# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1859_S272 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 272 Urtheil eines Norwegischen Lutheraners über die Generalsynode. ist es ganz zufällig, wenn einzelne Lehrer oder Districtssynoden in derselben wirklich die reine Lehre haben. Darum ist die Generalsynode dadurch, daß sie sich mit einer solchen feierlichen Farce statt einer bestimmten, rückhaltslosen Annahme des Bekenntnisses der reinen Lehre und der Verpflichtung dazu begnügt, unlutherisch und kann als Gemeinschaft auch nicht mit einem Schein von Recht verlangen, von irgend einem lutherisch genannt zu werden, welcher weiß, was lutherisch ist. 2) Aber man könnte sagen: „Vielleicht liegt der Fehler nur im unüberlegten Ausdruck in jener Formel, vielleicht meint man es anders, vielleicht ist die Praxis viel besser.“ Nun, wenn es so wäre, sollten wir gewiß nicht am Buchstaben hängen, sollten es mit Freuden erkennen, selbst wenn wir behaupten müßten, daß, wenn eine Gemeinschaft von der Wahrheit recht lebendig durchdrungen ist, sie unverzüglich einen derartigen mißverständlichen Ausdruck berichtigen wird; denn es folgt nothwendig aus rechter Erkenntniß der Wahrheit, daß man sie klar und deutlich bekennt. Dies ist ein Bedürfniß und eine Pflicht für den, der die Wahrheit liebt. Er kann sie nicht verschweigen oder mit zweideutigen, vorbehaltsweisen Ausdrücken verdunkeln, welche die bestimmte Meinung verbergen, statt sie klar zu bekennen. Denn wenn der rechtgläubige Christ sagt: „ich glaube, darum rede ich,“ so meint er nicht, wie jener französische Philosoph sagt, und, wie es scheint, die Generalsynode denkt, „daß die Rede dem Menschen gegeben ist, um seine Meinung verbergen zu können,“ nein! der Gläubige meint, daß seine Rede dazu dienen soll, seine Meinung zu bekennen. Aber wir wollen nun darthun, daß die Generalsynode so weit davon entfernt ist, die Sache besser auszuführen, als jene Formel vermuthen läßt, daß sie vielmehr in der Praxis allzu deutlich beweist, daß dieser zweideutige Vorbehalt nur dazu dient, die gröbsten Abweichungen von der reinen Lehre zu verdecken, daß also deren sogenannte Bekenntnißformel dazu da ist, die Irrlehren zu verbergen und nicht die Wahrheit zu bekennen. In der Generalsynode wird es nämlich geduldet, daß man geradezu sagt: „Die Augsburgische Confession enthält mehrere Irrthümer,“ und daß man an ihrer Statt völlig reformirte Lehre aufstellt. Wir wollen zunächst bloß hierbei bleiben. Die sogenannte Definite Platform war ein derartiges neues Glaubensbekenntniß, welches mehrere von den höchststehenden Leitern der Generalsynode als geeigneter, die Anschauungen der „amerikanisch⸗lutherischen“ Kirche auszusprechen, an die Stelle der Augsburgischen Confession zu setzen suchten. Darin wird geradezu behauptet, daß die Augsburgische Confession in mehreren Puncten falsch lehre, z. B. von der Taufe, vom Abendmahl ꝛc., wo sie es Irrthum nennt, daß die Augsburgische Confession lehrt, daß in der Taufe die Wiedergeburt geschieht und daß Christi Leib und Blut im Abendmahl wirklich gegenwärtig ist. Die Generalsynode selbst hat es wohl noch nicht für expedient (zweckmäßig) gehalten, diese Platform anzunehmen. Hingegen nahm sie jene leitenden Männer nicht in Kirchenzucht, duldete deren Verrath an den theuersten und