# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1859_S32 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 32 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. zum Glauben an Christum führe, dieses aber den Glauben in Christo wirke und nähre. Professor Dr. Lindner tritt zuerst der Anklage entgegen, daß die Wissenschaft zurückgeblieben sei und nicht den Versuch gemacht habe, das Verhältniß zwischen Wort und Sacrament näher zu bestimmen; hätten die alten Dogmatiker eine Lücke gelassen, so müsse er dieselbe eine „„heilige"″ nennen, denn fühlend, daß es sich hier um etwas Mysterioses handle, hätten sie es nicht für rathsam, ja für gefahrvoll erachtet, eine Ausfüllung zu versuchen, welcher Versuch ohnedem kaum zu dem gewünschten Ziele geführt haben dürfte; entgegen treten müsse er aber der Art und Weise, in welcher Referent die Ausfüllung angestrebt habe, wobei er dem Worte zu nahe getreten sei, ihm bloß die Kraft belasse, den Glauben an Christum zu wirken, den Glauben in Christo aber dem Sacrament zuschreibe; auf diese Weise werde das Wort dem Sacrament subordinirt und dieses zur Hauptsache erhoben, es wiederhole sich hier der Euensche Irrthum. (S. „Lehre und Wehre" IV. Jahrg. S. 9.) Die von den alten Dogmatikern gelassene Lücke sei das heilige siste viator (steh' still, Wanderer!), welches uns zum Schweigen mahne." Dieses schöne Gegenzeugniß Herrn Dr. Lindner's werden unsere Leser demselben gewiß mit uns herzlich Dank wissen. Die Gerechtigkeit fordert es aber, noch zu bemerken, daß Superintendent Otto u. A. erwiderte: „Mit Euen wisse er sich im vollsten Gegensatze, ihn scheide von ihm nichts mehr und nichts weniger, als was die lutherische Kirche von der römischen scheide." Coburg. Aus diesem Ländchen, das dazu verurtheilt zu sein scheint, dem hochbedrängten Rationalismus eine Galgenfrist zu verschaffen, schreibt ein Corresp. des Sächs. Kirchen⸗ und Schul⸗Blattes: „Unserem kirchlichen Wesen ist ein neuer Schlag zugefügt worden. Statt des alten Vocationsformulars, welches die Geistlichen ausdrücklich auf sämmtliche Bekenntnißschriften der lutherischen Kirche verpflichtet, ist im vorigen Jahre unter der Hand ein neues eingeführt worden, in welchem die Geistlichen berufen werden, den „„Zuhörern das Wort Gottes nach der heiligen Schrift und den darin begriffenen prophetischen und apostolischen Büchern, mit gewissenhafter Berücksichtigung der öffentlichen Bekenntnißschriften unserer evangelischen Kirche, ohne Einmischung falscher Meinungen, unnöthiger Wortstreitigkeiten und gefährlicher Mißdeutungen, auf eine anständige, faßliche, erbauliche und zur wirklichen Lebensbesserung gereichende Art gebührend vorzutragen, die hochwürdigen Sacramente göttlicher Ordnung gemäß zu verwalten"″ ꝛc. ꝛc. Der Zweck dieser Aenderung ist unschwer zu erkennen." Folgen der Religionsfreiheit. Aus Dänemark schreibt man der Allgemeinen Zeitung vom 30. Sept. v. J.: In dem letzten Sommer haben in Kopenhagen dänische, schwedische und norwegische Sendlinge die äußersten Bemühungen für Ausbreitung des Baptismus aufgeboten, aber nur sehr wenig damit erreicht. Gerade die eingeführte Religionsfreiheit ist dem Fortschritt der Secte in Dänemark schädlich gewesen, während früher das Verbot manche anzog. Dagegen gehen in Schweden jetzt große Massen der „Leser" zum Baptismus über. Sie trennen sich damit von der Staatskirche, was sie als Leser noch nicht thaten. Diese schwedischen Baptisten stehen sonst mehr auf lutherischem, als (wie die übrigen) auf reformirtem Grunde. — Ein Verein für innere Mission existirt gegenwärtig auch auf Seeland. Preußen. Der Prinzregent von Preußen hat am 8. Nov. v. J. eine Ansprache an das von ihm neugebildete Staatsministerium gehalten, worin er auch seine Stellung zur Kirche als Regent angibt. Die Aeußerungen in diesem Betreff lassen Manches rücksichtlich der Zukunft unserer Glaubensbrüder in Preußen vermuthen, was unser höchstes Interesse in Anspruch nimmt. Wir lassen daher hier die betreffenden Worte der Ansprache folgen: „Eine der schwierigsten und zugleich zartesten Fragen, die ins Auge gefaßt werden muß, ist die kirchliche, da auf diesem Gebiet in der letzten Zeit viel vergriffen worden ist. Zunächst muß zwischen beiden christlichen Confessionen eine möglichste Parität obwalten. In beiden Kirchen muß aber mit allem Ernst den Bestrebungen entgegengetreten werden, die dahin abzielen, die Religion zum Deckmantel politischer Bestrebungen zu machen. In der evangelischen Kirche, wir können es nicht läugnen, ist eine Orthodoxie eingekehrt, die mit ihrer Grundanschauung nicht verträglich ist, und die sofort in ihrem Gefolge Heuchler hat. Diese Orthodoxie ist dem segensreichen Wirken der evangelischen Union hinderlich in den Weg getreten, und wir sind nahe daran gewesen, sie zerfallen zu sehen. Die Aufrechthaltung derselben und ihre Weiterbeförderung ist Mein fester Wille und Entschluß, mit aller billigen Berücksichtigung des confessionellen Standpunktes, wie dies die dahin einschlagenden Dekrete vorschreiben. Um diese Aufgabe lösen zu können, müssen die Organe zu deren Durchführung sorgfältig gewählt und theilweise gewechselt werden. Alle Heuchelei, Scheinheiligkeit, kurzum alles Kirchenwesen als Mittel zu egoistischen Zwecken ist zu entlarven, wo es nur möglich ist. Die wahre Religiosität zeigt sich im ganzen Verhalten des Menschen; dies ist immer ins Auge zu fassen und von äußerem Gebahren und Schaustellungen zu unterscheiden. Nichtsdestoweniger hoffe Ich, daß, je höher man im Staate steht, man auch das Beispiel des Kirchenbesuchs geben wird. Der katholischen Kirche sind ihre Rechte verfassungsmäßig festgestellt. Uebergriffe über diese hinaus sind nicht zu dulden."