# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1859_S231 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 231 Karlsruhe, 3. April. Die Kreisregierung in Freiburg hat über die religiöse Er⸗ ziehung von Kindern in einem Falle eine Entscheidung gegeben, welche geeignet ist, mit einiger Verwunderung aufgenommen zu werden. Zwei uneheliche Kinder einer katholischen Mutter wurden endlich, nachdem sie schon die Schule besuchten, durch Verheirathung der Eltern nach⸗ träglich ehelich gemacht. Der Vater ist evangelisch, die Mutter tritt auch zur evangelischen Confession und die Eltern wollten nun die Kinder gleichfalls evangelisch erziehen. Die Kreis⸗ regierung aber gestattet dies nicht und entscheidet, daß die Kinder bis zu dem Alter, wo sie durch eigene Wahl bestimmen können, katholisch bleiben müssen. Dies ist durch Gesetzes⸗ stellen belegt, deren Buchstaben nach der Ansicht der Mehrzahl des Collegiums diese Deutung zulassen. Als Absicht des Gesetzes galt bisher, daß über die religiöse Erziehung der Kinder der Wille der Eltern entscheide, und falls dieser sich nicht ausspreche, als Staatsgrundgesetz, daß die Kinder der Religion des Vaters zu folgen haben. Im obigen Erlaß ist nun das Merkwürdige geleistet, daß also Kinder auch in anderer Religion, als in der ihrer Eltern und gegen deren Willen, erzogen werden können. Unirter Glaube. Der neue preußische Cultminister, der berühmte Kirchentags⸗ präsident v. Bethmann⸗Hollweg, erklärte in einer Sitzung des Herrenhauses am 9. April u. A. Folgendes: „Einer der edelsten, ich darf wohl sagen: der natürlich frömmsten, geist⸗ vollsten, tiefsten Philosophen Deutschlands, Friedrich Heinrich Jacobi, hat das bekannte Wort gesprochen: „„Mein Kopf ist ein Heide, mein Herz nur ist ein Christ.““ Nach seinem Kopfe also hatte er, so wenig wie der Heide, einen persönlichen lebendigen Gott, in dem Her⸗ zen hatte er ihn, und in dem Glauben an diesen Gott ist er in die Ewigkeit hinübergegangen, und der geehrte Redner (er meinte Stahl) wird mit mir über sein Schicksal so wenig, wie über das Schicksal des Sokrates, wie M. Claudius sagt, Sorge tragen. Ich selbst, m. H., habe mehr als einen wahrhaft frommen Menschen gekannt, der, wenn er anfing zu philosophiren, ein Pantheist, also, wenn Sie wollen, ein Atheist war.“ Dies sprach der Herr Cultminister, um die Gewährung der Religionsfreiheit für die sogenannten freien Ge⸗ meinden zu rechtfertigen. Man sieht, die Religion der Unirten ist nichts, als eine Summe von frommen Gefühlen und Werken. Christum haben sie längst verloren und Seine Ver⸗ nunft gefangen zu nehmen unter den Gehorsam Christi, ist, wie sie meinen, durchaus nicht nöthig. Mecklenburg⸗Schwerin, Anfang April. Mit gewohntem Ingrimm berichtet daher die Darmstädter Allgem. K.⸗Z.: „Einem anerkannt tüchtigen Candidaten ist der be⸗ reits ertheilte Zugang zu dem Examen pro ministerio wiederum verschlossen worden, und wurde ihm auf näheres Befragen angedeutet, daß er nicht eher auf Anstellung zu rechnen habe, bis er seine Zustimmung zu dem bekannten Consistorial⸗Erachten öffentlich werde er⸗ klärt haben. Einen andern ausgezeichneten jungen Theologen hat man im Examen durch⸗ fallen lassen, weil er einige alttestamentliche Fragen nicht im Sinne der Hengstenbergischen Christologie beantwortete. Einem auswärtigen Candidaten, der in Mecklenburg Hauslehrer ist, hat man, offenbar weil er, durch das Mecklenburgische Kirchenblatt genöthigt, sich einmal öffentlich für Baumgarten ausgesprochen, die licentia concionandi ohne Weiteres versagt. Einem im Lande als entschieden gläubig bekannten Pastor hat man wegen einer Synodal⸗ Arbeit, in welcher er für das Dogma der Inspiration die Anerkennung des historischen Mo⸗ mentes gefordert hatte, unter dem Vorwurf der Häresie zur Rechenschaft gezogen.“ Universitäts⸗Statistik Preußens. Die sechs vollständigen Universitäten Preußens (Berlin, Bonn, Breslau, Greifswald, Halle⸗Wittenberg, Königsberg) zählten nach dem Centralblatt für den Unterricht im vergangenen Winter⸗Semester im Ganzen 4383 (gegen das Sommer⸗Semester 139 mehr) immatriculirte Studirende. Außerdem sind 1048 (gegen das Sommer⸗Semester 184 mehr) zum Besuche der Vorlesungen berech⸗ tigt. Unter der Gesammtzahl der immatriculirten Studirenden sind 1433 (gegen das Sommer⸗Semester 90 mehr) Theologen Inländer und 97 (gegen das Sommer⸗Se⸗ mester 1 weniger) Ausländer. Die Gesammtzahl der Studirenden hat sich jedoch gegen dies Semester nur um 47 vermehrt, woraus sich schließen läßt, daß die Jugend sich seitdem weniger den Universitätsstudien zugewandt hat, als früher. Die inländischen Theologen haben sich im laufenden Semester gegen das vorhergehende nur in Greifswald um 2 (von 30 auf 28) und in Breslau um 1 (von 280 auf 279) vermindert, dagegen in Halle um 27 (auf 429), in Königsberg um 18 (auf 139), in Berlin um 23 (auf 275), in Bonn um 25 (auf 283) vermehrt. Universität Erlangen. Frequenz im Winter⸗Semester 1858—59: 561, wor⸗ unter 300 Theologen, 100 Juristen und Cameralisten, 85 Mediciner, 29 Pharmaceuten, 47 Philosophen, Philologen, Chemiker u. s. w., Ausländer 168, und zwar 132 Theologen, 5 Juristen und Cameralisten, 9 Mediciner, 2 Pharmaceuten, 1 Chemiker. Unter den Aus⸗ ländern sind 37 aus Preußen, 31 aus Mecklenburg, 24 aus Hannover. Pabstthum in Italien. Der Augsburgischen Pstz. wird, wie der „Wahrheits⸗ freund“ meldet, unter den jetzigen Kriegswirren aus Rom geschrieben: „Glauben Sie mir, Deutschland ist die Hoffnung des katholischen Italiens und der Kirche und ihrer Fürsten.“ Der Pabst hat erklärt, daß für diesmal nicht die Jesuiten die Ersten sein würden, die man