# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1859_S158 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 158 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. den aus gemeinsamen Mitteln darauf abonniren und dadurch das Lesen der Zeitung den Mitgliedern möglich machen. Ich empfehle also hiermit diese Zeitschrift, die gewiß gern auch durch die Expedition des Missionsblattes bezogen werden kann, auf das angelegentlichste."—Soweit Hr. Lehmann, und ähnlich das luth. Consistorium in Stade.— Nassau. Hein schreibt daher der luth. Dorfkirchenzeitung u. A.: Unterdessen ist der unirte Landesbischof Heydenreich gestorben und an seine Stelle Wilhelmi gekommen, derselbe, welcher den unirten Landeskatechismus gemacht hat. In meiner Abschiedspredigt hatte ich dies „Türkenbuch" angetastet und schon ein Vierteljahr ins Zuchthaus. Der neue Bischof verkündet in seinem ersten Hirtenbrief, daß unter ihm ein jeder Raum haben solle. Nun Glückauf ihr „Lutheraner" in der Union zu der Kameradschaft mit allen Schwarmgeistern, Raum für alles, aber für JEsum war kein Raum in der Herberge. So stehts. Gott helf uns frühe. Preuß. Union. Ueber die Bewegungen innerhalb derselben meldet vorgenanntes Blatt: Es wird für die Leser der Dorfkirchenzeitung nicht ohne Interesse sein, die neueste Wandlung der Union, die eben in den ersten Anfängen steht, nachschauend weiter zu verfolgen. Und nicht blos weil sie die neueste ist—sondern man begegnet endlich einmal nach langem dichten Nebel etlichen Lichtstreifen und einem gewissen greifbaren Dinge. Das bisher so verschwommene Wesen der Union wird faßlicher allen die noch etwas fassen können und wollen. Das ist mit Dank zu erkennen von jedem der Dunkel nicht liebt. Zwar geht es wie natürlich langsam und bedächtig mit den neuen Maßregeln, die auf dem Kirchengebiet verheißen sind. Ueberstürzen thut nirgends gut. Doch sind die Erstlinge nun erschienen. Prof. Stahl, dessen Aufgabe es sein sollte als unirter Oberconsistorialrath das Lutherthum zu vertreten, ist nunmehr allergnädigst aus dem Oberconsistorialrath entlassen, weil es doch mit dem Vertreten im Ernst nicht gehen wollte. Vor mehr als einem Jahre hatte er selbst schon seine Entlassung erbeten. Ferner sind eben zwei andere Entlassungen aus „wissenschaftl. Prüfungscommissionen" bekannt geworden. Eine solche besteht an jeder Universität und hat je ein theologisches Mitglied, das im Hebräischen und in der Religion examinirt. Die beiden entlassenen sind Prof. Hengstenberg in Berlin, der nach seinem eigenen Geständniß seit einigen Jahren sich der „luth. Richtung" näherte, und Prof. Erbkam in Königsberg. An ihre Stelle sind andere Professoren gesetzt von reiner oder doch unbedrohlicher Unionsfarbe, Twesten in Berlin und Sommer in Königsberg. Wie sollte auch unter den herrschenden Umständen die Union noch länger auf ihre Wächterposten solche setzen oder da stehen lassen, die auf die Union übel zu sprechen sind? Niemand stellt einen Bock zum Gärtner an. Selbsterhaltungstrieb hat jede Creatur. Dem folgend handelt einmal die Union folgerichtig und ehrlich. Von andern Maßregeln werden wir im Folgenden noch hören. . . Die lutherischen Vereine innerhalb der Landeskirche in den verschiedenen Provinzen haben zu ihrem Vorort den pommerschen Verein und unter ihren öffentlichen Blättern die pommersche „Monatsschrift" zum Hauptorgan bestimmt. Deren Herausgeber spricht sich ausführlich über die jetzige Lage aus. Er schreibt: „Bereits lassen sich Zeichen verspüren, daß die Zeit den Vereinen gemessen ist (so Nathusius schon vor 14 Jahren.) Mögen sie fallen wenn Gott ihr Fallen gestattet. Das junge Kindlein (welches?) bedarf jetzt nicht mehr so der Pflegerin, wie noch vor 10 Jahren."—Vom unirten Kirchen⸗Regiment klagt er, daß bei demselben Vereine „je mehr und mehr Gegenstand steigender Ungunst geworden. Der Oberkonsistorialrath erläßt auf die generellen (Gesammt⸗) Eingaben der Vereine keine generellen Bescheide mehr. Die einflußreichen Stellen werden nicht an confessionell Gerichtete (!) vergeben; und ein öffentliches Geheimniß ist es, daß die neu anzustellenden Superintendenten eine Art Revers zu Gunsten der Union unterschreiben müssen und zur Aufrechterhaltung der neuen Agende speziell verpflichtet werden. Hervorragende confessionelle Persönlichkeiten sind speciellen Maßregeln unterworfen worden. Die alte pomm. Agende wird als durchaus abgethan, und die unirte von 1829 als die einzig gültige gehandhabt. (Ei doch?—Mit wie empfindlichem Eifer versicherte man immer das Gegentheil.)—Schmerzlicher aber will es uns drücken, daß über die vom Kirchenregiment mit Bezug auf die einzelnen getroffenen