# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1859_S19 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Geschichte der Lehre vom geistlichen Amte ꝛc. 19 Sünde zu strafen hat eingesetzet, daß darzu des Pabsts Gesetz kein noth noch nütze ist.“ 27) 13. Nicht ein besonderer Amtsgeist, sondern der heil. Geist, wie er die ganze gläubige Gemeinde durchwohnt, und als solcher den Gläubigen eignet, gibt Gewalt und Befugniß, Sünde zu vergeben. „„Christus, ehe er Befehl thut, die Sünde zu vergeben und zu bin⸗ den, bließ er ihnen ein und spricht: Nehmet hin den heiligen Geist, welchen ihr werdet die Sünden vergeben, denen sind sie vergeben. Joh. 20. Hie ist beschlossen, daß niemand die Sünde vergeben kann, er habe denn den heiligen Geist. — Doch wiederum, sollte ich nun nicht ehe Vergebung haben meiner Sünde, der Beichtvater hätte denn den heiligen Geist; und niemand mag gewiß sein von dem andern, ob er denselben habe: wenn würde ich meiner Absolution gewiß, und über⸗ käme ein ruhiges Gewissen? So wäre es wie vorhin. Antwort, das habe ich angezogen, auf daß man dieses Dinges einen rechten Grund habe. Da ist kein Zweifel an, daß niemand Sünde bindet oder vergibt, denn allein, der den heiligen Geist so gewiß habe, daß du und ich's wissen, wie diese Wort Christi allhier überzeugen. Das ist aber nie⸗ mand denn die christliche Kirche, das ist die Versammlung aller Gläubi⸗ gen Christi; die hat allein diese Schlüssel, da sollt du nicht an zweifeln. — Also wenn ein Stein oder Holz mich könnte absolviren im Namen der christlichen Kirchen, wollte ich's annehmen. Wiederum, wenn mich der Pabst im Namen seiner Gewalt in den öbersten Chor der Engel setzte, wollte ich beide Ohren stopfen, und ihn vor den größten Gottes⸗ lästerer halten. Er ist ein Knecht der Schlüssel, wie alle andere Prie⸗ ster; sie sind aber allein der Kirchen. — Darum ist unser Glaube also geordnet, daß der Artikel: Vergebung der Sünd, muß stehen nach dem Artikel: Eine heilige Christliche Kirche; und vor dem: Ich gläube in den heiligen Geist. Auf daß erkennet würde, wie ohne den heiligen Geist keine heilige Kirche ist, und ohne heilige Kirche keine Vergebung der Sünden ist.““ 28) 14. Oeffentliches Zeugniß ist Noth. „„Das wird also bewiesen: weil es nöthig ist, daß, da die Kirche oder eine geistliche Sache nicht kann wachsen, erhalten werden, leben, wirken, überwinden, bleiben und alles thun, was der Kirche zusteht, wo sie nicht auf den Grund gebauet ist, das ist, wo sie nicht Christum erlangt, der in ihr herrschet durch den Glauben, Geist und andern Gaben seines Gei⸗ stes: dergleichen Predigt in der Kirche seye, als welche auf ihm allein und keinem andern ruhet.““ 29) 15. Darum will Gott, daß solch öffentlich Zeugniß ge⸗ schehe. 27) Büchlein von der Beichte. An Fr. v. Sick. T. 19, 1069. 28) eod. 1051—1053. 29) An Herz. Albr. z. Preuß. v. Pabst u. s. Gewalt. T. 19, 911.