# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1864_S384 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) 384 Kirchlich-Zeitgeschichtliches. Amt nieder und ging nach Hannover. Zugleich hieß es, der P. Schädla in Netze trete auch aus der Landeskirche und sei bereit, die Bedienung der an verschiedenen Orten Austretenden zu übernehmen. Indessen erwies sich die letztere Nachricht als verfrüht. Vielmehr ergab sich aus einem Bericht Feldner's, vom 2. Mai d. J., daß die lutherisch gesinnten Pastoren der W. Landeskirche sich nicht hatten dazu verstehen wollen, die Ausgetretenen ohne Dimissoriale anzunehmen. Dies, so wie eine Menge anderer Anzeichen, öffneten jenen endlich die Augen und sie wandten sich nach Ostern d. J. an Sup. Feldner mit der Bitte, ihnen zu helfen. Dieser besuchte sie denn auch bald und constituirte zuerst in Sachsenberg eine kleine Gemeinde, von der er berichten konnte: „Es ist eine Gemeinde, wie wir wenige haben, meist durch Trübsal bewährte Bekenner." Am Sonntage Rogate d. J. hielt er ihnen den ersten Gottesdienst. Dasselbe geschah nachher in Corbach und Feldner, der sich auch mit Männern aus den dortigen Regierungskreisen in persönliche Verbindung gesetzt hatte, konnte die Aussicht eröffnen, daß diese Lutheraner in ihrem Lande hoffentlich so zu stehen kommen werden, wie wir in Preußen. Diese Gemeinden sind nun nach Abgabe der erforderlichen Erklärungen vom Ober-Kirchen-Collegium unter dem 2. Juni A. C. anerkannt und fürs Erste der Parochie Elberseld zugeschlagen worden. Dringend wünschenswerth ist für sie die baldige Bestellung eines Hülfepredigers." Dr. Huschke hat ein „Votum über die Aufgabe der bevorstehenden (nun geendigten) Generalsynode (zu Breslau) in Betreff des Kirchenstreits" im Nagel'schen „Kirchenblatt" vom 15. Sept. veröffentlicht, worin es u. A. heißt: „Hieraus erhellt nun wohl sonnenklar, daß der eigentliche Sitz der Krankheit, an welcher unsere Kirche leidet, in der Zwiespältigkeit der thatsächlich herrschenden, öffentlichen Lehre besteht, und daraus folgt wiederum, daß auch eine Heilung nicht anders möglich ist, als wenn die Kirche erstens mit Aufgeben des bisher in dieser Anwendung irrig gemachten Unterschiedes zwischen theologischen Ansichten und kirchlicher Lehre durch das Zeugniß ihrer Synode sich öffentlich zur wahren Lehre bekennet und die falsche von sich ausschließt, und zweitens auch die nöthigen Kirchenzuchtsmittel aufstellt, um das von der Kirche auszuscheiden, was sich öffentlich wider ihre Lehre setzt." Im Folgenden sagt H., daß es sich hauptsächlich um die Lehre von der Kirche handele. Diedrich's Partei. Pastor Crome hat eine „brüderliche Bitte und Mahnung an Brunn und Hein" infolge der Eingabe derselben an die Breslauer Synode durch Ehler's „Zeitblatt" vom 15. Sept. ergehen lassen; darin heißt es merkwürdiger Weise also: „Ihr selbst behauptet, daß die lutherischen Symbole als alleinige Quelle, aus der sie die Pflicht der Beobachtung kirchlicher Ordnungen und des Gehorsams gegen jede äußere Kirchenordnung herleiten, stehend und überall und nur, — das ist dreimal dasselbe gesagt, — das Prinzip der Liebe und Ordnung anführen, und dem stimmt Ihr natürlich mit Eurer Meinung zu. Eure Behauptung ist nun trotz der dreimaligen Befestigung nicht wahr. Vielmehr enthalten die symbolischen Bücher s. Müllers Ausg. S. 339. 51. 349, 2. 350, 12, dazu die Augsburg. Confession im 28. Artikel, in den Unterschriften selbst u. s. w., u. s. w. die Grundlage, auf welcher die lutherischen Kirchenlehrer mit Recht die äußere Kirchenregierung als eine Pflicht der weltlichen Obrigkeit darstellen. Vgl. Mejers Grundlagen des luth. Kirchenrechts. Wer von uns, die Ihr die Diedrich'sche Opposition nennt, hat principiell das landeskirchliche Kirchenregiment verworfen? Ihr zeihet uns principieller Verwerfung des Kirchenregiments und seid längst selbst in Gefahr in Gemeinschaft mit Huschke mit spöttischem Achselzucken die Grundlagen des lutherischen Kirchenregiments principiell zu verwerfen." Selbst die Diedrich'sche Partei ist daher nicht nur nach einem landeskirchlichen Regimente lüstern, sondern achtet ein solches auch als das eigentlich lutherisch normale! Nekrologisches. Das Stader Sonntagsblatt (jetzt nicht mehr von Dieckmann, sondern von Pastor Vogelsang in Stade redigirt — dies beiläufig) berichtet: „Am 12. d. M. (August) starb der Landrath von Maltzan auf Rothenmoor im 81. Lebensjahre, ein Mann, von dem die Kreuzz. mit Recht sagt: Er war treu und fest im Glauben und Leben, eine Zierde mecklenburgischer Ritterschaft." — Er gehört auch zu den freigebigen Wohlthätern mehrer Prediger der Missouri-Synode. — ──────────── Errata im vorigen Heft. Seite 325 Zeile 10 von unten lies anstatt „auf" — mit. " " " 9 " " " " „hrer" — ihrer. " " " 8 " " " " „mit" — auf. " 339 " 2 " oben " " „innern" — reinen. ────◆◆────