# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1859_S303 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Correspondenz nach Deutschland. 303 das Urtheil anderer ein, die mehr Gabe und besseres Verständniß der Sache haben. Das aber hat bei unserer Verfassung nicht nur Statt, sondern wird auf das Fleißigste geübt, wie Sie zum Theil selbst anerkennen, und wir unten des Weiteren darthun werden. Nein, Ihre Bedenken rühren, ohne daß Sie es wissen, ihrem innersten Grunde nach ganz wo anders her, wie das Ende Ihres Schreibens klärlich ausweist. Ob auch die einzelnen Gemeinden noch so sehr auf dem Einen und gleichen Grund des Bekenntnisses stehen, ob sie sich noch so sehr aneinander enthalten in der Liebe, ja ob sie sich, im Fleiß zu halten die Einigkeit im Geist durch das Band des Friedens, und im aufrichtigen Streben, die Gaben sich zum gemeinen Nutz erweisen zu lassen, auch wirklich zu einer freien Gemeinschaft zusammenthun, in derselben die zu einer väterlichen Oberleitung geeigneten Gaben und Kräfte noch so treulich erforschen, deren Rath und Hilfe noch so demüthig begehren, und sich dem richtig angewendeten und klar vorgehaltenen Wort noch so einfältig unterwerfen — das thut es alles nicht, das kann noch lange nicht helfen, denn da ist immer noch keine Kirche, immer noch kein Kirchenregiment, sondern am Ende ein auflösender Geist der Subjectivität, der Anmaßung, des Independentismus. Dogmatisch zwar ist die Kirche eine freie Glaubensgemeinschaft; dogmatisch ist es richtig, daß, wo auch nur Zwei oder Drei im Namen Jesu versammelt sind, vollkommen alle die Rechte und Güter seien, die die ganze Kirche hat; das classische: „es ist genug“ ꝛc. der Augsb. Confession, und das andere: „darum kann die Kirche nimmermehr baß regiert und erhalten werden“ ꝛc. der Schmalkald. Artikel hat zwar seine symbolische Berechtigung, aber vom Gesichtspunkt der Kirchen⸗Ordnung aus ist das alles ganz anders, da ist die Kirche wesentlich eine Verfassungsgemeinschaft; da hat die Ortsgemeinde ihre Rechte nur, um sich ihrer nicht zu bedienen, denn sie ist ja keine Kirche, sondern nur eine Gemeinde, die erst die Kirche über sich haben muß; da besteht die wahre Einigkeit noch keineswegs in dem Einen Glauben und Bekenntniß, sondern in der Einen Form, und zwar nicht bloß, wie dieselbe etwa in dieser oder jener kirchlichen Gemeinschaft historisch vorhanden ist, sondern wie sie, wo sie noch nicht ist, nothwendig hergestellt werden muß; da ist das beste Kirchenregiment nicht etwa unter dem einigen Haupt Christo verfaßt zu sein ꝛc., sondern unter einer kirchlichen Behörde zu stehen, welcher Gehorsam gebührt zunächst weil sie, nicht weil es Gott gesagt hat. Nun, das sind eben die nackten Grundsätze der Hierarchie, wie sie im Pabstthum ausgeprägt sind und von dem falschen Lutherthum unserer Tage angestrebt werden. Und — wir können Ihnen diese Besorgniß nicht verhehlen — auch Sie, theurer Freund, sind, ohne es zu wollen, durch das böse Fündlein, daß dieselben kirchlichen Dinge wesentlich etwas Anderes seien vom dogmatischen Gesichtspunkt aus, und wieder etwas Anderes vom Gesichtspunkt der Kirchen⸗Ordnung, noch zu einem Theil in diesen von Ihnen principiell verworfenen Anschauungen befangen, und das ist es, was Ihren Blick trübt; was es Ihnen so schwer macht, uns recht zu verstehen, und was Sie hinter unsrer unschuldigen, schrift⸗ und symbolgemäßen Verfassung so schreckliche Dinge besorgen läßt.