# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1859_S100 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 100 Von der Kirchensprache. und durch einerlei meinen. Dieses beides bewahrt leicht die Einigkeit im Leben und im Glauben. Im gemeinen Leben schon ist nichts verhaßter, als ein zweizüngiger Mensch, welcher anders meint und redet; im Glauben aber ist nichts verderblicher, als ein Sonderling, der seine besonderen Meinungen und Redeweisen hat, nur damit es scheine, als habe er etwas neues erfunden. Auf diese Weise wird sehr leicht Spaltungen und Rotten ein weites Fenster aufgethan. Laßt uns daher in Redeweisen und Meinungen, in Bestrebungen und Sitten die Einträchtigkeit bewahren, so werden wir leicht von der Schuld der Spaltung frei bleiben. Die von dem Namen Christi Einen Namen tragen, mögen auch eins sein, eins lehren und eins bekennen.“*) (S. Balduin's Commentar zu den Brr. Pauli S. 282. 288.) Aehnliche Bemerkungen knüpft Calov in seiner Biblia illustrata an die Stelle 1 Cor. 1, 10. Er schreibt: „Um hier jede Spaltung auszuschließen, ermahnt der Apostel, daß sie einerlei Rede führen, denn gemeiniglich gebiert der, welcher neue Worte erdichtet, zugleich auch neue Glaubensartikel. Daher sind auch neue Redeweisen und Formeln zu meiden, sowohl damit keine Streitigkeiten, Uneinigkeiten und Spaltungen entstehen, als auch damit keine neuen Glaubensartikel eingeführt werden. Im Gegentheil ist heilig und unverrückt nach 2 Tim. 1, 18. an dem Vorbilde der heilsamen Worte zu halten, sowohl was die in der heiligen Schrift enthaltenen, als was die dieselben erklärenden Redeweisen betrifft, welche in der Kirche angenommen sind und die dazu dienen, irrgläubige Meinungen auszuschließen, die den eigentlichen Sinn der Schrift auslegen und wahren; als da sind: Wesensgleichheit, Menschwerdung (ἐνσάρκωσις), persönliche Vereinigung, Mittheilung der Eigenschaften, und ähnliche in der Kirche gewöhnliche und durch Symbole öffentlicher Bekenntnisse bestätigte Weisen zu reden.“ Bei einem rechtgläubigen und unterrichteten Lutheraner ist dies alles außer Frage. Ein Hauptzweck, warum unsere Kirche ihre Lehrer auf ihre gemeinsamen Glaubensbekenntnisse verpflichtet, ist ja, daß dieselben ihr so dafür Gewähr leisten, daß sie nicht nur glauben, was darin bekannt wird, sondern daß sie es auch lehren und davon weder in Betreff des Sinnes noch der Redeweise abweichen wollen. Die ersten Unterzeichner der Concordienformel bezeugen daher ausdrücklich: daß sie von der einmal von ihnen „erkannten und bekannten göttlichen Wahrheit, wie die in prophetischer und apostolischer Schrift gegründet und in den dreien Symbolis, auch der Augsburgischen Confession, Anno 1530 Kaiser Carolo V. übergeben, der darauf erfolgten Apologia, in den Schmalkaldischen Artikeln und dem großen und kleinen Katechismus des hocherleuchteten Mannes Dr. Luthers ferner begriffen ist, gar nicht, weder in Rebus noch Phrasibus abzuweichen, sondern viel⸗ *) Nach dem bekannten Distichon: Sint unum, doceant unum, fateantur et unum, Qui unum de Christi nomine nomen habent.