# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1859_S305 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Correspondenz nach Deutschland. 305 für Christi Reich dadurch ausgerichtet, daß sich ein widerstrebender Theil, sei es ein Pastor oder eine Gemeinde, dem Decret der Synode oder einer kirchlichen Behörde äußerlich fügen muß, ohne zum Gehorsam gegen Gottes Wort gebracht zu sein? Nichts überall, als daß das vorher aufgebrochene Geschwür, an welchem die Heilung versucht oder doch der unheilbare Zustand erkannt und das faule Glied abgeschnitten werden konnte, mit einer äußeren Maaßregel überkleistert wird, um desto gefährlicher als ein innerer Krebs verdeckt und versteckt um sich zu fressen. Nein, was in der Kirche Gottes nicht mit dem Worte ausgerichtet wird, das ist nicht ausgerichtet, auch wenn es möglich wäre, einen noch so pünktlichen Gehorsam gegen die kirchlichen Behörden herzustellen, wiewohl dazu in solchen Fällen immer entweder der Corporalstock des weltlichen Arms oder ein antichristischer Pflock im Gewissen der Leute gehören würde. Gerade unser Verfahren in dem chiliastischen Streit hätte Ihnen zeigen können, daß es wirklich nichts Anderes bedarf — wie denn auch nichts Anderes wahrhaft helfen kann — als die Gewalt des Wortes, welche aufzurichten wir durch Gottes Gnade bisher nicht müde geworden sind, und doch finden Sie, durch unklare Anschauungen mißleitet, darinnen das Gegentheil, indem Sie schließen, die Synode habe als die über den einzelnen Gemeinden stehende Kirche aus der ihr als solchen zukommenden Gewalt das oberste schiedsrichterliche Urtheil gefällt, bei welchem es eben sein Bewenden haben mußte. Bedenklich ist Ihnen nur, daß wir das nicht offen ausgesprochen haben, vielmehr die Rechte der Einzelgemeinden zu sehr betonen und — wie Sie meinen — im Widerspruch mit dem Bekenntniß überhaupt lieber von Gemeinden als von Kirche reden. Theurer Freund, es fiel uns nie ein auszusprechen, was zu thun uns nie in den Sinn kam. Wir betonen nicht nur im Gegensatz gegen unsere hiesigen Hierarchisten die h. Rechte der Gemeinden, sondern wir erziehen diese auch dazu und leiten sie alles Ernstes dazu an, sich derselben recht zu bedienen, sie dem Willen Gottes gemäß auszuüben. Indem wir uns so eines regen, thätigen Gemeindelebens erfreuen, bleiben wir dabei doch durch das stete, entschiedene Treiben auf's Wort von allem subjectivistischen Gebaren frei, pflanzen demüthigen Sinn und Einigkeit des Geistes und begegnen so wahrhaft aller Anmaßung und allem Independentismus. Von einer Kirche über den einzelnen Gemeinden aber wissen nicht nur wir, sondern weiß auch die Schrift und das Bekenntniß der Kirche nichts. Wohl gibt es und kann es eine Repräsentativ⸗Verfassung in dem jetzt üblich gewordenen Sinn geben — denn sonst ist ja jede Verfassung eigentlich eine repräsentative — aber dann ist eben dem Evangelio gemäß der regierende Körper eine Repräsentation der einzelnen Gemeinden und verwaltet, wie oft gesagt, deren Rechte, nicht eigene, die er selbstständig hätte über die einzelnen Gemeinden d. i. Kirchen, als die apostolischen Briefe an die Gemeinden ausweisen, und die Symbole, fast scheint es von Ihnen übersehen, an zahllosen Stellen bezeugen, so gleich die ganze Augsb. Confession, da es immer heißt: ecclesiae apud nos docent &c. Wir nun haben kein solches sog. repräsentatives Kirchenregiment, son-