# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1859_S30 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 30 Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. Dieselben sind dem Bericht beigedruckt und sollen bei der nächsten Sitzung besprochen werden, die Conferenz⸗Districte aber vorher Referate darüber einreichen. So empfehlenswerth diese Maßregel in einem solchen Fall ist, so traurig sieht's um die Thesen aus. Es sind offenbar „Expedienz"-Thesen, vom Unionsstandpunkte aus bearbeitet, ein klägliches Durcheinander ohne Princip und mit nur zu deutlich darin documentirter Unkenntniß des Zusammenhanges des Ganzen der Lehre abgefaßt. Der Thesensteller bemerkt selbst: „Bei dem gegenwärtigen Stande des Streites der Partheien über diese Lehre glaube ich, daß es die Pflicht unserer Synode ist, gleichsam (!) vermittelnd aufzutreten, und diese Thesen möchten dazu vielleicht geeignet (?) sein." — Die Synode beschloß, darauf anzutragen, daß das Delegaten⸗System in Bezug auf die allgemeine Synode aufgehoben und das Collectiv⸗System, wie es die unsrige befolgt, eingeführt werde. — Da die Synode mit ordnungswidrigen Klagen behelligt worden war, machte sie den guten Beschluß, daß sie sich nie mit einer Klage befassen werde, die nicht zuerst vor den resp. Kirchenrath und Gemeinde gebracht worden sei. Die Pastoren Ch. C. A. Brandt u. Braasch wurden aus der Synode ausgeschlossen und das Ansuchen des vormaligen Pastors Schweizerbarth um Aufhebung der über ihn verhängten Suspension abgeschlagen. Die evangelische Gemeinschaft (die sog. Albrechtsleute) gehört ohne Zweifel zu denjenigen amerikanischen Sekten, welche die meisten durch ihren blinden rohen Fanatismus, ihre Geisttreiberei und geistlichen Hochmuth übertreffen. Diese Sekte gibt leider auch unter allen am wenigsten Hoffnung, daß sie sich der Wahrheit wieder zuwenden werde. Dem gegenwärtigen Redakteur ihres Organs, des „Christl. Botschafters" aus Cleveland, einem Herrn Koch, ist selbst das Rituale seiner Sekte noch zu orthodox! Zu den Worten: „Wir beten zu dir für diese gegenwärtige Person, daß, indem sie kommt, die heil. Taufe zu empfangen, sie durch die geistliche Wiedergeburt auch der Vergebung aller ihrer Sünden theilhaftig werden möge" — macht genannter Redakteur folgende Bemerkung: „Hier ist nicht nur der römische Irrthum ausgesprochen, daß man durch die Taufe die Vergebung der Sünden erhalte, sondern es steckt noch ein anderer darin, nehmlich, daß man die Vergebung der Sünden durch die geistliche Wiedergeburt erlange. Wer von all unseren Predigern und Gliedern glaubt dieses? Keiner! Warum aber etwas aussprechen, das man nicht glaubt?" In dem Folgenden wünscht er auch an einem Formular seiner Gemeinschaft zur Feier des heil. Abendmahls eine Aenderung gemacht zu sehen: „daß der herrschende Irrthum der römischen und einiger anderer Kirchen bestätigt werde, daß nehmlich das heil. Abendmahl wie auch die heil. Taufe Sacramente zur Vergebung der Sünden seien." (Siehe das angezeigte Blatt vom 4. Dec. v. J.) Diese armen blinden Menschen wollen nicht ruhen, bis alles specifisch Christliche aus ihrer Secte ausgefegt und nichts übrig ist, als ein hochmüthiges Geschwätz von Bekehrung und Heiligung. Die Synode von Virginien, versammelt am 22. Okt. v. J., hat beschlossen, die Praxis, eine ad interim Licenz zu ertheilen, aufzugeben. Die Synode von Illinois, versammelt am 2. Okt. v. J. in Perry Co., Mo., feierte, wie wir aus einem Bericht in dem Observer ersehen, das heil. Abendmahl in Gemeinschaft mit einer beträchtlichen Anzahl von Leuten verschiedener Denominationen. Die General⸗Synode. Anspach, einer der Mitredakteure des Observer, schreibt in der Nummer vom 12. Nov. v. J. von der General⸗Synode: „In diesem Körper ist Verschiedenheit der Meinung über die Sacramente geduldet, und obgleich es einige unter unsern Brüdern gibt, welche an die wirkliche Gegenwart des Heilandes in dem heil. Abendmahl in einem höheren Sinne, als andere, glauben, so halten sie doch, daß dies in einer geistlichen und übernatürlichen Weise geschehe." Die englische ev.⸗luth. Synode von Ohio u. d. b. St. hat auf ihrer am 25. Okt. v. J. abgehaltenen Versammlung den guten Beschluß gefaßt, daß alle Candidaten der Ordination über die Lehren des Augsburgischen Glaubensbekenntnisses der Reihe nach examinirt werden sollen. Der „Lutheran Standard" bemerkt auf einen Bericht im „Historischen