# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1859_S230 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 230 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. Chiliasmus regt, sich hier viel leibhaftiger offenbaren kann, als dort: man sieht das an den Mormonen, den Wiedertäufern, den Hoffmannianern, den englischen Judenmissionen und tausend anderen, bis herab zu denen, welche den Chiliasmus wie ein süßes Geheimniß mög⸗ lichst in sich zu verschließen trachten. Es ist aber nach unserm Verstande der Sache sehr be⸗ denklich, wenn wir jetzt, nachdem so unzählig viele Seelen in den genannten Secten durch den Chiliasmus zu Grunde gerichtet und wir selbst auf der letzten Synode dazu angespornt sind, ja da die ganze protestantische Welt fast davon angesteckt ist — nun so thun wollen, als redeten wir von gar fernen Dingen. Ist der Chiliasmus recht, so müssen wir, wie Löhe thut, unsre Kirche anklagen, daß sie ihn bisher nicht getrieben hat, und ist er unrecht, so müssen wir gegen ihn streiten. Freilich will ich da nicht anfangen mit Excommunicatio⸗ nen und Absetzungen. Aber ich sage, es nützt nichts, die Sache zuzukleistern. Es ist offen⸗ bar und nicht zu verhehlen, daß über diese Sachen (und damit freilich gleich um deswillen auch über mehre) Verschiedenheit der Meinung ist. Soll nun eine Parthei die andere heimlich überlisten oder todt schweigen oder sonst unterdrücken? Das wäre weder brüderlich noch ehrlich. Uns soll an den Seelen so viel gelegen sein, daß wir nicht um des faulen Friedens willen in so überaus wichtigen Dingen schweigen. Ich weiß wohl, viele wie z. B. Freimund fürchten sich, daß wenn man unter denen, welche sich noch mit Nachdruck Luthera⸗ ner nennen (unter denen fürwahr sehr viele Nicht⸗Lutheraner sind) — jetzt noch Lehrdiffe⸗ renzen mit Ernst besprechen wollte, auch diese kleine Schaar bedeutend gelichtet werden würde. Darauf sage ich: Sollten der Spaltungen über die Lehre unter uns darüber noch mehr werden, so soll uns das herzlich leid thun; wir müssen es aber tragen, um nicht der Welt die reine Lehre überhaupt ganz untergehen zu lassen. Und wie thöricht wäre es: um die Irr⸗ lehre nicht anzuerkennen, haben wir der römischen Kirche weltumfassenden Bau verlassen, und nun wollten wir die elenden Zelte dieser Zeit nicht mehr verlassen, wo es wieder Irr⸗ lehren gilt, welche, wenn sie sich erst offenbart haben, ebenso wie das Papstthum, ja noch unheilvoller, das ganze Christenthum auf den Kopf stellen. Oder soll man auf ein Verspre⸗ chen was geben, welches lautete: So weit wie Israel Pick oder wie Hoffmann wollen wir nicht gehen? Steht das in eines Menschen Macht, wie weit sein Lehrprincip gehen soll? Die Lehren wirken sich aus nach dem Geiste, der in ihnen ist. Und bist du vielleicht zu feige oder zu faul, deinem kranken Gewissen so weit zu folgen, daß es Feuer und Flammen gibt, so werden sich bald ehrlichere und aufrichtigere finden, die deinen geringen Anfang mit größer Begeisterung fortsetzen. Uebrigens glauben wir noch, daß wenn wir in Preußen uns nur offen und ehrlich aus⸗ sprächen und verglichen, wir noch ohne Spaltung fortbestehen könnten. GOtt würde unser Flehen erhören und uns in der Wahrheit und Wirklichkeit einig machen. Es ist aber Zeit, da der Chiliasmus rings um uns her immer größer auflodert, daß wir alle mit ihm müssen in's Reine gekommen sein, um gemeinsam gegen ihn stehen zu können. — Was die Sache des missourischen Pastors Schieferdecker anlangt, so bin ich, soviel ich davon weiß, überzeugt, daß in seiner Ausschließung die Synode ganz recht gethan hat, nachdem seine ebenso chiliastisch gesinnte Gemeinde mannigfache Unruhen in andern lutheri⸗ schen Gemeinden verursacht hatte.“ Wien, 19. März. Die Consistorien Augsb. und Helv. Confession haben sich wieder⸗ holt an das Ministerium des Cultus gewendet, damit das Ehehinderniß des § 63. des allge⸗ meinen bürgerlichen Gesetzbuchs (empfangene höhere Weihen und abgelegte feierliche Or⸗ densgelübde) in Ansehung jener katholischen Geistlichen aufgehoben werde, welche zum evangelischen Glauben übergetreten sind, und für welche die Grundsätze des canonischen Rechts, und insbesondere die katholischen Ehegesetze nicht mehr bindend sein können. Diesem Ansuchen hat das Ministerium mit Erlaß vom 1. Jan. 1859 nicht willfahrt, angeblich, „weil die höhern Weihen nach katholischen Institutionen ein Sacrament sind und ein unaus⸗ löschliches Merkmal aufdrücken, der § 63. eine nothwendige Consequenz der gesetzlichen An⸗ erkennung ist, welche die katholische Kirche in Oesterreich von jeher genossen hat, und nur dann aufgehoben werden könnte, wenn die österreichische Regierung entweder jeder kirchlichen Ord⸗ nung ihre Stütze entziehen, oder wenigstens sich in der Behandlung aller darauf bezüglichen Fragen lediglich auf den Standpunkt der protestantischen Bekenntnisse stellen wollte“ ꝛc. Braunschweig. Folgendes lesen wir im Kirchenblatt für die ev.⸗luth. Gemeinde des Herzogthums Braunschweig: Der neue Catechismus, der durch Verordnung vom 28. Decbr. v. J. zur Einführung in die ev.⸗luth. Kirchen und Schulen unsers Landes bestimmt war, ist nun endlich in diesem Monate April ausgegeben, und damit der Catechismusnoth in unserm Lande in erfreulicher Weise ein Ende geworden. Denn der neue Catechismus lehrt dem Bekenntniß unsrer Kirche gemäß, und durch seine Verordnung für alle Kirchen und Schulen des Landes gibt unser kirchliches Regiment die Declaration, daß es diese evangeli⸗ sche Lehre von allen kirchlichen Aemtern will getrieben haben. Gott sei Lob und Dank, der uns so weit wieder geholfen hat! Es ist ein großer Segen, mit gutem, sichern und bestimm⸗ ten Gewissen zu arbeiten, das sieht man an diesem Catechismus; man merkt es, wie das den hochw. Verfasser die mühevolle Arbeit mit freudiger Zuversicht zu Ende führen läßt. Wir drücken ihm die treufleißige Hand, die mit energischer Hingebung für uns gearbeitet hat.