# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1859_S26 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 26 Von rechter Führung des Strafamtes. lutherischen Theologie auf amerikanischem Boden und innerhalb der hiesigen Verhältnisse verstehen, so wäre das doch eine sonderbare Entwickelung des Lutherthums, wodurch dasselbe seine Eigenthümlichkeit verliert und seine Prin⸗ cipien verleugnet. Das ist nimmermehr eine Entwickelung, sondern eine Ver⸗ nichtung und ein Abfall. So wenig das Papstthum die abendländische Ent⸗ wickelung des Christenthums ist, sondern vielmehr die Entfaltung der anti⸗ christischen Lüge innerhalb der christlichen Kirche, so wenig ist das fälschlich sogenannte Lutherthum mit seiner Leugnung und Verwerfung des ungefälsch⸗ ten und unverkürzten Bekenntnisses der lutherischen Kirche eine Entwickelung des Lutherthums, sondern nur die Entfaltung des calvinistischen Irrthums innerhalb der lutherischen Kirche Amerika's. Denn wie es nur ein einziges Evangelium gibt, so kann es auch nur ein einziges Lutherthum geben, da ja Lutherthum im Grunde nichts anderes ist, als das aufrichtige, rückhaltlose Bekenntniß zum reinen, unverfälschten Evangelium. Wie sollte es auch anders sein können, da ja das Lutherthum sich nach Luther benennt, also der Glaube und die Lehre Luther's ist. Wenn man aber Ansichten bekennt, die Luther sein ganzes Leben lang verworfen und mit ganzer Kraft bekämpft hat, so kann kein ehrlicher Mensch dieselben für Lutherthum halten oder ausgeben. Hören wir aber, wie wenig Luther selbst eine Aenderung seiner Lehre, wie sie in's Bekenntniß unserer Kirche aufgenommen ist, für nöthig gehalten hat. Der⸗ selbe sagt in seinem Urtheil über den Reichsabschied zu Augsburg 1530: „Zudem müssen wir bekennen, daß die zu Augsburg gepredigte und über⸗ reichte Lehre das wahre und lautere Wort Gottes sei, und daß alle, die sie glauben und halten, Kinder Gottes und selig werden, sie mögen gleich jetzo schon glauben oder hernach noch erleuchtet werden; welches Bekenntniß bis an's Ende der Welt und an den jüngsten Tag dauern soll.“ Das wahre amerikanische Lutherthum kann darum kein anderes sein, als das deutsche, norwegische, schwedische, dänische oder holländische. Wohl mögen die Luthe⸗ raner in verschiedenen Ländern je nach der eigenthümlichen Begabung und den Bedürfnissen ihres Volks sich verschiedener Methoden in der Darlegung und Begründung der reinen Lehre, sowie verschiedener Formen der Verfas⸗ sung und gottesdienstlicher Handlungen bedienen, aber ihr Glaube und Be⸗ kenntniß ist eins und dasselbe. Darum sind allein diejenigen die „amerika⸗ nischen Lutheraner“, welche in diesem Lande das Bekenntniß der lutherischen Kirche im Herzen tragen, und mit Unrecht legen sich diejenigen diesen Namen bei, welche im Herzen Calvinisten und Rationalisten sind und darum auch das lutherische Bekenntniß verwerfen. ◆◆◆ Von rechter Führung des Strafamtes. Das Lübecker Ministerium wurde einstmals über die rechte Führung des Strafamtes von Seiten der Prediger um Rath gefragt. Hierauf gab dasselbe