# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1859_S101 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Von der Kirchensprache. 101 mehr durch die Gnade des heiligen Geistes einmüthiglich dabei zu verharren und zu bleiben und alle Religionsstreit und deren Erklärungen darnach zu reguliren gesinnet“ sein. (S. Vorrede zum Concordienbuch.) Jene ersten Unterzeichner erklären auch zugleich, daß das kirchliche Bekenntniß und insonderheit die Concordienformel u. A. zu dem Zwecke gestellet sei: daß darnach „die reine Lehre von der verfälschten erkannt und unterschieden werde und den unruhigen zankgierigen Leuten, so an keine gewisse Form der reinen Lehre gebunden sein wollen, nicht alles frei und offen stehe, ihres Gefallens ärgerliche Disputation zu erwecken und ungereimte Irrthümer einzuführen und zu verfechten.“ (Ebendaselbst.) Ferner: „Wir haben, damit die Wahrheit desto deutlicher und klärer behalten und von allen Irrthümern unterschieden und nicht unter gemeinen Worten etwas verstecket und verborgen möchte werden,*) uns von den fürnehmsten und hochwichtigsten Artikeln, so dieser Zeit in Streit gezogen, von jedem insonderheit hierüber deutlich und ausdrücklich gegen einander erkläret, daß es ein öffentliches gewisses Zeugniß nicht allein bei den Jetztlebenden, sondern auch bei unsern Nachkommen sein möge, was unserer Kirchen einhellige Meinung und Urtheil von den streitigen Artikeln sei und bleiben solle.“ Nicht selten wird daher in den Symbolen erklärt, daß gewisse Redeweisen sich zwar rechtgläubig deuten lassen, daß aber ein Rechtgläubiger sich derselben um Mißverstandes willen zu enthalten habe. Urbanus Regius**) hat ein ganzes Schriftchen über die Kirchensprache geschrieben, welches auch symbolisches Ansehen erlangt hat. Es trägt den Titel; „De formulis caute loquendi, wie man fürsichtiglich und ohne Aergerniß reden soll von den fürnehmsten Artikeln christlicher Lehre.“ Es ist diese Schrift von Chemnitz mit aufgenommen worden in das 1576 das *) Nach dem Sprüchwort: Dolosus versatur in generalibus, d. i. Wer mit seiner Rede betrügen will, bedient sich allgemeiner Ausdrücke. Uebrigens stehen die Symbole in Absicht auf Kirchensprache weit über allen Privatschriften, denn, wie Horaz schreibt, — — quandoque bonus dormitat Homerus (d. i. zuweilen vergißt sich selbst ein Homer.) **) War zu Langen-Argen am Bodensee geboren, erst Dr. Eck's Günstling, kam aber durch das Lesen der Schriften Luthers zur Erkenntniß der evangelischen Wahrheit, neigte sich nachher zum Zwinglianismus, bis er im Jahre 1530 durch ein mündliches Gespräch mit Luther davon gründlich und für immer geheilt wurde, indem er zugleich erklärte: „Luther sei immer in seinen Augen groß gewesen, aber nun halte er ihn für den Größten, denn er habe ihn von Angesicht gesehen, und gehört, was mit keiner Feder Abwesenden mitgetheilt werden könne.“ (S. Weismanni Introd. in hist. sacr. I, 1445.) Herzog Ernst von Lüneburg lernte Regius auf dem Augsb. Reichstage kennen, nahm ihn mit, machte ihn hernach zum Generalsuperintendenten und hielt ihn nun so hoch, daß er alle Verordnungen in Kirchensachen mit den Worten einleitete: „Wir von Gottes Gnaden Ernst Herzog zu Braunschweig und Lüneburg und Urbanus Regius, der heiligen Schrift Doctor.“ Auch Luther hielt ihn überaus hoch. Als er auf dem Convent zu Schmalkalden 1537 von den Fürsten eine ungemessen lange Predigt gehalten hatte und von der Canzel kam, sagte Luther lächelnd zu ihm: Hoc neque urbanum, neque regium est! Er starb in Celle 1541.