# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1859_S224 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 224 Ein Wort über Civilehe aus Nassau. heit sein werden, so müssen alle da draußen in dieses Haus." — Die fixe Idee des Materialisten, daß er allein die Wahrheit ergriffen habe, und daß alle andern, die das Walten des lebendigen Gottes anerkennen, „bornirt" seien, gründet sich ganz und gar auf dieselbe Schlußfolgerung, wie der Dünkel jenes Unglücklichen." (Neues Zeitblatt.) ——— (Aus Öhler's Kirchen-Blatt.) Ein Wort über Civilehe aus Nassau. *) Es wird jetzt wieder viel von Civilehe geredet, besonders in Preußen, da man in der unirten Landeskirche auf der einen Seite den deutlichen Geboten aus Gottes Wort über Ehescheidung und „Also bleiben" möchte Rechnung tragen, auf der andern Seite aber sieht, daß man auf diese Art mit seinem Haufen nicht fertig wird. Darüber erhebt sich nun ein laut Geschrei und Entsetzen, nicht nur der Pietisten, sondern sogar von manchem Lutheraner, als sei die Civilehe eine Ausgeburt vom Teufel und könne in einem Staate, der noch Anspruch darauf macht ein christlicher zu sein, unmöglich geduldet werden; es sei das ein offener Abfall von allem Glauben u. dgl. — Was in Preußen vorgeht, frommt und schadet uns in Nassau vorläufig nichts, aber nöthig ist doch, daß wir hüben und drüben, die wir in demselben einigen Glauben ver⸗ bunden stehen, auch über diesen Punkt rechte Rede führen — denn zu scharf schneidet nicht und zu spitz sticht nicht. Darum erlaubt sich Schreiber dieses, um Würdigere anzuregen, ihre Meinung an den Tag zu geben, seine Gedanken über Civilehe, wie er sie als Christ und von dem Standpunkt des Wortes Gottes aus glaubt festhalten zu müssen, hiermit hören zu lassen. — Vom Standpunkt der Kirche angesehen ist die Civilehe, nachdem die Sünde einmal in die Welt gekommen ist, völlig als ein in dieser Welt berechtigtes Institut anzuerkennen, weil nirgends mit der Schrift der Satz umgestoßen wird, daß die Ehe auch eine äußerliche bürgerliche Seite habe, worum sich die weltliche Obrigkeit zu kümmern hat. Darum ist das schon eine Art Civilehe, wenn, wie in vielen Staaten es ist, die weltliche Obrigkeit alle Präliminarien zum Ehestand ordnet, allein die Erlaubniß zur Ehe zu schreiten gibt, und schließlich nur das Zusammensprechen der Brautleute der Kirche zuweist. Dazu ist die Ehe nirgends in der Schrift nur den Christen erlaubt, son⸗ dern gewißlich allen Menschen, auch Juden und Türken. Diesen muß also auch Gelegenheit gegeben werden, freilich nicht von der Kirche, sondern von der weltlichen Obrigkeit, daß sie äußerlich ordentlich zusammen kommen können. Wende Niemand ein, daß Juden doch in ihren Schulen getraut würden nach *) Wir können einem Hengstenberg u. A. den Schmerz wohl nachfühlen, der sie ergreift, da nun mit der Civilehe die alten Bande zerreißen, durch welche der Staat an die Kirche gebunden war; wir müssen aber obiger Stimme aus Nassau durchaus zufallen in ihrer Beurtheilung dieser Veränderung deutscher Verhältnisse. L. u. W.