# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Juni 1859_S189 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 189 begleitete die Vorlage mit einer die Gewissensfreiheit besonders betonenden Rede, die von der jetzigen Rechten wiederholt durch Beifall unterbrochen wurde. Welche gewissenbeschwerende Plackereien die Ausführung obiger Cabinetsordre für ernste Geistliche mit sich bringt, zeigt das Verfahren des Oberkirchenraths gegen den Consistorialrath und Generalsuperintendent Dr. Büchsel, welcher Sonntag den 20. Februar von seinen pastoralen Functionen suspendirt und von einem andern Prediger vertreten wurde, weil er einen ohne biblischen Grund geschiedenen Ehemann nicht aufbieten wollte. Der ihn vertretende Pastor hat denn das in Rede stehende Brautpaar aufgeboten. Das ist ein Pröbchen von den Gräueln des Cäsaropapismus. Verfassungswehen in Dänemark. Seit 1848 hat die lutherische Kirche in Dänemark insoweit aufgehört, Staatskirche zu sein, als durch das Gesetz die Religion und der Gottesdienst freigegeben ist ohne bürgerliche Nachtheile. Die Verbindung zwischen Staat und Kirche ist dadurch gelockert, und da der König nicht mehr die Kirchengewalt in der vormaligen Weise besitzt, so muß sich die Kirche darauf besinnen, wie sie in Zukunft ihr Regiment bestellen will, um ihre Unabhängigkeit gegen unkirchliche Eingriffe zu schützen. Allerlei Vorschläge tauchen auf. Einige wollen ein bischöfliches Regiment einführen. Damit sind aber sehr viele unzufrieden. Die Bischöfe sind nie mehr als unsere Generalsuperintendenten gewesen und haben nie die Kirchengewalt geübt, die ziemlich unbeschränkt beim Könige war. In der Einführung des bischöflichen Regimentes sieht man Hochkirchenthum und Hierarchie, darum widersetzt man sich ihm. Ein anderer Vorschlag geht dahin, das Kirchenregiment einer Synode zu übertragen, welche aus Geistlichen und Laien durch das Mittel des allgemeinen Stimmrechts zusammengesetzt werden soll, das gerade Gegentheil des ersten Vorschlages. Auf diese Weise würde der große Hausen das Regiment bekommen, was natürlich auf harten Widerspruch nicht nur bei den Bischöfen und Pröbsten, sondern auch bei der Staatsregierung stößt. Bei dem schroffen Auseinandergehen der Parteien ist die Vermittelung schwer zu finden. Deshalb geht ein dritter Vorschlag dahin, die Sache auf sich beruhen zu lassen: „Gegenwärtig, sagt man, ist die Verwirrung zu groß, als daß sich ein Regiment heilsam bestellen ließe. Es würde doch wieder über den Haufen fallen. Besser ist es, sich mit vorläufigen Maßregeln zu begnügen und den Lauf der Zeit abzuwarten.“ Das scheint die herrschende Ansicht zu sein, und der Minister der geistlichen Angelegenheiten fährt daher fort, die lutherische Kirche zu leiten, indem er bei wichtigen Dingen den Rath des Cabinets und des Reichstages einholt. Zerschlagen läßt sich unsere Kirchenverfassung, aber man hat noch nicht sobald eine neue wieder, wenn man auch einen Haufen Vorschläge hat. Eine zerfahrene und mit der Kirche zerfallene Zeit ist am wenigsten geeignet, etwas zu schaffen. Halte, was du hast, bis die Zeit kömmt, da Gott etwas schafft! Was er (?) uns im Lauf der Geschichte gegeben hat, das sollten wir dankbar pflegen, aber das Haus nicht abreißen, ehe wir ein neues wiederbauen können. Würtemberg und Sachsen sind jetzt auch an der Arbeit. Sachsen bedarf es vor allem, daß die Bausteine wieder vom Schutte befreit werden. Hier hat der Staat Verfassung gemacht, d. h. zerstört. Gebe Gott, daß die neue Arbeit gesegneter ist! In Würtemberg scheint man aber etwas an dem Verfassungsfieber zu leiden, und will unabhängig sein, ehe man auf eigenen Füßen stehen kann. (N. Zeitblatt.) Baumgarten und die Göttinger Facultät. — In der Baumgarten'schen Sache hat nun auch die Göttinger Facultät ihr Gutachten abgegeben. Dieselbe urtheilt, daß Dr. Baumgarten in einer fundamentalen Lehrabweichung von dem evangelischen Bekenntniß nicht befangen ist, im Gegentheil in den Grundanschauungen und Wahrheiten der evangelisch⸗lutherischen Reformation wurzelt und lebt. Die Entlassung war aber nach dem Urtheil der Facultät selbst unter Voraussetzung der behaupteten fundamentalen Neuerungen nicht gerechtfertigt, weil es an der nothwendigen theologischen Verhandlung mit Baumgarten selbst gefehlt habe. — Baumgarten und die mecklenburgischen Stände. — Am 15. December v. J. haben die mecklenburgischen Stände über die Angelegenheit des Professor Baumgarten verhandelt. Das Ergebniß ist: „Stände halten durch die im Baumgarten'schen Absetzungsdecret ohne vorheriges kirchenordnungsmäßiges Verfahren ausgesprochene Verurtheilung der Lehre desselben ihre Rechte verletzt, und beantragen aus eigenem Antrieb, für denselben die Einleitung des kirchenordnungsmäßigen Verfahrens mit 72 gegen 48 Stimmen.“ Das Luther-Denkmal. — Das Braunschweiger Kirchenblatt sagt in seiner Rundschau am Ende des vorigen Jahres über das Luther-Denkmal: „So viel uns bekannt worden, ist bis jetzt die Betheiligung in unserm Lande eine sehr geringe gewesen. Es hätte mehr, als der Fall gewesen, in lutherischen Kreisen gegen diese Sache Zeugniß abgelegt werden sollen, um manche sonst kirchlich gläubige Männer vor einer Gemeinschaft zu warnen, in welcher für unsere Kirche wahrlich kein Heil zu finden ist. Luther bedarf keines Denkmals und ist über ein solches erhaben; der Ursprung der Sache ist durchaus apokryphisch