# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_April 1859_S98 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 98 Von der Kirchensprache. nicht auf einen fremden und ketzerischen Sinn gezogen werden können.“ (Exeg. art. Loc. III., § 39. 40.) Hat nun nach dem Gesagten die Kirchensprache gewiß ihre volle Berechtigung, so hat auch ohne Zweifel der einzelne Christ und namentlich der Diener der Kirche eine gewisse Verbindlichkeit, sich rücksichtlich derselben der Kirche im Ganzen zu conformiren. Das absolut Nöthige ist und bleibt allerdings der gleiche Glaube. Einen obstinaten Menschen, der sich gegen die Annahme der Kirchensprache äußerlich auf seine christliche Freiheit beruft, kann daher freilich niemand zwingen, mit der Kirche nicht nur zu glauben, sondern auch zu reden. Es muß in diesem Falle dem Herzenskündiger überlassen werden, ob sich hinter diese Provocation ein Schalk verberge. Nachdem daher Johann Gerhard die Auslassungen der Socinianer wider die allgemeinen kirchlichen termini technici citirt hat, fährt er also fort: „Mögen sie uns zugestehen, daß der Vater, Sohn und heilige Geist Gott sei und daß dennoch nur Ein Gott sei, so werden wir sie auch nicht drängen, jene kirchlichen Worte zu gebrauchen.“ (A. a. O. § 42.) Bedenklich ist es jedoch jedenfalls, wenn sich ein Einzelner weigert, mit der Kirche gleich zu reden. Kaum dürfte ein Beispiel beizubringen sein, daß ein Einzelner den kirchlichen Ausdruck verworfen und doch den kirchlichen Begriff von Herzen angenommen hätte. Fast immer ist das Gegentheil offenbar geworden, daß nehmlich diejenigen, welche die kirchliche Redeweise nicht zu der ihrigen machen wollten, dies darum thaten, weil sie bereits mit dem Glauben der Kirche zerfallen waren. Bei den Socinianern ist es offenbar. Gleiche Bewandniß hat es mit den Sacramentirern. Kaum war Carlstadt vom Glauben der Kirche in Absicht auf die Sacramente abgefallen, so war ihm auch schon das kirchliche Wort „Sacrament“ in hohem Grade zuwider. Er schreibt daher in seinem „Dialogus“ vom Jahre 1524 u. A. Folgendes: „Es muß je der eins folgen: entweder daß Christus nicht klug, oder nicht gutwillig genugsam gewest sei, da er sein Abendmahl eingesetzt, und nicht hinter sich gelassen hat, daß sein Brod und Kelch ein Sacrament genannt werden soll.“ (Luthers Werke, Hall. Ausg., XX, 2883.) Aehnlich sprach sich Zwingli aus, nachdem er die kirchliche Lehre von den Sacramenten aufgegeben hatte. Er schreibt in seinem Werke „Von der wahren Religion“ u. A. Folgendes: „Ich wünschte sehr, daß das Wort Sacrament nie von den Deutschen angenommen, außer wenn es richtig verstanden worden wäre. Denn wenn die Leute dieses Wort Sacrament hören, so verstehen sie darunter etwas Großes und Heiliges, was durch seine Kraft das Gewissen von der Sünde befreie.“ *) (S. 2.) Zwei Gründe sind es hauptsächlich, um welcher willen ein rechtgläubiger Christ mit der rechtgläubigen Kirche nicht nur glauben, sondern auch *) „Vocem sacramenti magnopere cupiam Germanis nunquam fuisse receptam, nisi germane esset accepta. Cum enim hanc vocem sacramenti audiunt, jam aliquid magnum sanctumque intelligunt, quod vi sua conscientiam a peccato liberet.“