# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1859_S128 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 128 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. Zwischen den preußischen separirten Lutheranern und der Leipziger lutherischen Missionsgesellschaft drohet ein ernster Bruch zu entstehen. Drei Zöglinge aus Preußen schieden aus der Anstalt, weil ihnen die Alternative gestellt worden war, von einem Prediger das h. Abendmahl zu empfangen, welcher dem unirten Missionsverein angehörte und also selbst unirter Richtung ist, oder die Anstalt zu verlassen. Darüber haben verschiedene Aussprüche statt gefunden, die aber bis jetzt zu keiner Einigung geführt haben. Nachdem die preußischen Lutheraner sich mit dem Missionscollegium zu verständigen vergeblich versucht hatten, führten sie durch ihre Deputirten, Kirchenrath Nagel und Dr. Besser, auf der Generalversammlung Beschwerde und forderten als Minimum, daß diejenigen Missionszöglinge, welche sich ein Gewissen daraus machten, an einem Abendmahl, von welchem die Unirten principiell nicht ausgeschlossen sind, Theil zu nehmen, nicht genöthigt würden, entweder wider ihr Gewissen Theil zu nehmen oder die Anstalt zu verlassen. Die Generalversammlung legte den Bescheid auf jenen Antrag in die Hände des Missionscollegiums. Dieser Bescheid ließ die preußischen Lutheraner unbefriedigt. Es sind weitere Verhandlungen angeknüpft worden. Der Director des Missionshauses hat erklärt, sein Amt niederlegen zu wollen, sobald er ein anderes Amt gefunden haben wird. Statistik der deutschen Universitäten im Sommersemester 1858: Berlin hatte 2057, München 1303, Leipzig 839, Bonn 836, Breslau 833, Heidelberg 721, Halle 715, Tübingen 706, Göttingen 681, Würzburg 650, Erlangen 585, Jena 493, Münster 455, Königsberg 393, Gießen 383, Freiburg 317, Greifswalde 274, Marburg 272, Kiel 132, Rostock 124 Studirende. Duell. Das „Neue Zeitblatt" Münkel's meldet in der Nummer vom 18. Dec. v. J. von großen Aufregungen, welche in Folge der Rothenmoorischen Conferenz entstanden sind. Darin heißt es u. A. wie folgt: „Wie groß die Aufregung geworden ist, zeigt uns ein Vorgang auf dem meklenburger Landtage. Von einem bürgerlichen Gutsbesitzer wurde der Antrag gestellt: „„Die Landesversammlung wolle an die allerhöchsten Landesherren die Bitte ergehen lassen, sie möchten als Oberbischöfe des Landes die Prediger und Lehrer der christlichen Religion ermahnen: sich ihren Beruf, die Nächstenliebe zu lehren und zu verbreiten, recht angelegen sein zu lassen und sich jeglicher Betheiligung an unduldsamen Bestrebungen zu enthalten.“" Schon die Sprache dieses kläglichen Antrages verräth seine Urheber. Er wurde mit 71 gegen 31 Stimmen verworfen, und damit hätte man ihn ruhig zur Erde können bestatten lassen, von der er genommen war. Es geschah aber etwas, das der Leiche Leben gab. Ein anderer bürgerlicher Gutsbesitzer redete dem Antrage das Wort und gab zu verstehen, wo er eigentlich hinaus sollte, indem er sich beleidigend über die Conferenz auf dem Rothenmoor vernehmen ließ. Die duldsamen Herren wollten es mittelst des weltlichen Armes fertig machen, daß die Prediger in Zukunft nur rationalistische Conferenzen besuchen sollten. Das brachte den Sohn des Herrn v. Maltzan dergestalt auf, daß er den Gutsbesitzer unter beschimpfenden Ausdrücken zum Duell fordern ließ. Aus dem Duell ist freilich nichts geworden, theils weil der Gutsbesitzer es ablehnte und wegen Landtagsfriedensbruchs klagbar wurde, theils weil Herr v. Maltzan, der Vater, zu besonnen war, um auf solche Ehrenrettung seiner Conferenz einzugehen. Nichts desto weniger hat der Vorfall wieder Oel ins Feuer gegossen und gerechten Anstoß gegeben. Wer die Sache Gottes zu vertheidigen unternimmt, der höre auch auf das Gebot Gottes Matth. 5, 22., damit ihn sein eigener Eifer nicht verzehre. Freilich gilt das Duell noch immer bei vielen, auch bei solchen, die sich zum Worte Gottes bekennen, für ehrenhaft und ritterlich, trotzdem daß der Apostel sagt: „„Die Waffen unserer Ritterschaft sind nicht fleischlich.“" Je mehr Schaden aber daraus der Kirche erwächst, wenn ihre Vertheidiger sie mit solchen Waffen in Mißcredit bringen, desto öfterer wird die Kirche das Wort Jesu wiederholen müssen, welches er zu den beiden Donnerskindern sprach: Wisset ihr nicht, weß Geistes Kinder ihr seid? Des Menschen Sohn ist nicht gekommen zu verderben, sondern zu erhalten. Zur Union. So schreibt das Neue Zeitblatt vom 25. Dec. v. J.: Der „Geist der Mäßigung und Milde", der die Union bedeuten soll, läßt augenblicklich wieder von sich hören; Druckschriften werden mit Beschlag belegt, ihre Verfasser zu Gefängniß verurtheilt, lutherisch lehrende und amtierende Geistliche aus der Kirche gedrängt, und von oben her ist ein Ton angeschlagen, den niemand mißverstehen kann. Dies alles ist ganz in der Ordnung, nämlich der Union. Pabstthum. Der kaiserliche Gerichtshof zu Angers hat am 26. Jan. die Frage: ob eine mit einem Katholiken bürgerlich getraute katholische Frau von diesem nicht nur verlangen kann, daß er sich auch kirchlich mit ihr trauen lasse, sondern auch, ob bei fortdauernder Weigerung des Gatten, diesem Verlangen der Ehefrau Folge zu geben, Letztere eine Trennung (séparation du corps) beantragen kann — bejaht. Die Papisten sehen also jede Ehe, welche ihre Priester nicht bestätigt haben, für Hurerei an! Der „Wahrheitsfreund" erklärt, es sei dies „zu Gunsten der christlichen Moral" geschehen. Er meint die jesuitische.