# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1859_S191 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 191 ist frei von Torquemada-Sinn. Aber wenn er Localschulinspector wäre und einen Lehrer fände, der chiliastisch lehrte, so wüßte er doch nach seinem Gewissen nichts anders zu thun als ihn zu verwarnen, und wenn das nicht hülfe, Anzeige zu machen, ob's ihm gleich noch so leid thäte. Und was soll eine kirchliche Oberbehörde thun, wenn sie über Diener des göttlichen Worts zu entscheiden hätte? Es ist leicht gefordert, daß man sie gewähren lassen solle; wie aber wenn Spaltung und Aergerniß in der Gemeinde dadurch entsteht?“ Baptisten in Europa. — Ihre gesammte Zahl zu Anfange des Jahres 1859 beträgt in Deutschland, Dänemark und der Schweiz 7120 Seelen, wovon auf Deutschland 5818, auf Dänemark 1176, auf die Schweiz 126 kommen. Dieselben sind vertheilt in Deutschland auf 50 Gemeinden mit 569 Nebenstationen, in Dänemark auf 11 Gemeinden mit 73 Nebenstationen. Die reine Zunahme der Mitglieder im Jahre 1858 hat gegen das Jahr 1857 ergeben: in Deutschland 497, in Dänemark 126, in der Schweiz 12 Personen; im Ganzen 635. Rechnen wir nach Gemeinden, so hat jede Gemeinde durchschnittlich 10 Mitglieder gewonnen, rechnen wir aber die 649 Stationen mit, so kommt auf jedes Standquartier kaum ein Mitglied Zuwachs. Der Erfolg der baptistischen Wühlereien steht hiernach in keinem Verhältnisse zu den Anstrengungen. Bei den großen Schwierigkeiten vertrauen sie auf die Mitwirkung der evangelischen Alliance, durch welche sie zunächst Religionsfreiheit und dann mehr Popularität zu erlangen hoffen. Doch ist die Frage, ob dieser Bund ihnen nicht auf die Länge sehr schädlich wird. Alle religiösen Genossenschaften haben nur so lange Kraft, als sie ihre Grundsätze rein und entschieden ohne Concordate zur Anwendung bringen. Der evangelische Bund hat aber besonders in Deutschland aus Politik den lähmenden Indifferentismus, die religiöse Gleichgültigkeit in sehr großer Ausdehnung anerkannt. Das möchte mit der Zeit auch auf die Baptisten um so mehr zurückwirken, da sie den rationalistischen Einflüssen nicht unzugänglich sind. Ihr öffentliches Auftreten ist schon jetzt nicht mehr das, was es noch vor einigen Jahren war. (N. Zeitblatt.) Pfarrer Löhe. — Der Pilger aus Sachsen bemerkt in Betreff desselben: „Löhe wünscht selbst der Bürde des Pfarramts in seiner Gemeinde enthoben zu werden und nur den Anstalten seelsorgerisch vorzustehen, weil die Krankheitanfälle des letzten Jahrs seine Kraft sehr geschwächt haben, wie er denn gegenwärtig wiederum nicht predigen kann. Und es erfordern die Anstalten schon zur obersten Leitung eine doppelte Kraft.“ Frankreich. In der Dormstädter Kirchenzeitung lesen wir: Es liegt ein Gesetzvorschlag vor, der schon vom Staatsrathe sanctionirt ist, wonach 1) keine Capelle oder Kirche den Protestanten ohne besondere Genehmigung der obersten Behörde zu gottesdienstlichen Zwecken zu gebrauchen gestattet sei, auch wenn sie solche gemiethet oder gebaut haben; 2) daß kein ausländischer Protestant in Frankreich predigen dürfe, womit in Zukunft alle Schweizer und deutsche Theologen ausgeschlossen sind, und daß 3) keine protestantische Gemeinde in Frankreich Geldunterstützung von Außen annehmen dürfe. Papstthum. — In der Darmstädter Kirchen⸗Zeitung finden wir die richtige Bemerkung: „Wie es mit der Unveränderlichkeit des Papstthums in neuesten Zeiten steht, ist in den Berichten über die Vorgänge innerhalb der römischen Kirche in Frankreich wiederholt angedeutet worden. Ueber die eingreifenden Veränderungen in der Stellung und dem Verfahren der Papstmacht erschien im letzten Jahre ein bemerkenswerther Artikel in der Revue de deux Mondes, von Herrn Ernst Renau geschrieben, dem Verfasser gelehrter Werke über hebräische und andere orientalische Sprachen. Die eine Veränderung macht sich nämlich in dem stets wachsenden Streben des Papstes fühlbar, unumschränkter Herr in dem ganzen Umfange der römisch-katholischen Kirche zu sein, eine Lenkung derselben zu verwirklichen, welche Centralisation in ihrer äußersten Spannung darstelle, ähnlich der vom ersten Napoleon in Frankreich begründeten. Früher besaßen die Landeskirchen eine gewisse Unabhängigkeit, ein deutlich nationales Gepräge, es gab eine gallikanische Kirche, eine deutsche Kirche u. s. w., jede mit ihren besondern Einrichtungen und Gebräuchen. Stamm- und Volksverschiedenheiten fanden in bestimmtem Maße Beachtung. Die Bischöfe, insbesondere die Erzbischöfe, Metropolitanen, Primaten jedes Landes übten solche Machtvollkommenheit, daß sie unter Umständen den Anordnungen des römischen Hofes unüberschreitbare Schranken ziehen konnten, und der oberste Priester, wenigstens bei wichtigeren Fragen nichts zu entscheiden wagte, ohne nach deren ordnungsmäßiger Zuratheziehung ihre Beistimmung erlangt zu haben. So war das kanonische Recht. Jetzt aber ist's merkwürdig anders. Die Papstgewalt beschließt allgemach alle kirchlichen Gewalten in sich, sie thut ihren Spruch über die wichtigsten Angelegenheiten aus eigener Bestimmung. So ist durch Pius IX. eine neue Lehrbestimmung, die über die unbefleckte Empfängniß, festgestellt, ohne die Berathungen eines Concils. Gleiches ist in anderen grundlegenden Dingen geschehen. Nationalitäten sind schnöde [unleserlich]. Bischöfe werden zu bloßen Werkzeugen der vom Mittelpunkte ausgehenden [unleserlich]. Der Papst thut, entscheidet, und ist alles..... Mit der [unleserlich] Veränderung hängt die andere von Herrn Renan angegebene genau zusammen: die Begründung des [unleserlich] Journalismus. In Paris, in Turin, in Madrid, in Brüssel und anderen Orten erscheinen öffentliche Blätter, die sich „katholische“ nennen. Sie