# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1859_S249 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die lutherische Eintheilung der zehen Gebote. 249 mala fide: er construirt sich ein Bilderverbot aus eigener Phantasie, non obstante scriptura sacra. Wer endlich gar, wie der Heidelberger Katechismus, mit einem Fuße auf den Grundsätzen der Bilderstürmer (Gott soll man nicht abbilden, Bilder in den Kirchen nicht leiden), mit dem andern auf denen der Lutheraner („obschon die Creaturen mögen abgebildet werden, so verbeut doch Gott derselbigen Bildniß zu machen und zu haben, daß man sie verehre, oder ihm damit diene“) steht, der handelt pessima fide: aus leidiger confessioneller Rechthaberei gegen die verhaßten Lutheraner beugt er mit Wissen und Willen seinen störrigen Kopf nicht unter „das zweite göttliche Gebot“, sondern dieses unter seinen Starrsinn. 17) Das Vorgeben einer tiefen „orientalisch⸗reformirten“ Ehrfurcht und Heilighaltung des „zweiten“ Gebotes erweist sich auch in der praktischen Erfahrung als Heuchelei. Alle „Orientalen“ und alle „Reformirten“ haben das sonderheitliche Bilderverbot in ihren Katechismen; aber daneben — non obstante catechismo, non obstante scriptura sacra — herrscht in der orientalischen Kirche der Bilderdienst; — die „reformirten“ Engländer lesen aus dem göttlichen Verbote: Du sollst dir kein Bildniß machen! den göttlichen Befehl, Bilder für Andere zu fabriciren; darum senden sie jährlich ganze Schiffsladungen von Götzenbildern in die Heidenländer; — aus dem gleichfalls „reformirten“ Neuenburg meldet das (Hallische) Volksblatt f. St. u. L. (Jahrg. 1857. Nr. 8. S. 124.), buchstäbliche Bilderanbetung in dortigen Kirchen ver⸗ und enthüllend: „Der Sagnarde, der Eplatürier, ist ein Character von altem Schrot und Korn, und des Königs Befehl ist seine Politik und seine Religion. Denn vor kaum 15 Jahren bewahrte der Sagnarde die Büste des Königs an der Schwelle seines Tempels, und betend sah man am Sonntage wohl die Frauen vor diesem Bilde knieen“ u. s. w. Sind solche Erscheinungen etwa zufällig? Nein, sie sind Wirkungen jenes unwandelbaren Gesetzes, das die Extreme (hier Bilderstürmerei und Bilderabgötterei) stets zu gegenseitiger Berührung treibt, und unsern kurzsichtigen Glaubensgenossen wäre dringend zu rathen, lieber das Incidit in Scyllam zu beherzigen, als in das hirnlose Gefasel vom fehlenden zweiten Gebote einzustimmen. 18) Wie viel Gebote standen auf der ersten Tafel Mosis? Das weiß auf Erden niemand, ist auch nicht nöthig zu wissen. Die Lutherischen rechnen 3, die Calvinisten 4, die Symmetristen 5 Gebote zur ersten Gesetztafel. Diese arithmetische Differenz ausfechten zu wollen, wäre ein Hader um Kaisers Bart. Die Sache ist pures Adiaphoron, lediglich davon abhängend, ob man die zwei Cardinalgebote, Matth. 22, 37—40., oder lieber die „Symmetrie“ und gleiche Fingerzahl an beiden Händen zum Eintheilungsprincip des (Luther'schen oder heidelberger) Dekalogus wählen will, — eins so zulässig (wenn auch nicht so empfehlenswerth) wie das andere. 19) Nach beiden Principien (der Symmetrie und den Cardinalgeboten) zugleich eintheilen wollen, wie Stier, auch Schultz, thut, ist begriffsverwirrend, sachverrenkend, verstößt wider das Neue Testament, und verräth einen geheimen Zweck, dem wohl oder übel die ganze Dekalogusfrage dienstbar gemacht werden soll.