# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1859_S29 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. 29 und consequentia (Folgen) anzeigt, und exaggerirt; auch thut er nicht zuviel, wann er mit dieser Straf immer anhält und nicht nachlässet, so lange die Sünde nicht abgestellet wird; aber gegen die Person hat er alsdann excedirt, wann er im Strafamt etwas thut, so der Liebe des Uebertreters zuwider ist, als a. da er mehr straft aus Haß gegen die Person, als wider die Sünde; b. wann er in seinen Worten gar zu scharf fähret, und nicht die Sanftmuth gebrauchet, dazu St. Paulus vermahnet 2 Tim. 4, 2., oder da er die Leute schelten wollte, das der Apostel auch verboten 1 Tim. 5, 1.; c. wann er im Proceß zu schleunig fähret, entweder strafet, da er nicht den rechten Grund weiß, oder nach den gradibus admonitionum nicht ordentlich procedirt u. s. w. Also daß St. Pauli Spruch 2 Cor. 5, 13.: Thun wir zuviel, so thun wir's Gott, sind wir mäßig, so sind wir Euch mäßig (wenn ja derselbe von dem Strafamt sollte verstanden werden, davon er doch nicht, sondern von des Apostels Ruhm redet), nicht auf die jetzt angezogenen Excesse, sondern auf die Strafe der Sünden, in denen nicht kann zuviel geschehen, zu ziehen. Im Strafamt muß auch auf die sonderbaren Stände gesehen werden. Der Apostel weiset 1 Tim. 5, 1. seqq. die Prediger auf gewisse ordines und Stände, daß obschon in dem Lehr⸗ und Strafamt kein Ansehen der Person gelten soll und niemanden aus keiner Ursach etwas zu seinem ewigen Schaden soll verschwiegen werden, jedoch man das Strafamt also führe, daß die Observanz und Ehrerbietung, so einem Stand vor dem andern gebührt, nicht aufgehoben werde; darum soll Timotheus strafen die alten Männer und Weiber mit solcher Ehrerbietung, welche dem Alter gebühret (Lev. 19, 32.) und Kinder ihren Eltern schuldig sind (Exod. 20, 12.). Wer nun also eines Jeden Stand nicht also strafet, daß ihm (soviel es sich auf des Predigers Seiten leiden will) sein gebührender Respect bleibet, der hat den Sachen zuviel gethan, und die terminos officii (die Grenzen seines Amtes) überschritten." Kirchlich⸗Zeitgeschichtliches. I. Amerika. Unsere allgemeine Conferenz. Der „Luth. Observer" macht in seiner Nummer vom 19. Nov. v. J., nachdem er von den Kirchentagen in Deutschland geredet hatte, folgende Bemerkung, die ohne Zweifel einen Hieb auf unsere allgemeine Conferenz enthalten soll: „Wie viel herrlicher würden die Ergebnisse sein, wenn Prediger und Laien, anstatt alljährlich zusammen zu kommen, um die Artikel eines particulären Glaubens in unserem Lande zu discutiren, sich versammelten, um solche Gegenstände zu discutiren, welche Gegenstand der Berathungen des Kirchentags waren. Das Elend in unseren Tagen ist nicht, daß die Leute nicht genug glauben, sondern daß sie nicht genug thun. Der Mangel ist nicht ein zu geringer Glaube, sondern zu geringe Werke, das Dasein eines reinen thätigen Glaubens zu beweisen." Aecht amerikanische Grundsätze! Die Quelle ist also da, nur fehlt's am Ausfluß; das Feuer ist da, es brennt und scheint nur nicht. O Blindheit über Blindheit! Oestlicher Bezirk der ev.⸗luth. Synode von Ohio. Die Glieder dieses Bezirks waren am 16. Sept. v. J. und die folgenden Tage wieder versammelt. Der vormalige Präses Bierdemann hatte Thesen über die Lehre von Kirche und Amt eingegeben.