# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1859_S31 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 31 Zeitblatt", daß es in der Ohio⸗Synode eine Parthei gebe, die in der Lehre von Kirche und Amt weder mit der Buffalo⸗, noch mit der Missouri⸗Synode stimme, Folgendes in seiner Nummer vom 10. December v. J.: „Diese Brüder sind gerade so gewissenhaft und fest in ihrer Stellung, als irgend welche von den anderen und daher glauben sie, daß die Wahrheit weder in dem Missouri⸗, noch in dem Buffalo⸗Extrem gefunden wird." Wenn hiernach der liebe Standard unsere Lehre und die der Buffaloer für die zwei Extreme hält, so hat er sich schwerlich die Mühe genommen, beide genau kennen zu lernen. Die beiden wirklichen Extreme in der Lehre vom Amt sind die Buffalo⸗Papistische und die Höfling⸗Socinianische. „Christliche Feierstunden." Unter diesem Titel beabsichtigt der vormalige Pastor Ch. C. A. Brandt ein „besonders der Erbauung gewidmetes" Blatt herauszugeben, worin erstlich aus Luther's Schriften und aus älteren und neueren Erbauungsbüchern abgefaßte Auszüge mitgetheilt, sodann aber auch der Kampf für die Lehre geführt und über die kirchlichen Vorgänge in Deutschland Correspondenzen von dorther gegeben werden. Das Blatt, dessen erste Nummer bereits ausgegeben ist, erscheint für den jährlichen Subscriptionspreis von einem Dollar monatlich zweimal in Canton, Stark Co., O. Die Vereinigte ev.⸗luth. Synode von Ohio nahm bei Gelegenheit ihrer Sitzungen am 21. Oct. v. J. und die folgenden Tage sowohl die englische Districts⸗Synode, als auch die Indianapolis⸗Synode, letztere als Synode „südlichen Districts", auf. Der „Lutheran Standard" hatte, wie wir oben bemerkt haben, die Lehre unserer Synode von Kirche und Amt das eine Extrem genannt. Hierauf hat Herr Pastor P. Eirich, ein Glied der Ohio⸗Synode, folgende Erklärung in genanntem Blatte gegeben: „In der letzten Nummer des „Standard" finde ich einen editoriellen Aufsatz, welcher auf einen Artikel des Rev. Hahn Bezug nimmt, der neulich im H. u. L. Anzeiger erschienen ist. In dieser Bezugnahme brandmarkt der Herausgeber des „„Standard"″ (wie er in einigen frühern Nummern gethan hat,) die Missouri'sche Lehre von der Kirche als ein „„Extrem″. Ich halte es für meine Pflicht, gegen die Austheilung solcher Vorwürfe zu protestiren. Es liegt mir natürlich nichts an der Thatsache, daß diese Lehre „„Missourisch″ benamt wird, sofern die Existenz oder Autorität derselben in Betracht kommt. Der Umstand, daß sich die Missouri'schen Brüder dazu bekennen, macht sie weder wahr noch falsch und gibt ihr über keinen Menschen Autorität. Aber viele Brüder in unserer Synode, wie auch ich selbst, haben die feste und beständige Ueberzeugung, daß die Missouri'sche Auffassung die Lehre des heiligen Wortes Gottes und in unsern Symbolen ist. Sie ein Extrem nennen, als eine Ansicht, die außerhalb der Wahrheit und über dieselbe hinaus liege (und darum falsch sei), heißt nach meiner Ueberzeugung der Bibel und unsern Bekenntnissen zur Last legen, daß sie in diesem Stücke ein Extrem, einen Irrthum lehrten. Darum bitte ich in aller Bescheidenheit um Auskunft. Wenn die Brüder in unserer Synode in diesem Stücke im Irrthum sind, so begehre ich, wenn irgend einer, aufs ernsteste, davon los zu kommen. Ich möchte es bewiesen sehn, wenn es möglich ist, daß die Missouri'sche Lehre, welche aus Ueberzeugung auch die meinige ist, wider die Schrift und den Symbol ist, so daß diejenigen von uns, welche sie jetzt führen, die Wahrheit erkennen und sie mit ganzem Herzen ergreifen können. Einigkeit des Glaubens ist mein Ziel, ohne welche unser Synodalverband und unsere confessionelle Grundlage eitel und eine leere Form ist." Hochachtungsvoll P. Eirich. Darauf läßt einer der Herausgeber des „Standard", Herr Prof. Worley, folgende „Erklärung" folgen: „Aus der kurzen Einsendung des Br. Eirich an einer andern Stelle werden unsere Leser merken, daß es ihm wehe thut, daß wir das Wort „„Extrem"″ auf die Stellung der Missourisynode der Buffalosynode in Betreff der Lehre von Kirche und Amt angewandt haben. Der Ton seines Artikels ist nicht grade nach unserm Wunsche, aber wir räumen ihm mit Freuden das Vorrecht ein, seine Meinungsverschiedenheit auf seine eigene Weise auszudrücken. Der Schreiber des Artikels, worin der gerügte Ausdruck vorkommt, der auch der Schreiber dieses ist, möchte es durchaus so angesehn wissen, daß er allein für jenen Artikel verantwortlich ist; Ein Glied des Editing Comittee, wie er Gelegenheit zu wissen hat, stimmt mit ihm in seiner Ansicht von der Stellung der Missourisynode nicht überein." II. Ausland. Wort und Sacrament. Es ist seltsam, was doch die neueren Theologen für „Lücken" in der alten lutherischen Theologie ausfindig machen. Meist sind es Lücken in der Kenntniß dieser Theologie oder in eigener Rechtgläubigkeit. Daran wurden wir erinnert, als wir in einem Bericht über eine am 25. Aug. v. J. in Dresden abgehaltene Pastoralconferenz Folgendes im Sächsischen Kirchen⸗ und Schul⸗Blatt lasen: „Der zweite Theil (eines Vortrags des Superint. Otto aus Glauchau) verbreitete sich über Wort und Sacrament in ihrem Verhältniß zu einander, mit der Bemerkung, daß in der dogmatischen Entwickelung in dieser Beziehung eine Lücke verblieben sei, welche auszufüllen die Wissenschaft einen Versuch noch nicht gemacht habe. Referent selbst, an diesen Versuch gehend, machte, wenn der Berichterstatter nicht irrt, zwischen Wort und Sacrament die Scheidung, daß jenes