# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1859_S287 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 287 zum Abschluß gediehen ist: Gründung einer festen Ordnung durch einen Missions⸗Kirchenrath, bestehend aus 3 Missionaren mit Cordes an der Spitze; Hebung der Pflanzschulen für einzelne Missionare, Katecheten und Lehrer, geleitet durch Stählin; Gründung eines Instituts zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse, Literatur für Tamulen u. s. w., geleitet durch Missionar Blomstrand aus Schweden. Die Differenz mit dem Breslauer Oberkirchen⸗Collegium wurde zu fast völliger Verständigung mit dem Breslauer Deputirten hinsichtlich der Anstaltspraxis in der Abendmahlsfrage gebracht. Die schließliche Entscheidung liegt freilich in den Händen des Breslauer Oberkirchen⸗Collegiums. B. Pastor J. Diedrich hat, wie wir aus Ehler's Kirchenblatt ersehen, ein Schriftchen von 24 Seiten (bei W. Schultze in Berlin zu haben) über „Werth und Wesen des Kirchenregiments“ herausgegeben, welches in dem genannten Blatt mit folgenden Worten angezeigt wird: „In dieser Schrift verwirft P. Diedrich die Meinung, als sei das Heil der Kirche im Kirchenregiment gegründet. Die Gemeine Christi soll zwar nach Gottes Ordnung durch das Predigtamt geweidet werden; aber dies Amt ist nicht ein Gesetzesamt, und das Wort, welches es handhabt, treibt keinen Zwang gegen die Menschen, sondern es will zur Freiheit führen. Darum ist die Kirche nicht eine Gemeinschaft von Befehlenden und Gehorchenden und soll nicht auf ähnliche Art regiert werden wie irdische Staaten. Diese seine Meinung hält P. Diedrich für völlig übereinstimmend mit der Schrift und mit den Bekenntnißschriften unserer Kirche. — Indem der Verfasser seine Betrachtung hierauf mehr auf das richtet, was man höheres Kirchenregiment nennt, also was in den Landeskirchen die Consistorien sind, welche eine Anzahl von Gemeinen unter ihrer Aufsicht haben, sagt er von solchem Regiment, daß es keine Macht und Gewalt habe, nach Art weltlicher Obrigkeit, so daß keine kirchliche Person um ihres Amtes willen ohne weiteres Gehorsam fordern dürfe, denn es giebt in der Kirche nur Lehrende und Lernende und so gilt hier nicht blinder Gehorsam, sondern es muß aus Gottes Wort Ueberzeugung verschafft werden. — Natürlich hält P. Diedrich vom Kirchenregiment der Fürsten nichts, obwohl er nicht verkennt, daß die weltliche Obrigkeit als Regiererin der Kirche mitunter segensreich gewirkt habe; aber er meint, aus dem Grundsatz von der Glaubens⸗Rechtfertigung hätte dennoch eigentlich eine andre Kirchenverfassung kommen müssen, als in der Herrschaft der Landesherren über die Kirche thatsächlich gekommen sei, und mit weltlicher Gewalt ein Bekenntniß aufdringen, das sei Tyrannei. — Mit unsrer Verfassung, die wir auf der ersten General⸗Synode der luth. Kirche in Preußen im Jahre 1841 angenommen haben und die auf nachfolgenden Synoden in einzelnen Stücken verbessert und verändert worden, ist Pastor Diedrich auch nicht zufrieden und unsre Synodalbeschlüsse möchte er am liebsten, wie weiland Luther das kanonische Recht, dem Feuer überantworten. Doch will er das noch nicht thun, sondern, so Gott will, der nächsten General⸗Synode seine Anträge stellen.“ Dänemark. Das bekannte Lehrbuch, J. H. Kurtz, christliche Religionslehre, ist 1857 auch in's Dänische übersetzt. Die Direction des Gymnasiums in Viborg (Jütland) wünschte dasselbe beim Unterricht zu Grunde zu legen und erbat sich hierzu die Genehmigung des königlichen Ministeriums. Dieses holte zuvor ein Gutachten der theol. Facultät ein. Dasselbe tadelt nun erstlich, daß in dem Lehrbuch „soviel schuldogmatischer Stoff“ aufgenommen sei und soviel „scholastische Ausdrucksformen“ angewendet werden, was sich nicht für ein Lehrbuch schicke, aus welchem auch die unterrichtet werden sollten, die keine Theologen werden wollen. Sodann geht die Facultät auch noch deutlicher heraus und bemerkt: „Ein Lehrbuch in der Religion muß sich allerdings an das Bekenntniß der Kirchengemeinschaft anschließen, aber die confessionelle Grundlage darf nicht enger sein, als es durch die symbol. Bücher der dänischen Kirche gegeben ist. Kurtz' Standpunkt ist der engere lutherische, wie er bestimmt ist durch die Concordienformel und die darauf gegründete theologische Schulentwicklung im 17. Jahrhundert, und es muß daher für bedenklich gehalten werden, ein von diesem Standpunkt aus abgefaßtes Lehrbuch in die dänische Kirche einzuführen, welche die symbolische Bedeutung der Concordienformel nicht anerkennt.“ — Es sind dies offenbar faule Fische. Nicht darum ist die Facultät wider Kurtz, weil in Dänemark zwar die Augustana, nicht aber die Concordienformel symbolische Geltung hat, sondern, weil