# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1859_S144 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 144 Aus dem diesjährigen Vorwort des sächsischen Kirchen⸗ und Schul⸗Blatts. dasselbe ist sie vorhanden und nicht neben ihm steht sie; denn sonst wird sie sofort zum unevangelischen Gesetz, welches bestritten werden muß. Und nicht ist die Wahrheit oder Wirksamkeit des Wortes abhängig von der Ordnung. Denn sonst wird sie in römischer Weise heilsnothwendig und tastet die Prärogative des heil. Geistes an, der frei weht wo er will. Sätze wie „erst das ordnungsmäßig verwaltete Wort bringt den Geist“ (Ev. K.⸗Z. 1857 Nr. 33) hören auf unbedenklich zu sein. Denn so wäre ja die erste Frage nicht: wo ist Wort der Wahrheit? sondern: wo ordnungsmäßig verwaltetes, also ordnungsmäßige Verwaltung des Worts? Das aber ist die Logik Roms. Und wenn in Kliefoths kirchlicher Zeitschrift (1857, 1. „Die Rechtfertigungslehre und die Lehre von der Kirche“ S. 21) der Satz zu lesen ist: „Gerade weil der Lutheraner kein fertig Christenleben vor der Rechtfertigung weiß, gerade weil er vor derselben keinen andern Glauben kennt, als den suchenden und keine andere Gnade, als die von ihm ferne: gerade deswegen kann er auch die Gnade nicht anders, denn durch wirkliche Gnadenmittel empfangen, und wiederum die Gnadenmittel nicht anders, denn in göttlich beglaubigter Weise, und somit nicht anders, denn mittels eines von Gott gestifteten Amtes“ — so wird demnach der, welcher die Vergebung seiner Sünden bei der göttlichen Gnade sucht, vor Allem fragen müssen, wo das von Gott gestiftete Amt sei, damit er durch dasselbe die Gnadenmittel in göttlich beglaubigter Weise empfange. So wäre denn wohl auch jenes recte im 7. Art. der Augsb. Conf. — est autem ecclesia congregatio sanctorum, in qua evangelium recte docetur et recte administrantur sacramenta — so viel als „mittels eines von Gott gestifteten Amtes“? „Erkenne ich — fragt mit Recht die Erlanger Zeitschrift (1857, April) — die Gnadenmittel, ob es die göttlich beglaubigten sind, an dem Amte, mittels dessen ich sie empfange? oder erkenne ich das Amt, ob es das von Gott gestiftete ist, an der Schriftgemäßheit seiner Verwaltung der Gnadenmittel? Ist es der Gehorsam gegen das von Gott gestiftete Amt, den Gott fordert, oder der Glaube an das Wort Gottes?“ Doch wir haben unsere Bedenken gegen diese Wendung kirchlicher Gedanken schon bei einer früheren Gelegenheit ausgesprochen (vgl. 1857 Nr. 36). Wir wissen wohl, wie man zur Betonung des Amtes und der gesetzlichen Ordnung gekommen ist. Der neueste zeitgeschichtliche Gang der Dinge und die gegenwärtige Zeitlage hat dazu geführt. „Nicht in falscher Gesetzlichkeit — sagt Kliefoth in seiner Zeitschr. 1858, 10 — 12. Heft, S. 709, 710 — liegt die Gefahr unsrer Tage; umgekehrt im Antinomismus, darin, daß Niemand objectiver Wahrheit, objectivem Gesetz, objectiver Ordnung sich mit Herz und Seele beugen, daß Niemand mit seinem kleinen Selbst an die großen Objecte sich hingeben und selig verlieren, daß man lieber Alles in seine Subjectivität zurücknehmen und aus dieser heraus sich so zurecht machen und legen will, wie mans eben wünscht, das ist die Sünde und die Krankheit und die Gefahr unsrer Tage.“ Wir werden von diesem Bestreiter Roms unschwer das Zugeständniß erlangen, daß bei aller Nothwendigkeit und Wichtigkeit der Ordnung dieß dennoch nicht die Hauptsache ist und durch Gehorsam gegen objec⸗