# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_October 1859_S302 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 302 Correspondenz nach Deutschland. andern Worten gesagt habe, theils wie Sie nur durch eigene unklare Anschauung zu der harten Anklage verleitet werden konnten, P. Beyer habe die reine Lehre vom h. Predigtamt verläugnet. Doch Sie wünschten selbst, daß wir Ihre Bedenken dem Hrn. P. Beyer mittheilen sollten. Das haben wir gethan und lassen ihn also seine Vertheidigung selbst führen. Dagegen liegt uns freilich ob, auf das, was Sie zum Zweiten über die Verfassungsfrage bemerken, mit allem Fleiß und aller Umsicht einzugehen. Auch hier bekennen Sie, daß Sie bereits vieles haben anders ansehen, vieles wenigstens milder haben beurtheilen lernen, und verwahren sich, mit den Gegnern, wie wir sie zeichnen, in eine Kategorie gestellt zu werden. Letzteres ist uns auch in der That nie in den Sinn gekommen, wir haben Sie nicht als unsern Gegner, sondern als einen Freund betrachtet, der aber uns und unsere Anwendung der Lehre noch hin und wieder mißversteht, und ohne es zu wollen, noch in manchen irrigen Anschauungen unserer Gegner befangen ist. Da haben wir denn einerseits die Lehrgegensätze in scharfen Umrissen darlegen wollen, um Ihnen unsern Kampf und dessen Führung klar vor Augen zu stellen, andererseits haben wir allerdings auch an dem bereits thatsächlich vorhandenen Extrem zeigen wollen, wohin die falsche Lehre führe, um Sie, ob Gott wollte, von der Gefährlichkeit derjenigen gegnerischen Anschauungen, durch die Sie selbst noch zu einem Theil beirrt sind, desto schlagender zu überzeugen. Wollen Sie doch ja unsern früheren Brief und die nun folgenden Zeilen in keinem andern Sinn beurtheilen. — Sie bekennen nun zwar, mit uns die Abneigung gegen alles das zu theilen, was die Kirche und Gemeinde nicht als freie Glaubensgemeinschaft auffaßt, glauben auch mit uns durchaus fest auf dem Grundsatz zu stehen, daß allenthalben, wo auch nur Zwei oder Drei im Namen Jesu versammelt sind, principiell alle die Rechte und Güter seien, die die ganze Kirche hat, und wollen, was Sie gegen unsere Verfassung gesagt haben, nicht vom Gesichtspunkt der Dogmatik, sondern lediglich von dem der Kirchen⸗Ordnung aus verstanden wissen. Aber wir bitten Sie, kann denn vom Standpunkt der Kirchen⸗Ordnung aus falsch sein, was dogmatisch richtig ist und umgekehrt? Wären das wirklich zwei so von einander gänzlich unabhängige Gebiete? Das ist so lange unmöglich, so lange das Wort die einzige unfehlbare Regel und Richtschnur nicht nur des Glaubens, sondern auch des Lebens ist, also auch des Gemeindelebens. Oder, wir fragen Sie, was wollte man sonst noch wider das Pabstthum sagen? Lassen sich nicht auch für dasselbe ganz scheinbare Gründe der Weisheit, Heilsamkeit und guten Ordnung vorbringen? Aber, sagen Sie, die Demuth muß eine Gemeinde bewegen, von der unbeschränkten Ausübung ihrer Rechte, auch da, wo sie eine solche hat, abzustehen, und sich willig einem Kirchenregiment unterzuordnen, denn die Demuth traut gern dem Urtheil anderer mehr als dem eigenen. Theurer Freund, der Schluß ist falsch; da dürfte kein demüthiger Christ sein Haus selbstständig regieren. Nein, richtig ist nur der Schluß: weil die Demuth gern dem Urtheil anderer mehr traut als dem eigenen, so holt sie auch gern