# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juli 1859_S217 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Gebet und Rede von Laien in öffentlichen Erbauungsversammlungen ist ꝛc. 217 Folge eines Berufs und Befehls das Wort zu predigen und die Sacramente zu verwalten in der öffentlichen Versammlung der Gemeinde. 4. These. Dies Amt ist keine bloß menschliche Ordnung, sondern vom Herrn für alle Zeiten eingesetzt. 5. These. Es ist der Herr, welcher die einzelnen in diesen Dienst beruft und einsetzt. 6. These. Ordentlicher Weise will der Herr durch dies Amt Glauben wir⸗ ken und geistliche Gaben schenken, und wir sollen nicht erwarten, diese auf andere Weise zu empfangen, wenn wir das persönliche Amt übergehen oder verachten, obgleich wir es haben könnten. Anmerk. Während der Herr uns an diese Ordnung gebunden hat, ist er selbst doch nicht daran gebunden, sondern er kann auch, wenn er will, außerhalb dieser Ordnung oder über sie hinaus dasselbe wirken. Aber dies berechtigt uns nicht, seine weise Ordnung zu verachten und etwas Außer⸗ ordentliches zu erwarten. 7. These. Zum Gebrauch dieses Amts sind darum die Menschen hinzuweisen, und jeder, der dasselbe oder dessen Träger verachtet, verachtet den Herrn. 8. These. Zur Verwaltung dieses Amts beruft der Herr jetzt nicht unmittelbar, sondern mittelbar durch die Wahl und Ernennung der Menschen, worin dann Gottes Beruf hervortritt. Ohne solchen äußerlichen Beruf darf nie⸗ mand öffentlich lehren oder beten. 9. These. Ein innerlicher Beruf ist nicht genug, sondern ein äußerlicher Beruf muß also auch dabei sein. Soll dieser ordentlich sein, so daß Gott sich dazu als zu dem seinigen bekennen möge, muß er so viel als möglich nach der in der Schrift vorbildlich gegebenen Praxis geschehen. Dazu gehört a) daß eine Gemeinschaft nicht ohne Noth nach eigenem Dünken handle, sondern denjenigen Rath und Anleitung suche, welche bei rechtgläubigen Lehrern zu haben ist, und dann ihnen die Prüfung und Einsetzung des Berufenen übertrage. Wo erweislich solche Anleitung von rechtgläubigen Lehren nicht zu haben ist, kann jede Gemeinschaft, und wären es nur zwei oder drei, im Namen des Herrn berufen. Aber wird solche Anleitung verachtet, wo sie zu haben ist, so ist dies separatistische Selbst⸗ klugheit und eine Sünde wider die Liebe. b) Daß der Berufene gewisse Eigenschaften habe: vornehmlich Redlich⸗ keit und Tüchtigkeit, andere nach der Form der heilsamen Lehre zu unter⸗ richten und zu strafen die Widersprecher. Der Grad des Wissens und der Tüchtigkeit muß nach Zeit, Ort und Verhältnissen bestimmt werden, aber auch hierin handelt eine christliche Gemeinschaft nicht in eigenwilliger Selbst⸗