# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_August 1859_S245 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die lutherische Eintheilung der zehen Gebote. 245 Auf den Nacken traten, haben wir ja vom 10. bis zum 13. Capitel der Länge nach vernommen. Bedenken wir nun noch, welch eine Schuld in den tausend Jahren gehäuft sein muß, daß „darnach“ der barmherzige und freundliche Gott sein Angesicht so tief verbarg. (Fortsetzung folgt.) Die lutherische Eintheilung der zehen Gebote. Stier hat voriges Jahr eine Schrift herausgegeben, welche folgenden Titel trägt: „Die zehn Gebote im Katechismus.“ Hierin erklärt er für unchristlich, das Bilderverbot nicht für ein besonderes zweites Gebot zu nehmen, und verlangt, daß man das Gebot die Eltern zu ehren zu der ersten Tafel von der Liebe Gottes rechne und so symmetrisch auf jede der beiden Tafeln fünf Gebote stelle. Ströbel zeigt im dritten Heft der Rudelbach⸗Guerickeschen Zeitschrift von diesem Jahre jene Stier'sche Schrift an und spricht hierbei seine Ueberzeugung in Betreff dieser Sache in 23 Sätzen aus, von denen wir Folgendes unseren geehrten Lesern mittheilen: 7. Die Ab⸗ und Eintheilung der 10 Gebote ist ein freies Mittelding, worin man, ohne Aergerniß und Verwirrung der schwachen Gewissen, jede Kirche bei ihrem hergebrachten Brauch und Gewohnheit lassen soll. Die dekalogische Verschiedenheit ist mit nichten, wie Einige vorgeben, ein Trennungspunkt zwischen uns und den Calvinisten. Wären wir mit letzteren nur erst im christlichen Glauben und christlicher Lehre einig, über die Katechismusform wollten wir uns mit ihnen in einer Viertelstunde verständigen. Daß Kirchengemeinschaft ohne Uniformität in dergleichen adiaphoristischen Stücken unmöglich sei, behaupten bloß die, die einen andern Herrn als Christum über die Kirche zu setzen gedenken. 8) Auch wenn unsere Gebotszählung und Eintheilung erst von Luther selbst aufgebracht worden wäre, verdiente sie dennoch den Vorzug vor der philonisch⸗josephischen, weil sie nicht, wie diese, erst unter bestimmten Voraussetzungen, sondern unbedingt mit der Schriftanalogie harmonirt. 9) Unsere Dekalogform wird von Stier u. A. fälschlich auf Augustin zurückgeführt (vergl. Schultz a. a. O., S. 109, 113.) Wie der Augenschein lehrt, ist sie durchgängig identisch mit der ältesten bekannten, selbst nach Schultz (und Hupfeld) „bald nach Esra's Zeit“ üblich gewordenen: der in der hebräischen Bibel zu Exod. 20 durch Setumot und Petuchot bezeichneten. (Wenn trotzdem Schultz die „Priorität“ unserer „Fassung“ auf Grund der viel später hinzugekommenen, in die Synagogenrollen nicht zugelassenen Accentuation bestreiten will, so beweist er damit nur, was Niemand leugnet: daß später noch eine andere Gebotsabtheilung, die bei Josephus und Philo Eingang gefunden). 10) Wer blos formell, um „sie faßlicher zu machen“, die göttliche Verordnung Exod. 20, 3—5 in zwei Gebote theilt, den rechnen wir noch zu den Unserigen: wer aber auch materiell das „Bilderverbot“ vom „Götzenver⸗