# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1859_S283 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Aus der Kirche. 283 lehren muß, mag gleich der Beklagte so nicht gelehrt haben. Uns ist gerade dieser Theil der Symbole sehr wichtig; denn man versteht die Lehre erst ganz, wenn sie neben die Irrlehre gehalten und im Gegensatze zu ihr rein entwickelt wird. Der Bericht gesteht das selber zu, wenn er behauptet, daß die Kirche keine Lehre feststellen könne, so lange sie noch nicht durch den Kampf hindurchgegangen sei. Darnach würden wir die wichtigsten Lehrbestimmungen gerade da zu suchen haben, wo die Symbole sich mit der Irrlehre auseinandersetzen. Sind sie auch aus dem Kampfe der Zeit hervorgegangen, so sind sie darum nicht selbst Kinder ihrer Zeit, sondern haben einen Werth für alle Zeiten. Wo irgend ähnliche Irrlehren auftauchen, müssen sie nach dem einmal gewonnenen Richtmaße gemessen werden. Es liegt nichts daran, ob die späteren Irrlehren genau den verurtheilten Irrlehren entsprechen. Es kommt nur darauf an, ob solche Gedanken wieder geltend gemacht werden, einzeln oder in ihrer Gesammtheit, wie sie einmal verworfen sind. Dies ist aber gar nicht die Absicht des Berichtes der Jowaer, wenn sie verlangen, daß die Lehrbestimmungen durch den Kampf gegangen sein müssen. Sie wollen vielmehr sagen, daß ihre neuen Lehren von der Beurtheilung der Symbole nicht mit betroffen werden können, weil sie in dieser Gestalt damals noch nicht vorhanden waren, also damals noch nicht durch den Kampf gegangen und kirchlich entschieden sind. Wir wollen das an einem einzelnen Falle sehen. Die Lehre vom tausendjährigen Reiche ist durch Art. 17 der Augsb. Conf. verworfen. Der Artikel weiß nur von Einer Wiederkunft Christi, bei welcher alle Todten auferstehen werden, und verwirft dann die Lehre, daß die Frommen vor dieser Auferstehung ein weltliches Reich auf Erden haben würden, nachdem die Gottlosen überall unterdrückt wären. Dieser Artikel soll nach dem, Bericht der Jowaer auf die Wiedertäufer gehen, wovon freilich gar nichts dasteht, und soll deshalb auf Löhe's Lehre nicht anwendbar sein, wiewohl Löhe gerade solche Sätze geltend macht, wie sie hier verworfen werden. Ferner beanstanden sie den ganzen Artikel, weil er noch nicht durch den Kampf hindurchgegangen war, als er festgesetzt wurde. Ein bequemes Mittel, unbequeme Lehrbestimmungen über die Seite zu schaffen. Allerdings, so lange eine Lehre noch nicht durch den Kampf gegangen ist, hat sie noch nicht Gelegenheit gehabt, sich zu gestalten und zu entfalten. Aber deswegen sollte eine Lehre nicht im allgemeinen festgesetzt werden können? Dann dürfte die Lehre, daß es einen Gott giebt, daß Gott ein einiger Gott ist, daß es eine Vergebung der Sünden und ein ewiges Leben giebt, gar nicht festgesetzt werden, weil keine Christenseele daran zweifelt, und noch kein Kampf darüber erhoben ist. Die viele Mühe, welche sich die Jowaer geben, die Symbollehre aus ihrem Zusammenhang zu reißen, wodurch sie erst verständlich und gewiß wird, und sie dann auf ein geringstes Maß zurückzuführen, erweckt von vornherein den Verdacht, daß es damit auf Neuerungen abgesehen ist. Das stellen sie nun freilich durchaus in Abrede und betheuern ihre herzliche Uebereinstimmung mit den Symbolen, natürlich in den angegebenen Grenzen. Nach