# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1859_S304 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 304 Correspondenz nach Deutschland. Daß Sie wirklich durch den unbewußten Einfluß solcher Anschauungen gehindert sind, uns und unsere Handlungsweise recht zu verstehen, davon gibt Ihre Auffassung unseres Verhaltens gegen die Pastoren Gruber und Schieferdecker einen schlagenden Beweis. Sie meinen, da hätten wir doch einmal thatsächlich gezeigt, daß unsere Synode nicht bloß als Ganzes für sich — denn da versteht es sich ja von selbst — sondern auch den Gemeinden gegenüber etwas wesentlich Anderes, als ein bloß berathender Körper sei, nur daß wir dies aus einem beklagenswerthen Zurückhalten nicht genug öffentlich aussprächen, daß es nicht genugsam anerkannt sei, während dagegen die Rechte der Einzelgemeinden so scharf betont würden. Aber wir haben auch in diesem Fall gethan, wie wir immer zu thun pflegen, haben ganz unserer Verfassung und unsern Grundsätzen gemäß gehandelt. Die Sache kam ursprünglich vor die westliche Districtssynode, indem die Gemeinde Altenburg, durch gewisse chiliastische Aeußerungen ihres Pastors beunruhigt und vom Geiste christlicher Demuth geleitet, ein Gutachten von der Synode begehrte. Nachdem darauf hin vielfach und mit wechselndem Erfolg mit Hrn. Past. Schieferdecker gehandelt worden war, wurde der Streit durch ein Protestationsschreiben einiger Glieder der Gemeinden Altenburg und Frohna und durch einen Brief des gleichfalls chiliastisch gesinnten Hrn. P. Gruber vor die allgemeine Synode gebracht. Past. Schieferdecker ist selbst auf der Synode zugegen; mit ihm wird daher sogleich — wie nachmals mit Hrn. Past. Gruber durch Commissionen — auf das Eingehendste gehandelt, und da es trotz allem angewandten Fleiß nicht gelingt, ihn von dem Irrthum seines Weges zurückzuführen, so wird ihm die Synodalgemeinschaft aufgesagt. Dabei kam es uns aber gar nicht in den Sinn, erst richterlich entscheiden zu wollen, ob sein Chiliasmus mit dem 17. Artikel der Augsb. Confession vereinbar sei oder nicht, sintemal es unsere feste Ueberzeugung ist, daß dieser Artikel jeglichen Chiliasmus auf Grund der Schrift verwirft, da denn alle treuen Lutheraner, die die Augsb. Confession nehmen, wie sie lautet, das Gleiche thun. Nein, weil uns sein Abweichen von der lutherischen Lehre offenbar geworden war und er hartnäckig bei seinem Irrthum verblieb, sagten wir uns einfach von ihm als einem Irrlehrer los. Bei seiner Gemeinde mußte sichs nun zeigen, ob sie wirklich mit uns desselben Glaubens sei und demgemäß handeln würde oder nicht. Denn durch jenes unser Verfahren war der Gemeinde noch keineswegs seine Absetzung decretirt, so daß sie dem Decret hätte Folge leisten müssen, weil die über ihr stehende Kirche, die Synode, es so entschieden hatte. Nein, das sind bei uns unerhörte Dinge. Die Absetzung zu verhängen, überblieb der Gemeinde, und sie hätte thöricht oder gottlos genug sein können, hartnäckig einen offenbaren halsstarrigen Chiliasten zum Prediger zu behalten, und so zuletzt selbst von der Synode ausgeschlossen zu werden, im Fall sie sich nicht sofort eigenmächtig von ihr los riß. Aber, wird man einwenden, da ist eben immer bei hartnäckig widerstrebenden Elementen das endliche Heilmittel die Trennung und die ist so schlimm als das Uebel selbst! Wir fragen dagegen: was ist doch