# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1859_S152 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 152 Lobrede auf die Generalsynode. was mirs gilt auf des HErrn JEsu Christi Zukunft am jüngsten Gericht. Darum soll mir niemand Scherz oder lose Theidung daraus machen; es ist mir Ernst. Denn ich kenne den Satan, von Gottes Gnaden, ein groß Theil; kann er Gottes Wort und Schrift verkehren und verwirren, was sollte er nicht thun mit meinen oder eines andern Worten?“ (XX, 1374.) Im letzten Bekenntniß endlich von 1544 schreibt Luther: „Ich rechne sie Alle in Einen Kuchen, wie sie auch sind, die nicht glauben wollen, daß des HErrn Brod im Abendmahl sei sein rechter natürlicher Leib, welchen der Gottlose oder Judas ebensowohl mündlich empfähet, als St. Petrus und alle Heiligen. Wer das, sage ich, nicht will glauben, der laß mich nur zufrieden mit Briefen, Schriften oder Worten, und hoffe bei mir keine Gemeinschaft, da wird nichts anders aus.“ (XX, 2212.) Hiermit vergleiche man nun den gedruckten Bericht, den die Generalsynode im Jahre 1845 über ihren Stand in Lehre und Praxis nach Deutschland gesendet hat. Darin heißt es unter Anderm: „Nur wesentliche Uebereinstimmung in Lehr- und Lebensansichten wurde also unter uns erfordert. Nach der von der Generalsynode herausgegebenen Formula oder Kirchenordnung müssen die Candidaten bei ihrer Licensur und Pastoren bei ihrer Ordination, nachdem sie die Bibel als die allein unfehlbare göttliche Norm ihres Glaubens und Lebens anerkannt haben, nur folgendes Versprechen ablegen: „„Wir glauben, daß die Fundamentalwahrheiten der Bibel auf eine wesentlich richtige Weise in den Lehrartikeln der Augsburger Confession vorgetragen werden.“ Was unsere Lehransichten anbelangt, so bekennen wir unverholen, ja bekennen es laut und offen, daß die große Mehrzahl von uns nicht altlutherisch“ (also neulutherisch) „sind, in dem Sinne einer kleinen Parthei, welche in Deutschland diesen Namen führt. Wir sind überzeugt, daß wenn der große Luther noch lebte“ (siehe oben Luthers Einleitung zu seinem Bekenntniß von 1528), „so wäre er es selbst nicht. Aber dennoch sind wir evangelisch⸗lutherisch. Festhaltend an dem Hauptgrundsatz Luthers, daß Gottes Wort allein unfehlbar ist, haben wir Luthers Lehrgebäude nach diesem Wort geprüft und wesentlich richtig befunden. Wir stehen hier, wie überhaupt in den mehrsten unserer kirchlichen Grundsätze auf gemeinschaftlichem Grunde mit der unirten Kirche Deutschlands. Die Unterscheidungsansichten zwischen der altlutherischen und der reformirten Kirche achten wir also nicht wesentlich; und die Richtung der sogenannten altlutherischen Parthei scheint uns hinter unserem Zeitalter zu sein. Die glorreiche Reformation des sechszehnten Jahrhunderts war weder eine plötzliche, noch vollkommene. Der große Luther hat zeitlebens Fortschritte gemacht, und am Ende seiner Laufbahn sein Werk als unvollendet betrachtet. Wir folgen seinem eignen Rathe, wenn wir in Gottes Wort mehr als in seinen Schriften um die Wahrheit forschen und so sein Werk zu vollenden suchen. Luthers besondere Ansicht über die leibliche Gegenwart des HErrn im Abendmahl ist von der großen Mehrheit un