# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1859_S281 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Aus der Kirche. 281 Heften entnommen sind, welche die Vortragenden aus Neuen⸗Dettelsau mit hinübergebracht haben. Die Gedanken sind durchaus Löhesch, und erfahren wir nun nicht, welches das eigenthümliche Gut der Jowaer ist, so erfahren wir doch, welches Gut in Neuen⸗Dettelsau vertheilt wird. Der erste Vortrag behandelt die richtige Auffassung der Symbole, oder wie weit unsere Bekenntnißschriften verbindlich sind. Die Antwort lautet: nicht alles ist verbindlich. Man muß die eigentliche. Lehre in den Symbolen von der Beweisführung, dem Schriftbeweise, der Entwickelung, den zwischeneingestreuten Hülfslehrsätzen unterscheiden und scheiden. Der Satz, welcher dann noch als eigentliches Ergebniß des Ganzen übrig bleibt, das ist die bindende Symbollehre. In dem übrigen Bei⸗ und Nebenwerke können Irrthümer vorkommen. Aber auch diese Hauptsätze haben ihr Maß und ihre eigenthümliche Gestalt durch die Kämpfe und Gegensätze der Zeit erhalten, können also nicht ohne weiteres auf eine andere Zeit mit andern Gegensätzen angewandt werden. Z. B. die Lehre vom Amte und der Kirche ist im Gegensatze gegen das Papstthum entwickelt, paßt also nicht ganz mehr auf die neueren Streitigkeiten; die Verwerfung des tausendjährigen Reiches geht gegen die Wiedertäufer, darf also nicht auf Löhe's Lehre angewandt werden. Nach dieser Seite hin ist die Kirchenlehre ein Unfertiges, welches der Ergänzung, der Fortbildung und der Berichtigung bedarf, nur daß das Wesen der Kirchenlehre dadurch nicht beeinträchtigt werde. Diese Auffassung der Symbole nennen sie die historische, weil sie geschichtlich nachweist, was bindende Lehre ist. Sie stellen dieselbe der dogmatischen Auffassung, ohne Zweifel der Missourier, entgegen, welche die Symbole nicht erst abblatten, dann aus der Rinde schälen, dann spalten und das Mark herausnehmen und davon sagen will: das ist die Kirchenlehre. Die Jowaer haben Recht, es ist nicht alles von gleichem Werthe in den Symbolen, und es kann nicht alles verpflichtend sein. Es ist zu bezweifeln, daß selbst die Missourier so weit gehen. Damit ist aber das Verfahren der Jowaer noch lange nicht gerechtfertigt. Ihre Auffassung ist viel eher eine katholische als eine historische zu nennen. Die vornehmste und wesentlichste Eigenthümlichkeit unserer Symbole ist, daß sie wollen reine Schriftlehre sein. Es ist ihnen viel wichtiger, ihre Uebereinstimmung mit der Schrift zu beweisen, als nur nackte, unerwiesene Glaubenssätze aufzustellen. Schon die augsburgische Confession beruft sich in ihren kurzen Sätzen auf die Schrift, und die folgenden Bekenntnisse widmen den meisten Raum dem Schriftbeweise. Denn der Schriftbeweis ist der wesentlichste Theil der Symbole, welcher in lutherischer Kirchenlehre vorangestellt werden muß, weil wir von der Kirche nicht erfahren wollen, was sie lehrt, sondern was die Schrift lehrt. Ohne Schriftbeweis kann die Kirche auf keine ihrer Lehren verpflichten. Ist der Schriftbeweis irrig, so ist auch irrig, was daraus hergeleitet wird. Es kann nicht zugleich der Lehrsatz richtig und der Schriftbeweis falsch sein. Wer sich nun blos an die eigentlichen Lehrsätze der Kirche halten und ihren Schriftbeweis preisgeben