# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1859_S159 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 159 Maßregeln Stillschweigen geboten, also nicht einmal die öffentliche Mittheilung über die Erlebnisse und Ergebnisse des confessionellen Kampfes mehr ungehindert gestattet wird. Neuerlich ist auch den Conferenzen untersagt, die Maßnahmen der kirchlichen Obrigkeit ihrer Kritik (Beurtheilung) zu unterbreiten. Also auch diese ohnehin schon so kümmerliche Möglichkeit, sein Bedenken zur Geltung zu bringen, soll hinfort nicht mehr Statt finden. So bleibt der einzig noch übrige Weg die freie Presse. Oder wird diese schließlich auch noch beschränkt werden?" Sodann folgen in dem Vorwort allerlei Klagen über das reformirte „Staatsoberhaupt," das lediglich „nach eigenem Ermessen die hohen Kirchenämter besetzt, deren Inhaber ebenso nicht auf kirchlich symbolische Lehre verpflichtet, sondern nur durch das persönliche Ermessen des Staatsoberhauptes bestimmt" seien. Von den Unionsbehörden heißt es: „sie ziehen über die gesammte Kirche ein Netz von andern mit dem Regiment betrauten Personen (Superintendenten) und wählen die Persönlichkeiten ebenfalls ohne Verpflichtung aufs Bekenntniß nach ihrem besten (d. h. unirten) Ermessen."—Der Verfasser wünscht alle dem abzuhelfen durch eine Verfassung, welche natürlich dem Regiment feste Schranken ziehen soll. Endlich lautet die Schlußklage: „Das ist unsre bestimmte Ueberzeugung, daß eine Durchführung der Union, welche die Confession in ihrer vollen Ausgestaltung hindert, mit einer völligen Auflösung nicht blos der Union sondern der ev. Landeskirche selbst enden wird." (weil beide ja eins sind. Wie lange soll durchgeführte Union und völlig ausgestaltetes Bekenntniß von den Ottonen zusammen gebacken werden?)—„Die luth. Separation ist bis auf den heutigen Tag der offene Schaden, an dem die Landeskirche ihre edelsten Säfte verliert, wie Zöller's, Feldner's, Lössel's Austritt noch in der letzten Zeit bekundet haben." . . . Der obenerwähnte Erlaß des Stettiner Consistoriums, der gegen die Berathungen der „luth. Vereine" gerichtet ist, sagt nach einem großen Lobe des Segens freier Conferenzen also: „es leuchtet aber ein, daß das Kirchenregiment, welchem es befohlen ist die Verfassung und die Ordnungen der ev. Landeskirche aufrecht zu erhalten, es nicht zugeben darf, wenn Geistliche dieser Kirche uneingedenk der Verpflichtungen ihres Amtes, welches sie an die Landeskirche und deren Institutionen (Einrichtungen) bindet, es sich gestatten, sich mit den Ordnungen derselben (Hauptordnung ist natürlich die Union) in ihren Berathungen und Beschlüssen in Widerspruch zu setzen, die von den zuständigen Behörden ausgegangenen kirchenregimentlichen Erlasse zum Gegenstand ihrer Kritik (Beurtheilung) zu machen und sich zu Beschlüssen und Erklärungen zu vereinigen, durch welche der einfachen Befolgung dieser Erlasse entgegengewirkt und der Autorität (Ansehen) der geordneten Gewalten (!) entgegengetreten wird.——Sollten Ausschreitungen der vorher bezeichneten Art nicht vermieden werden, so würden wir nach unserer Amtspflicht nicht unterlassen dürfen, diejenigen Maßregeln sofort zu ergreifen, welche zur Aufrechterhaltung kirchlicher Ordnung und kirchenregimentlicher Autorität erforderlich sind." Sachsen. Die unirte pommersche „Monatsschrift" (heißt es in der Dorf⸗Kirchenzeitung) läßt sich aus Sachsen schreiben: „Vor allen Dingen ich bete täglich und herzlich für Euch. Ich müßte mich selbst und ein gut Stück meines Lebens vergessen, wenn ich Euch (die Ottonen) vergessen sollte. Wenns Euch von Nutzen wäre, wollte ich gern wiederum von neuem in der Unionshitze schwitzen.—Hier (in Sachsen) soll lutherisch Land sein und unsre Agende ist unirter als die Hof⸗ und Dom⸗Agende von 1822—das will ich jedermann beweisen. Item das Kirchenregiment hält nicht minder steif auf die buchstäbliche Handhabung dieser Agende als das preußische auf die seine. Hier soll lutherisch Land sein und alle Localblätter sind voll Lobes der liberalen kirchlichen Union und ergehen sich in Schimpfreden wider „hyperlutherisches" Wesen. Prof. Brückner in Leipzig hat einen Heidenmissionsverein nach unirtem Zuschnitt aufgerichtet. In die Leipziger Superintendentur wird ein Mann (Prof. Dr. Lechler) berufen, der sich am letzten Stuttgarter Kirchentage auf das derbste gegen den steifen Doctrinalismus (Treiben der Lehre) der luth. Kirche ausgesprochen hat.—Seit die prot. Kirchenzeitung den lästerlichen Rationalismus mit der Unionsflagge zu decken gewußt hat, ist hier alles was für Belial schwärmt extra⸗