# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_M rz 1859_S76 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 76 Auszüge aus Fr. Balduins Tractatus De casibus conscientiae. hat selbst dem Abraham verheißen, wenn er nur zehn Gerechte unter den un⸗ reinen Sodomitern finden würde, so wolle er der ganzen Stadt wegen jener zehn schonen, 1 Mos. 32, 2.; 2) will Christus nicht haben, daß das Unkraut ausgerauft werde, sondern befiehlt, daß es zwischen dem Weizen auf einem Acker wachse, damit nicht, während man jenes ausrauft, der Weizen zu⸗ gleich ausgerauft werde, Matth. 13, 29. Diesen Spruch wendet Augustinus auf diesen Fall an, indem er lehrt, es dürften nicht ganze Gemeinden in den Bann gethan werden, damit nicht die Unschuldigen, welche immer un⸗ ter die Gottlosen gemischt sind, zugleich von diesem Bannstrahl getroffen würden; 3) hält eben derselbe Augustinus an erwähntem Orte dafür, es dürfe nicht einmal ein einziger Mensch, obwohl er des Bannes werth sei, in den Bann gethan werden, wenn die Gefahr eines Schismas vorhanden sei; viel weniger sollten ganze Gemeinden excommunicirt werden, wenn man die Gefahr eines Schismas zu fürchten habe. Von ganzen Gemeinden aber schreibt Augustinus ebendaselbst: wenn aber dieselbe Krankheit sehr viele er⸗ griffen hat, so bleibt den Frommen nichts übrig als Trauer und Seufzen, und bald darauf: wenn eine ansteckende Sünde die Menge ergriffen hat, so muß die Kirchenzucht in einem ernsten Mitleiden bestehen, die Gedanken der Trennung sind vergeblich und schädlich und gottlos, weil sie gottloser und stolzer Weise geschehen und die schwachen Guten mehr verwirren, als daß sie die verwegenen Bösen bessern. Augustins Meinung ist also, wenn bei öf⸗ fentlichen Sünden Vieler der Bann nicht ohne ein Schisma vollzogen wer⸗ den kann, so soll man wegen jener öffentlichen Sünden, in welche der Satan viele verwickelt hat, vielmehr seufzen, als mit dem Bannstrahle gegen die ganze Kirche wüthen; 4) kommt das Exempel der griechischen Kirche hinzu, welche, nachdem sie von der lateinischen Kirche in den Bann gethan worden ist, niemals in die Gemeinschaft der Kirche zurückgekehrt ist, sondern sie haben sich mit gegenseitigen Anathemen einander angegriffen, da es weit besser gewesen wäre, wenn sie in der Einigkeit erhalten worden wären. Um diese Gefahr zu vermeiden, ermahnte Irenäus den Victor, er solle nicht alle Gemeinen Gottes, welche bei der Osterfeier die überlieferte alte Ge⸗ wohnheit beibehielten, verdammen, damit sie nicht von der Einheit der Kirche losgerissen würden, und um diese Meinung zu bekräftigen, führt er Exem⸗ pel anderer an, welche, obwohl sie in diesem Stücke uneinig waren, doch gegenseitig Frieden hielten. Siehe Eusebius Kirchengesch. Buch 5. Cap. 26. III. Wie soll man mit Gebannten verfahren, wenn sie Buße thun, und wie soll man sie in die Kirche wieder aufnehmen? Oben haben wir gesagt, der Zweck und das Ziel des Bannes sei nicht das Verderben, sondern die Bekehrung des Sünders. Deshalb schreibt Paulus von dem gebannten Blutschänder zu Corinth: es ist genug, daß derselbe von vielen also gestraft ist, und ermahnt die Corinther, ihm zu ver⸗ geben, damit er nicht in allzugroße Traurigkeit versinke, und fügt hinzu,