# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Februar 1859_S50 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 50 J. Ch. Köcher's Beweis, daß die evangelisch⸗lutherische Religion ꝛc. gleich dieser doch dem Bekenntniß zuwider ist und darum auch nicht Gottes Wort gemäß sein kann? Ja, wie kommt es, daß ihre Polemik gegen uns so durchaus ohne alle Gründe aus Gottes Wort und dabei so bitter und gehässig ist, daß sie sogar unsere Personen angreifen und geneigt sind, uns die „lebendige Frömmigkeit“ abzusprechen, während wir doch nur gegen die falsche Lehre im Gehorsam gegen Gottes Wort streiten, das Urtheil über die Personen aber Gott, dem Herzenskündiger, allein überlassen? Sie verleugnen damit in der Praxis ihr Gerede von „Toleranz“ und „Liebe“, die sie nur für Leute ihrer Meinung und ihres Geistes, keineswegs aber für treue Lutheraner zeigen. Wehe aber den Männern, die es wagen, sich gegen die ungefälschte Wahrheit der Reformation zu setzen! Wehe denen, die sich nach Luther's Namen nennen und dabei seinen Glauben in den Koth treten! Wehe den Heuchlern, die in ihrer Lauheit Wahrheit und Irrthum vermengen und Christo, dem Lichte der Welt, dienen, und doch mit dem Teufel, dem Vater der Lüge, nicht brechen wollen! Gottes Gericht wird sie treffen, wenn sie nicht Buße thun. Der Herr helfe seiner Kirche und erhalte uns sein reines Evangelium! J. Ch. Köcher's Beweis, daß die evangelisch⸗lutherische Religion nicht eine neue, sondern die alte christliche Religion sei. Dr. Johann Christoph Köcher, weiland Professor der Theologie zu Jena, hat im Jahre 1755 eine Schrift herausgegeben, die den Titel trägt: „Ueberzeugende Belehrung von der Wahrheit und Vollkommenheit der ev.⸗luth. Religion.“ Darin wird letzteres u. A. daraus erwiesen: „weil sie nicht gestern oder ehegestern entstanden, sondern schon unter den ersten Christen und den ältesten Lehrern bekannt gewesen.“ Diesen interessanten Abschnitt theilen wir denn hier mit, soweit darin das Alter der lutherischen Lehre aus der Uebereinstimmung mit ihr in den Schriften der ältesten Kirchenlehrer enthaltenen Lehre erwiesen wird. § 1. Es ist gewiß und richtig, was die Bekenner der evangelischen Religion von ihrer Lehre rühmen ¹), „daß dieselbige in heiliger Schrift klar gegründet, und dazu auch gemeiner christlicher, ja römischer Kirchen, so viel aus der Väter Schrift zu vermerken ist, nicht zuwider noch entgegen ist;“ und wiederum ²): „Daß bei uns nicht weder mit Lehre noch mit Ceremonien angenommen ist, das entweder der heiligen Schrift, oder gemeiner christlichen Kirchen zu ent⸗ gegen wäre. Denn es ist je am Tage und öffentlich, daß wir mit allem Fleiß mit Gottes Hülfe (ohne Ruhm zu reden) verhütet haben, damit je keine neue und gottlose Lehre sich in unsern Kirchen einflechte, einreiße und überhand nehme.“ Und dieses könnte hinlänglich genug sein, ein unparteiisches Gemüth zu überführen, daß die lutherische Religion keine neue Religion sei, die etwa von Luthern erdacht, und zuerst auf die Bahn gebracht worden. Doch zu mehrer Ueberzeugung derjenigen, welche vielleicht an dem bishero in der Kürze geführten Beweis des Alterthums der evangelisch⸗lutherischen Religion sich 1) Augustana Confessio Artic. XXI. p. 45. edit. Pipping. p. 19. edit. Rechen⸗ berg. 2) Epilogus august. Confessionis.