# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1859_S253 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Lesefrüchte. 253 der die allerwillkührlichsten Ansichten von der Wirksamkeit der Verstorbenen zu unserm Besten auf der Kanzel vorträgt. Obwohl sie abgeschieden sind, so stehen sie doch mit uns in Gemeinschaft, ähnlich wie Jesus der Auferstandene mit den Jüngern von Emmaus! (S. 217) Was wir auch hier unten thun, Buße, Gebet, Glaubenskampf, „sie sehen es, sie hören es, sie segnen mich darob, denn sie wissen, daß es mir zum Besten ist, sie bitten für mich am Throne Gottes, denn wie vor den Engeln, so auch vor den Seligen im Himmel ist Freude über einen Sünder, der Buße thut, Freude über alles, was zum Heil der Seelen führt.“ (S. 221.) Eine gewisse Allwissenheit ist also den Verstorbenen nicht abzusprechen, wenigstens versichert uns Edelmann, daß er sich die Seligkeit des Himmels nicht denken könne, ohne Kenntniß des irdischen Treibens. (S. 218.) Aber berechtigt dies, daß er sichs nicht anders denken kann, dazu, eine Vermuthung von der Kanzel zu predigen? Zwar wußten „der reiche Mann und Lazarus gar wohl, wie sie auf Erden gelebt“ (S. 218.), aber womit will man beweisen, daß sie auch alles gewußt, was fortan auf Erden geschah? Wir wissen nur von der Seligkeit derer, die in Christo entschlafen, daß er sie in sein Paradies nimmt (Luc. 23, 43., Apost. 7, 55. 58.), daß sie ruhen von ihrer Arbeit, und daß ihre Werke ihnen nachfolgen (Offb. Joh. 14, 13.), aber weiter wissen wir auch nichts. Allen Aberglauben überlassen wir der römischen Kirche. Wenn es so ist, wie Edelmann S. 219. sagt, daß die Todten für uns sorgen, und S. 221., daß sie für uns bitten — was hindert uns dann noch, Gebete zu ihnen empor zu senden? Und wenn die römische Kirche ihre canonisirten Heiligen hat, so bitten wir fortan unsere abgeschiedenen Verwandten: o pater, o mater, ora pro nobis! Dahin kommen wir durch sentimentale Ueberbietung dessen, was die heilige Schrift von dem ewigen Leben lehrt. VI. In einer Recension der: „Hirtenstimmen aus den Beichtvespern der alten rechtgläubigen lutherischen Kirche. Herausgegeben von Ch. C. A. Brandt“ — schreibt Ströbel: Vortrefflich sind allerdings die dargebotenen Gaben; aber mit der „Hebung“ oder Wiedereinführung der Privatbeichte verfahre man ja behutsam und säuberlich und vergesse vor allen Dingen nicht, was in der „als Einleitung“ vorangestellten herrlichen „Predigt über die Beichte; von M. Joh. Jak. Bauller, weiland Pfarrer zu Geißlingen, gehalten am 21. Januar 1667,“ gelehrt wird: „Es ist nicht absolut und schlechterdings nothwendig, daß die Beichte und Absolution ohne alle Bedingung nothwendig müsse vor der Communion vorhergehen. Vornehmlich ist es damit abgesehen auf die Einfältigen und die, welche etwa eine Beschwerde auf ihrem Herzen und Gewissen haben; daher Luther frei bekennt, er sei oft ungebeichtet zum heil. Abendmahl gegangen, während er überall von der Beichte so viel hielt,“ — und daß der Prediger auch mit einer ganz kurzen Beichte zufrieden sein, ja nöthigen Falls nur verlangen solle, das Beichtkind möge sich „diesmal nur mit Ja oder Nein erklären: 1) ob es sich für einen Sünder erkenne, und seine Sünde bereue; 2) ob es sich des Herrn Jesu, als seines Erlösers, getröste, und 3) ob es auch