# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_November 1859_S321 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lehre und Wehre. Jahrgang V. November 1859. No. 11. Wird Röm. 11, 25. 26. 27. eine noch zu erwartende solenne Judenbekehrung gelehrt? (Schluß.) Dieselbe Bewandtniß hat es denn auch mit jener Stelle Röm. 11, 25.—27. Wenn nehmlich selbst manche rechtgläubige Lehrer der Meinung gewesen sind, daß in dieser Stelle eine noch zu erwartende solenne Judenbekehrung gelehrt werde, so hat auch dies lediglich darin seinen Grund, daß sie die Worte dieses Textes nicht genau und sorgfältig angesehen und sich von dem ersten Eindrucke haben leiten lassen, den eine mehr oberflächliche Betrachtung desselben auf sie gemacht hatte. Denn so bald man auf jedes Wort des Textes scharf Acht hat, so sieht man, daß jene Lehre von einer noch zu hoffenden solennen Judenbekehrung nicht nur nicht nothwendig darin enthalten sei — was der Fall sein müßte, wenn darauf eine christliche Glaubenslehre oder Hoffnung gegründet werden sollte —, sondern daß diese Lehre auch unmöglich daraus bewiesen werden könne. Dies ist es denn, was wir im Folgenden zu beweisen versuchen werden. Die Worte, mit denen wir es hier zu thun haben, sind folgende: „Ich will euch nicht verhalten, l. Brüder, dieses Geheimniß, auf daß ihr nicht stolz seid. Blindheit ist Israel eines Theils widerfahren, so lange bis die Fülle der Heiden eingegangen sei, und also das ganze Israel selig werde, wie geschrieben stehet: Es wird kommen aus Zion, der da erlöse und abwende das gottlose Wesen von Jakob; und dies ist mein Testament mit ihnen, wenn ich ihre Sünden werde wegnehmen.“ Viele, wenn sie diese Worte gelesen haben, rufen alsbald aus: Was kann klarer sein, als daß hier eine solenne Judenbekehrung kurz vor dem jüngsten Tage gelehrt werde? Steht hier nicht mit sonnenhellen Worten, das ganze Israel solle selig werden? Da dies aber offenbar noch nicht geschehen ist, ist es also nicht nothwendig noch zu erwarten, will man anders Gottes Wort nicht zur Lüge machen? — Wir antworten: I. Diejenigen, welche auf Grund unserer Stelle eine noch zu erwartende