# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1859_S247 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die lutherische Eintheilung der zehen Gebote. 247 laut ihres „zweiten“ Gebotes, und wenn sie sich wirklich so unbedingt, als sie vorgeben, unter das Wort des göttlichen Gesetzgebers beugen, so dürfen sie bei dessen Befehlen nicht erst, wie die paradiesische Schlange, nach dem Ob und Warum grübeln, noch durch rationalistische Cautelen und Winkelhölzer zu entschlüpfen suchen, sondern müssen selbstverleugnend gehorchen, „weil wir nicht weiser sein sollen als Gott“ (Heidelberger Katechismus zum „zweiten“ Gebot). Nun, da werden sie doch unser billiges Begehren erfüllen? Sie werden sich schön hüten; sie wissen recht wohl, daß sie sich dann vor Gott, vor seinen Heiligen und vor aller Welt schämen müßten. Vor der Welt, weil eine Verdammung der bildenden Künste schon der gesunden Vernunft ungereimt erscheint; vor den heiligen Männern Moses und Salomo, die sogar an der Stiftshütte und dem Tempel mancherlei Bildwerk anbrachten; vor Gott selbst, der nicht allein die gegossenen Cherubim auf der Bundeslade und die eherne Schlange in der Wüste machen hieß, sondern noch überdieß an diese beiden Bilder seine Gegenwart und Hülfe knüpfte. 14) Wie gehen die Vertheidiger der „orientalisch⸗reformirten“ Dekalogform mit ihrem zweiten Gebote um? Wie aufgeklärte exegetische Schacherjuden feilschen sie um dessen Sinn und Umfang, und weil Jeder gerade das abdingen will, was nicht in seinen Kram paßt, kommen sie unter sich selbst in Zwiespalt, meinen jedoch, wir „occidentalisch⸗lutherischen“ Dummköpfe merkten das nicht. Macht nur keine Guß⸗, Schnitz⸗ und Meiselbilder! schreit der Eine, — Nein, nur keine Kirchenbilder! der Andere, — Nicht doch, nur keine Gottesbilder! der Dritte. Am lächerlichsten von allen macht sich der Heidelberger Katechismus, welcher — der Wahrheit die Ehre! — gar nicht weiß, was er aus seinem zweiten Gebote (Fr. 92) machen soll, und ihm erst einen Inhalt aus den Fingern saugt. Seine hohe Weisheit läuft darauf hinaus: a) „Gott kann⸗ und soll keineswegs abgebildet werden;“ b) „Die Creaturen mögen abgebildet werden;“ c) Es sollen „aber nicht die Bilder in den Kirchen geduldet werden.“ (Fr. 96. 97. 98.) Das reimt sich zu dem biblischen Texte wie die Faust aufs Auge. Nein, nein, ihr aufgeklärten „orientalisch⸗reformirten“ Herren! keinen Strohhalm, keinen Zahnstocher erlaubt euer zweites Gebot abzubilden, und wer z. B. die neuesten pariser Kleidertrachten in der Modezeitung abmalt, den müßt ihr für ebenso abgöttisch erklären, als wenn er eine Hermensäule in die Kirche gesetzt hätte. Denn — „du sollst dir kein Bildniß, noch irgend ein Gleichniß machen, weder deß —, noch deß —, oder deß“ —. 15) Die von Stier „längst vorgeschlagene Fassung des zweiten Gebotes für Luther's Katechismus“ lautet wörtlich: „Du sollst dir kein Bildniß noch irgend ein Gleichniß machen; du sollst sie nicht anbeten, noch ihnen dienen; denn Ich bin der Herr, dein Gott. Was ist das? Wir sollen Gott fürchten und lieben, daß wir sein unsichtbar und unbegreiflich Wesen uns nicht abbilden oder vorstellen nach eigener Kunst und Gedanken, noch unser Gemächt anstatt Gottes verehren; sondern wir sollen Gott anbeten, wie er sich durch sein Wort und Ebenbild geoffenbaret hat.“ (a. a. O. S. 21.) Stier fügt hinzu, daß er „dabei den urtextlichen Bestand nicht im