, einen falschen und ungerechten Bann nennen.“ Welch' eine gottlose und verabscheuungswürdige Lehre hiermit vertheidigt wird, ist mit Worten nicht auszusprechen. Mit dieser einzigen tyrannischen papistischen Lehre schließen sich die Buffaloer aus der lutherischen Kirche öffentlich und feierlich aus und laden eine furchtbare Schuld auf sich, die ihrer Seele, Gott gebe, bald, bald zu schwer werden wird. Man bedenke nur, daß sie hier nicht etwa blos mit allen Lutheranern lehren, daß den Pfarrherren die Execution des Bannes zukommt, sondern die Entscheidung ohne Gemeindebeschluß! Was Luther von solchem Bannen geurtheilt hat, ist bekannt; was Conr. Dietrich davon gelehrt hat, auf den sich Hr. H. für seine schändliche Lehre zu berufen untersteht, das haben wir in der 4. Nummer des „Lutheraner“ bereits ausführlich mitgetheilt.