# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Mai 1859_S139 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Nothstand der evangelischen Kirche im Großherzogthum Hessen. 139 Petition an den Großherzog zu richten. Dieß geschah im December vorigen Jahres, wo eine von 80 Geistlichen des Landes unterzeichnete Eingabe eingereicht wurde, welche also schließt: Und so wagen wir es denn in geziemender Ehrerbietung und im Vertrauen auf den hohen Gerechtigkeitssinn Eurer Königlichen Hoheit die alleruntertänigste Bitte hier auszusprechen: „Eure Königliche Hoheit, als mit der Episcopalgewalt über die evan- „gelische Landeskirche betrauter Souverain, wollen auf Grund des „Artikels 73 der Verfassungsurkunde eine solche Reorganisation der „evangelischen Landeskirche eintreten lassen, durch welche ebensowohl „der erste Paragraph des Organisations-Edictes vom 6. Juni 1832, „der die lutherische, reformirte und unirte Confession als innerhalb „der evangelischen Landeskirche des Großherzogthums zu Recht beste- „hend anerkennt, als der Artikel 21 der Verfassungsurkunde, der den „anerkannten christlichen Confessionen freie und öffentliche Ausübung „ihres Cultus zusichert, zu seiner inhaltlichen Ausführung komme, also „Allergnädigst zu befehlen geruhen, daß die dem Wesen und dem „Bekenntniß einer jeden der genannten drei evangelischen Confessionen „entsprechende kirchliche Repräsentation und der entsprechende Organismus be- „schafft werde." Gott aber, der Herr, wolle Eurer Königlichen Hoheit Herz lenken zu Seiner Ehre und der Kirche Wohlfahrt! Das erflehen wir, indem wir in tiefster Ehrfurcht ersterben Eurer Königlichen Hoheit alleruntertänigste H. Anthes, Pfarrer zu Brensbach, A. Huth, Pfarrer zu Gundernhausen, Chr. Müller, Pfarrer zu Beerfelden, G. Schlosser, Hofcaplan zu Schönberg, C. Hunzinger, Pfarrer zu Rothenberg, Dr. F. Lucius, Gymnastallehrer zu Darmstadt, Dr. E. Lucius, Lehrer an der 1. Stadtknabenschule zu Darmstadt, C. Kißner, Pfarrvicar zu Arheilgen, F. Bender, Hofprediger zu Darmstadt, Sartorius, Garnisonspfarrer zu Darmstadt, Dr. G. Krätzinger, zu Darmstadt. (Folgen noch 70 Namen von Geistlichen des Landes.) Obgleich das an 140 Geistliche des Landes versandte gedruckte Manuscript deren Discretion empfohlen und gebeten worden war, davon vorläufig keinen öffentlichen Gebrauch zu machen, drang doch die Kunde davon nicht nur alsbald ins Cabinet, und zwar von gegnerischer Seite, sondern auch in verschiedene Tagesblätter, unter denen das Frankfurter Journal, welches in allen kirchlichen Fragen schon seit Jahren triviale liberale Raisonnements, verbunden mit Verdächtigungen und Entstellungen der Thatsachen zu bringen