# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1859_S90 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 90 Der Kirchenjammer in Hessen⸗Darmstadt. 3) der Heilsplan Gottes beruht. Wegen dieses deutlichen, rechten und guten Zeugnisses wurde er von einem Kartenspielkameraden des Irrlehrers verklagt. Er fand nun auch Freunde, die sich seiner annahmen. Aber sein gutes Recht jenem Irrlehrer gegenüber wurde bis dato höheren Ortes noch nicht vertreten. Wir haben keine Lehrzucht und auch dieser Irrlehrer darf mit seinen beispiellos unwissenden Behauptungen fortfahren, die Gemüther zu verwirren. Unterdeß wird es doch den Herren von der Kirchenbehörde oft recht sonderbar zu Muth. Sie hatten einem Pfarrer das Knieen beim Beten verboten. Die kirchlichen Blätter rügten es, auch der Freimund. Da lasen wir in der von zwei Mitgliedern des Oberconsistoriums mitredigirten Allgemeinen Kirchenzeitung, es sei nicht wahr, daß das Oberconsistorium das gethan habe. Diese Zeitung aber hat nicht allein gelogen, sondern das Oberconsistorium fährt fort, den Pfarrern das Knieen zu verbieten, und alle Berufungen auf die heilige Schrift zu mißachten. Dabei wird es ihnen gar sonderbar zu Muth. Das Verlangen nach Kirchenzucht wird immer mehr rege. Hier und dort wird sie geübt. Man fängt Untersuchungen an und findet, daß die Pfarrer sich auf die rechtsbeständigen alten Kirchenordnungen berufen und — recht haben. Deshalb hat man eine Verordnung gemacht, daß niemand veraltete Formen der Kirchenzucht ohne besondere Genehmigung der höheren Behörde einführen solle. Nun ist das aber eine sonderbare Sache. Man weiß gar nicht, was veraltet ist und was nicht. Je rationalistischer der Amtsvorgänger war, desto mehr gute Dinge findet der gläubige Nachfolger veraltet, desto mehr scheußliche Dinge findet er in Uebung. Da kann man sagen: Reine Lehre — veraltet, Vermahnung der Säufer — veraltet, Vermahnung der Hurer — veraltet, Vermahnung wegen Sabbathschändung — veraltet u. s. w. So geht es auch. Exempla sunt odiosa, d. h. Beispiele hört man nicht gern. Wir wissen ihrer etliche und wollen sie vorderhand verschweigen. Die Bittschriften von kirchlichen Vereinen und namentlich von verordneten Hirten gegen diese Uebelstände kamen so häufig, daß man sie unbeachtet zu den Acten legte. Nun schwieg man aber nicht. Namentlich mehrten sich die Beschwerden bei Kirchenvisitationen. Da müssen die Pfarrer einen Bericht über ihre Dienstführung, über Gemeinde, über Freund und Feind ihres Amtes machen. Es sind ihnen besondere Fragen gestellt und zuletzt haben sie noch Wünsche zu äußern. Da kam es denn immer mehr vor, daß die Pfarrer als die schlimmsten Feinde ihrer Amtsführung das Landesgesangbuch und den Badischen Katechismus anführten, und daß man, statt früher bessere Stellen, Zulage ꝛc. zu fordern, das Irdische dahintenließ und die Entfernung dieser Feinde begehrte. Es stiegen diese frommen Wünsche auf wie geharnischte Männer an der Küste Aegyptens. Da machte man einen Deckel, um sie zuzudecken. Wer etwas gegen das Gesangbuch oder den Badischen Katechismus sagt, bekommt einen Verweis und Geldstrafen.