# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_Januar 1859_S4 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 4 Vorwort zu Jahrgang 1859. der Jsraeliten in der Wüste, der Apostel ꝛc. kann der Theolog nicht ohne Kenntniß der Geographie handeln, so wir von dem Laufe der Gestirne, von dem Orion, von den Plejaden nicht ohne Kenntniß der Astronomie. Will er von den Tugenden, von der Mäßigkeit, Freigebigkeit, Tapferkeit ꝛc., von poli⸗ tischen Dingen, von der Obrigkeit, den Unterthanen, den Gesetzen, den Stra⸗ fen ꝛc., von den Dingen des Hausstandes, von Mann, Weib, Kindern, Dienst⸗ boten ꝛc. handeln, so leistet ihm die Kenntniß der praktischen Philosophie einige Dienste. Ausdrücklich haben wir aber gesagt, daß die Philosophie der Theo⸗ logie in der Erklärung einiger Begriffsbezeichnungen zu Hülfe komme, denn es gibt gewisse rein theologische Begriffsbezeichnungen, zu deren Erklärung die Philosophie durchaus nichts beiträgt, als: Christus, heiliger Geist, Erwählung u. s. w. Ausdrücklich haben wir auch gesagt, daß die Philosophie in der Erklärung von Begriffsbezeichnungen Dienste leiste, also messen wir derselben nicht ein Meistern, sondern einen Dienst auch in diesem Stücke zu. Mag daher immerhin eine Begriffsbezeich⸗ nung eine philosophische sein, so ist es doch dem Theologen erlaubt, dieselbe etwas anders zu erklären, anzuwenden, von aller Unvollkommenheit zu befreien und dieselbe daher nach ihrem eigenen Erkenntnißprincip, nehmlich nach der Schrift, auszulegen, was immerhin die Philosophie zu deren Erörterung lehrt. Wenn z. B. der Vater in der Gottheit das Principium genannt wird, so ist zwar der Terminus „„Principium““ ein philosophischer, indeß folgt nicht, daß dem Vater alle jene Beschaffenheiten eines Princips, welche in der Meta⸗ physik gelehrt werden, zuzuschreiben seien, sondern die Theologie bedient sich dieses Terminus nach ihrem eigenen Rechte und mit Hinzufügung einer ge⸗ sunden Erklärung. Zeugung ist ein Terminus aus der Physik, wenn aber vom Vater in der Gottheit gesagt wird, daß er den Sohn zeuge, so darf dar⸗ aus durchaus nicht gefolgert werden, daß alle Beschaffenheiten der Zeugung, die in der Physik gelehrt werden, hieher zu ziehen sind. Gerechtigkeit ist ein in der Ethik (Sittenlehre) vorkommender Terminus, doch darf von dem⸗ selben nicht nach den Regeln der Ethik geurtheilt werden, daß nehmlich derje⸗ nige, welcher gerecht handelt, vor Gott gerecht sei, sondern nach der heiligen Schrift, wie sie die Gerechtigkeit lehrt. Luther schreibt im Urtheil von den geistlichen und Kloster⸗Gelübden im 3. Capitel: „„Sonderlich aber wird hier verdammt die scheußliche und schändliche Hure, die Hoheschule zu Paris, die neulich beschlossen hat, daß Aristotelis Lehre nicht entgegen sei Christi Lehre. So doch der blinde Heide lehrt, man müsse durch Werke die Tugend über⸗ kommen, da er spricht: Wenn man mäßiglich thut, so wird man mäßig; wenn man recht thut, so wird man recht. Welches ein christlich Gewissen als eine höllische Grundsuppe verbannet, und spricht also: Wenn ich glaube an den mäßigen Christum, so werde ich mäßig. Seine Mäßigkeit ist mein. Es ist seine Gabe, und nicht mein Werk.““ Am sichersten ist es daher, lediglich oder hauptsächlich auf die Ausdrucksweise des heil. Geistes Acht zu haben, und erst hernach zur Vergleichung die philosophische Erklärung der Begriffsbezeich⸗ nungen damit zu verbinden. 3. Von den Theilen der Instrumental⸗