# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1859_S218 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 218 Der Agendenstreit in Baden. klugheit, sondern in liebevoller Berathung mit Glaubensbrüdern. Nur die Noth entschuldigt eine Ausnahme hievon. Anmerk. Hierin liegt auch eine Verpflichtung für die Christen, dafür zu sorgen, daß junge Leute zu der dazu erforderlichen Tüchtigkeit unterwiesen werden. ——— Der Agendenstreit in Baden. ——— Mit Ablauf des vergangenen Jahres hat Baden noch ein Nachspiel zu den bekannten baierschen Kämpfen traurigen Angedenkens geliefert. Die badensche Generalsynode von 1855 hatte mit großer Stimmenmehrheit gegen 4 bis 6 abweichende Stimmen eine neue Gottesdienstordnung beschlossen. Nach erfolgter Genehmigung des Großherzoges arbeitete der Oberkirchenrath ein Kirchenbuch auf Grundlage der Synodalbeschlüsse aus, welches im vergangenen Jahre den 18. März die Presse verließ und zur Einführung an alle Pfarrämter abgeschickt wurde. Dieses Kirchenbuch ist der Gegenstand des Streites. Es enthält eine einfache und eine erweiterte Gottesdienstord⸗ nung. Beide sind der Hauptsache nach aus den sächsisch lutherischen Ord⸗ nungen entlehnt und suchen dem Gottesdienste mehr eine eigenthümlich lutherische Haltung zu geben. Kyrie, Gloria, Beichte, allgemeine Gnaden⸗ versicherung, Glaubensbekenntniß, Kniebeugen bei der Beichte und beim Abendmahlsgenusse u. dgl. verrathen einen andern Ursprung, als den süd⸗ deutschen. Denn in den badenschen Landestheilen hatte seit der Reformation eine Ordnung geherrscht, welche sich dem einfachen reformirten Gottesdienste anbequemte; und eben diese wollte man beseitigen, theils weil sie zu nüch⸗ tern und gemüthlos wäre, theils weil sie der Willkür zu viel Spielraum ließe und einem vollen Gottesdienste im Wege stände. Dem einflußreichsten Ver⸗ treter der neuen Ordnung, dem Prälaten Ullmann, lag es daran, die badensche Union auf diesem Wege etwas aus ihrer Zerfahrenheit herauszu⸗ arbeiten; und wie er sich schon außerdem, freilich vergeblich, bemüht hatte, der Landeskirche eine feste Bekenntnißgrundlage zu geben, so wollte er nun wenigstens dem Gottesdienste einige kirchliche Bausteine einfügen. Das Maß dessen, was er verlangte, war ziemlich bescheiden. Eigenthümlich lutherische Lehre war nirgend zum Ausdruck gekommen, wenn man nicht das Taufformular dahin rechnen will, das die Wiedergeburt der kleinen Kinder unzweideutig ausspricht. Die Austheilungsformel beim heil. Abendmahle lautet: „Christus spricht: Nehmet hin u.s.w.;" und als Prof. Schö⸗ berlein, der am stärksten die lutherischen Anschauungen vertrat, auf Besei⸗ tigung dieser zweideutigen Formel antrug, blieb er mit vier Stimmen in der Minderheit. Ohnehin wurde nun die kürzere einfache Gottesdienstordnung mit ihrer knapp zugeschnittenen Altarliturgie für alle Gemeinden vorgeschrie⸗ ben, das Kniebeugen und einiges andere in die Freiheit gestellt. Die aus⸗ führliche Ordnung überließ man dem Belieben der Gemeinden. Man hätte