# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_September 1859_S271 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Urtheil eines Norwegischen Lutheraners über die Generalsynode. 271 man dann natürlich eine solche Gemeinschaft für mehr oder minder schwach halten muß, doch nicht geradezu für unlutherisch; — aber was dazu berechtigt, die Generalsynode unbedingt unlutherisch zu nennen, ist 1) die nur bedingt und mit Vorbehalt geschehende Verpflichtung auf die Augsburgische Confession, 2) die Art und Weise, wie dieser Vorbehalt in der Auffassung erklärt und thatsächlich benutzt wird. 1) Die Verpflichtung, welche von der Generalsynode gefordert wird, lautet so: „Glaubst du, daß die Hauptlehren des Wortes Gottes auf eine wesentlich richtige Weise in den Lehrartikeln der Augsburgischen Confession gelehrt werden?“ (Do you believe that the fundamental doctrines of the word of God are taught in a manner substantially correct in the doctrinal articles of the Augsburg Confession?) Hieraus sieht man, wie einer der leitenden Männer derselben sich im Missionary vom 7. Mai 1857 ausdrückt, 1. daß nicht die ganze Augsburgische Confession, sondern nur die 21 Artikel, welche von der Lehre handeln, in der Verpflichtung gemeint sind (es wird also nicht gefordert, daß man die folgenden sieben letzten Artikel annehme!); 2. daß die Verpflichtung sich nur auf die Hauptlehren bezieht; und endlich 3. wird in Betreff dieser nur verlangt, daß man dafür halte, daß sie in der Augsburgischen Confession wesentlich richtig gelehrt sind. Hieraus wird jedermann sofort sehen, daß jener Präsident der Generalsynode in einem Jahresbericht mit gutem Grund bemerkte, daß eine solche Annahme dasselbe ist, wie gar keine, oder nur eine feierliche Spiegelfechterei (farce) ist. Denn es ist hier eines jeden Willkür überlassen, was er für Hauptlehren halten will, und ebenso, was er unter „wesentlich richtig“ verstehen will. Also kann man sagen, daß die Generalsynode eigentlich gar kein Bekenntniß hat, das bestimmt ausspricht, was sie glaubt und lehrt; ja Presbyterianer, Baptisten, Methodisten ꝛc. könnten auf jene Verpflichtung bequem eingehen, und die einzige Einwendung, die sie haben könnten, müßte nach meiner Meinung die sein, daß sie es für unwürdig halten, etwas mit einer solchen Spiegelfechterei zu thun zu haben, daß man ein Namen⸗Bekenntniß annimmt, das statt einen bestimmten Glauben zu bekennen, im Grund den Glauben verdeckt und verbirgt und es ganz gleichgültig läßt, was jeder für sein Theil glaubt und lehrt. Die Generalsynode wird damit nicht bloß unlutherisch, weil es durchaus eine Eigenthümlichkeit der lutherischen Kirche als der wahren biblischen Kirche ist, daß sie offen und bestimmt ihren Glauben bekennt, ja sogar mit ausdrücklicher Verwerfung alles andern; sondern die Generalsynode sinkt hiedurch in confessioneller Hinsicht tiefer, als irgend eine von jenen reformirten Secten, welche doch wissen, was sie glauben und welche Lehre sie in ihrer Gemeinschaft fordern. Dagegen weiß die Generalsynode weder, noch kümmert sie sich darum zu wissen, was sie glaubt und lehrt, sie weiß gar nicht, was Wahrheit ist, noch was ihre verschiedenen Lehrer für Wahrheit halten, sondern sie überläßt es der Willkür eines jeden, nach Gutdünken zu glauben und lehren, was er will, „wenn es nur nicht allzu toll ist.“ Kurz, sie ist vollkommen farblos, vollkommen religionsmengerisch. Jedenfalls