# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1859_S274 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 274 Urtheil eines Norwegischen Lutheraners über die Generalsynode. Thun hier die Generalsynode und die (norwegischen) Generalsynodisten nicht genau dasselbe? Ja! Oder will das „Kirketidende“ fernerhin behaupten, „daß es falsch ist und nicht bewiesen werden kann, daß die Leiter und Vorsteher der Generalsynode unirt sind?“ Hier ist es ja sonnenklar bewiesen; denn wenn die „Leiter und Vorsteher“ rechtgläubig wären, so würden sie gewiß durchgesetzt haben, daß solche Platformsynoden ausgestoßen würden: aber das hat ja auch kein Einziger versucht. Haben also nicht die Leiter damit in diese „Union“ eingewilligt und eingestimmt? Und die Urheber und Leiter der Platformbewegung sind ja gerade unter den ersten Männern der Generalsynode, z. B. Dr. S. S. Schmucker, Professor an der theol. Lehranstalt derselben; und der letzte Präsident der Generalsynode, Dr. Harkey, sagt in seiner Antrittsrede als theologischer Professor in Springfield geradezu, nachdem er erklärt hat, er weigere sich, die Augsburgische Confession in verschiedenen, „unwesentlichen Puncten und Nebensachen,“ worin er Freiheit fordere, „unbedingt“ anzunehmen, daß die Lehre von den Sacramenten bei ihnen „einer von den Puncten ist, in Betreff deren sie einig sind, daß man darüber verschiedener Meinung sein könne“ (one of those points, about which we agree to differ). Ist dies nicht gerade die unirte Richtung, welche darin einig ist, daß man sowohl lutherisch als reformirt lehren kann, namentlich vom Abendmahl! Jeder, der weiß, was unirt heißt, kann also sehen, daß es bewiesen ist, daß „die Leiter und Vorsteher der Generalsynode unirt sind“, ja ich füge hinzu, daß sie es alle zusammen sind, mögen sie sich auch zehn mal „Symbolisten“ nennen, denn sie bleiben ja in der Union, in Gemeinschaft und Zusammenwirken („ernstlich und aufrichtig“!) mit jenen, und sie erkennen, daß sie darin einig sind, daß solche Meinungsverschiedenheit über die Sacramente die Gemeinschaft nicht hindert. Das heißt man „unirt“, religionsmengerisch sein. Und wenn das Kirketidende dies leugnet, so beweist es nur, daß es nicht weiß, was dies Wort bedeutet. Das Einzige, wodurch sich das Kirketidende von dieser Anklage befreien kann, ist, daß es uns beweise, daß es nicht in oder mit der Generalsynode ist, nicht dazu gehört und nicht mit ihr zusammen arbeitet. Aber es erklärt ja, daß es dies thut und ernst und aufrichtig thun will. Doch zurück zur Generalsynode. Allein von dieser Platformbewegung und deren Schicksal muß jedermann sagen: Was haben wir mehr Zeugniß nöthig, daß die Generalsynode eine von ihr selbst factisch anerkannte „unirte“ oder unlutherische Gemeinschaft ist. Sie hat selbst den Beweis geliefert, wenn sie zuläßt, daß ihre Districtssynoden erklären, daß die Augsburgische Confession Irrthümer enthalte, unter andern von der Taufe und vom Abendmahl; wenn sie zuläßt, daß sie verweigern, Leute aufzunehmen, welche jene Platform nicht annehmen wollen. Aber, wird vielleicht der Leser erstaunt fragen, wie kann selbst jene zweideutige Aufnahmsformel so weit ausgedehnt werden? Wie können diese behaupten, sie hielten dafür, daß die „Hauptlehren“ in der Augsburgischen Confession „wesentlich richtig“ gelehrt seien, da sie doch wohl zugestehen müssen, daß die Lehren von der Taufe, vom Abendmahl, von der Erbsünde ꝛc. Haupt⸗