# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1859_S15 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Die Geschichte der Lehre vom geistlichen Amte ꝛc. 15 7. Christus verwaltet sein Amt nach einer ewigen Ordnung. „„Aber die Papisten sind blind und Blindenleiter, sehen allein auf ihre Person und Werk, gerade als müßte das Sacrament darum werden oder nicht, daß sie solche Personen sind und solche Werke thun, fragen nichts nach der Ordnung oder Einsetzung Christi; und es kann doch ja unser Person und Werk nichts dazu thun, es muß die Ordnung Christi allein thun.““ 11) „„Gehet's doch in den Creaturen also zu, daß unser Thun und Werk nichts schaffet, sondern allein Gottes Befehl und Ordnung. Als, wenn wir pflügen, säen und pflanzen, so thun wir unser Werk, das uns geboten ist. Aber solch unser Werk bringet nicht ein Körnlein, sondern der Befehl und Ordnung Gottes, da er zur Erden spricht: Es bringe die Erde Gras, Kraut und allerlei Bäume ꝛc. Es thue nur der Teufel oder Mensch, ein Schalk oder Frommer solch ein Werk, er pflanze, säe oder begieße, so gehet gleichwohl die Ordnung und Befehl Gottes vor sich, und die Erde bringet Frucht. — — Also gehet's hie mit den Sacramenten auch. Wir thun Wasser und Wort zusammen, wie er uns gebeut, aber solch unser Thun macht's nicht zur Taufe, sondern Christi Befehl und Ordnung. Wir thun nach seinem Gebot Brod und Wein zum Worte Christi; aber solch unser Thun wandelt's nicht, sondern Christus Wort und Ordnung. Wenn hie der Teufel oder sein Glied die Ordnung Christi hielte, und darnach thäte, so wäre es gleichwohl die rechte Taufe und Sacrament. Denn Christus wird ums Teufels oder böser Leute willen kein Lügner noch Betrüger seiner Kirchen, sondern täufet sie und gibt ihr seinen Leib und Blut, es sei die Hand, dadurch er's thut, weß und wer sie wolle.““ 12) 8. Die Kirchenordnung ist nichts, denn ein Dienen der Kirche in der Ordnung des Amtes Christi. „„Denn Gott sei gelobt, in unsern Kirchen können wir einem Christen eine rechte christliche Messe zeigen nach Ordnung und Einsetzung Christi, auch nach der rechten Meinung Christi und der Kirche. Da tritt vor den Altar unser Pfarrherr, Bischof oder Diener im Pfarramt, recht redlich und öffentlich berufen, zuvor aber in der Taufe geweihet, gesalbet und geboren zum Priester Christi, ungeacht des Winkelchresems, der singet öffentlich und deutlich die Ordnung Christi im Abendmahl eingesetzt, nimmt das Brod und Wein, dankt, theilet aus und gibt's in der Kraft der Worte Christi, das ist mein Leib, das ist mein Blut, solches thut ꝛc. uns andern, wie wir da sind und empfahen wollen, knieen neben hinter und um ihn her, Mann, Weib, Jung, Alt, Herr, Knecht, Frau, Magd, Eltern, Kinder, wie uns Gott allda zusammen bringet, allesammt rechte heilige Mitpriester, durch Christi Blut geheiliget, und durch den heiligen Geist geweihet und gesalbet in der Taufe. 11) eod. S. 1554. 12) eod. S. 1552 ff.