# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1859_S219 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Der Agendenstreit in Baden. 219 denken sollen, daß bei dieser großen Vorsicht kein erheblicher Widerstand zu erwarten war. Es ist aber ganz anders gekommen. Nachdem eine vormals lutherische Gemeinde zuerst die Lärmstange ausgesteckt hatte, erhob sich eine Gemeinde nach der andern. Flugschriften und Zeitungsartikel stachelten die noch ruhig gebliebenen Gemeinden auf. Bald war der Abfall allgemein, eine Bitt⸗ schrift nach der andern wurde von den Bittstellern der großherzoglichen Re⸗ gierung überreicht. Man beschwerte sich über Gewissenszwang, über gefähr⸗ liche Neuerungen, über Beeinträchtigung und Verkümmerung des Protestan⸗ tismus und der Union. Man stach das Kirchenbuch an, als riefe es den glücklich beseitigten confessionellen Hader wieder wach, als sei es eine Aus⸗ geburt des Hochkirchenthums, welche das schleichende Gift der neuern katho⸗ lisirten Bestrebungen in ihren Adern trage. Der arme Prälat Ullmann! Wer hätte glauben sollen, daß er noch mit solchen Vorwürfen belastet werden würde? Selbst von Schenkel mußte er ähnliche Vorwürfe in der Allg. Kir⸗ chenzeitung hinnehmen. Der Oberkirchenrath versuchte freilich, wie behaup⸗ tet wird, eine Gegenbewegung hervorzurufen. Nach Schenkels Aussage blieb sie aber lediglich bei einigen ergebenen oder lutherischen Geistlichen, während die Gemeinden durch die Bank davon fern blieben oder sich zur Wehr setzten. Dem Großherzoge wurde es endlich zu viel. Unter dem 21. Dec. v. J. er⸗ ließ er eine Verordnung, zufolge welcher „die Gefühle und Gewohnheiten der Gemeinden gebührende Berücksichtigung" finden sollten, ohne irgend welche Anwendung von Zwang. Der Oberkirchenrath mußte sich in das Unvermeidliche fügen und dieser Verordnung ein Begleitschreiben anhängen, worin er die Pfarrer anwies, mit ihren Kirchgemeinderäthen zu verhandeln, was und wie viel sie von der einfachen Gottesdienstordnung annehmen woll⸗ ten. Darüber sei zu berichten und die allerhöchste Entschließung einzuholen, welche freilich schon im voraus kundgegeben war. Ueber das Taufformular behielt sich der Oberkirchenrath noch besondere Weisungen vor. Man kann also das Kirchenbuch ziemlich als durchgefallen ansehen. Es deckt uns das wiederum die Natur der Union auf. Man würde sich nämlich irren, wenn man diesen Vorgang mit dem verwandten baierschen auf eine Linie stellen wollte. In Baiern wollte man rein lutherisches Wesen aus Einem Gusse zur Geltung bringen. In Baden war man weit davon entfernt. In Ullmanns Absicht liegt eine sogenannte positive Union, das heißt, die beiden Kirchen sollen nicht geschwisterlich neben einander bestehen, sondern lebendig zu Einem Körper vereinigt werden, so daß die eine Kirche der andern ihre eigenthümlichen Gaben und Vorzüge mittheilt. So hübsch der Gedanke sich auf dem Papiere ausnimmt, so mechanisch und hölzern kommt er in der Wirklichkeit zu stehen. Die sacramentale Gnade, welche beim Abendmahl in den Winkel geschoben wird, kommt bei der Taufe auf den Thron zu sitzen. Die beiden Kirchen verschmelzen sich nicht, sie theilen sich in die Sacramente, sind bei der Taufe lutherisch, beim Abendmahle reformirt. Man lese den neuen badenschen Katechismus, der ganz atomistisch aus