# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1859_S333 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Buffaloer noch einmal über unsern Katechismus. 333 diesem Lande die Gemeinden nicht nur die Pflicht, sondern auch die Freiheit haben, sich ihre Prediger selbst zu berufen, so hielten wir es für unsere Pflicht, diese wichtige Auseinandersetzung Dietrich's aus seinem größeren Katechismus in der durch das ganze Buch inne gehaltenen Form der Frage und Antwort mit aufzunehmen. Wir formirten daher die Frage: „Wem gehört also Recht und Macht die Prediger zu berufen?“ Und antworteten: „Der ganzen Kirche.“ Wer darin eine Verfälschung des alten Dietrich sieht, bei dem scheint es im besten Falle irgendwo nicht recht geheuer zu sein. Eine fernere merkwürdige Beschuldigung ist diese, daß wir unter den Satz Dietrich's, daß das Amt der ganzen Kirche ist, die Bibelstelle 1 Cor. 3, 21—23. „eingeschmuggelt“ und dadurch dem alten Dietrich eine „wiedertäuferische Meinung untergeschoben“ hätten! Wäre dem wirklich so, so müßte die Bibelstelle selbst wiedertäuferisch sein*) und alle unsere besten Theologen müßten wiedertäuferischen Meinungen zugethan gewesen sein und zur Bestätigung derselben ebenfalls die Stelle 1 Cor. 3, 21—23. in ihre Bücher eingeschmuggelt und gemißdeutet haben; denn sie alle citiren diese Stelle in derselben Verbindung. So oft sie nehmlich beweisen, daß die ganze Kirche das Recht und die Macht der Berufung habe, geben sie als Grund an, weil die Kirche das Amt habe, und dazu führen sie dann als Beweisstelle 1 Cor. 3, 21—23. an. Wenn z. B. Gerhard das Berufungsrecht der Kirche beweisen will, so schreibt er: „Ihr gehört das Amt, 1 Cor. 3, 21: Alles ist euer, es sei Paulus, oder Apollo, oder Kephas.“**) Ebenso Calov: „Es ist bekannt, daß der Kirche das Recht zu berufen, sowie sowohl die Schlüssel als die Kirchenzucht anvertraut ist, Matth. 18, 18. 1 Cor. 3, 21. 4, 1. Röm. 3, 2. 9, 4. 1 Cor. 5, 1. ff.“†) Ferner schreibt Chemnitz: „Was will denn Gott für Mittel gebrauchen, durch welche er ordentlicher Weise Prediger berufen und senden will? Nicht durch Engel will er solches thun, sondern durch seine Kirche oder Gemeine, die da ist das königliche Priesterthum 1 Pet. 2. Denn derselbigen, als seiner lieben Braut, hat er die Schlüssel befohlen Matth. 18., Wort und Sacrament ihr vertrauet Röm. 3, 9. und Summa: das Amt sammt den Dienern ist alles der Kirchen 1 Cor. 3. Ephes. 4.“ (Dedekenni thesaur. consil. Vol. I. part. 2. pag. 418.) Hr. Hochstetter wird nun sagen: „Alle diese und dergleichen Zeugnisse gelten nichts bei mir; in diesem Puncte waren eben Gerhard, Calov, Chemnitz und andere‡) missourisch, wiedertäuferisch, daher *) Wir haben nehmlich die Bibelstelle ohne alle Erklärung gegeben, und sie nur nach dem Vorgange anderer reiner Lehrer für den Satz angeführt: Das Amt ist der ganzen Kirche. Siehe Frage 521. **) Illius ergo est ministerium 1 Cor. 3, 21: Omnia vestra sunt, sive Paulus, sive Apollo, sive Kephas. Loc. theol. de min. eccl. § 85. †) Constat, ecclesiae concreditum esse jus vocandi, aeque uti et claves et disciplinam ecclesiasticam Matth. XIIX, 18. 1 Cor. III, 21. IV, 1. Rom. III 2. IX, 4. 1 Cor. V, 1. seq. (System loc. th. Tom. VIII, p. 334.) ‡) Luthern haben wir mit Fleiß nicht angeführt, da er bei unseren Gegnern nichts gilt; seine Lehre von der Kirche, vom Predigtamt, vom geistlichen Priesterthum, von der Ordination und dergl. gilt bei ihnen für eine verkehrte „Privatmeinung“ Luther's.