# Lehre und Wehre_St. Louis Missouri_December 1864_S383 # AI-corrected against the scan — CHI Digital Archive (demonstration) Kirchlich-Zeitgeschichtliches. 383 Die Höllenfahrt nützt den Seinigen, den Gläubigen, nicht aber den Ungläubigen und Verdammten; sie nützt auch vor allen Dingen den Lebendigen, daß sie nicht in die φυλακή hineinkommen, nicht aber Todten, daß sie aus dem Kerker wieder herauskommen — wer anders lehrt, der lehrt es auf seine eigne Phantasie hin und möge wohl zusehen, daß er das Fundament nicht unterwühle und das ganze Gebäude der Christenlehre nicht erschüttere." Und am Schlusse: „Nach allen diesen Erörterungen wenden wir uns wieder zum Anfange zurück und fassen die Resultate zusammen in der Hoffnung, daß der eine oder der andere Leser in seinem „„Kinderglauben"" möge befestigt worden sein und aus dem Beigebrachten einiges Material möge entnommen haben zur Abwehr moderner Theorien. Also kein epochemachender Einfluß der Höllenfahrt auf dem limbus Patrum, den alttestamentlichen Scheol, noch weniger die Einrichtung einer bleibenden evangelischen Predigt für die im Unglauben Verstorbenen; ferner keine Vermischung der Höllenfahrt mit dem Todeszustande des HErrn Christi und keine Zertheilung seiner Person, so daß die Seele allein zur Hölle gefahren wäre. Auf jedem dieser Irrwege stürzt man sich in die allergrößten dogmatischen Schwierigkeiten und reißt sich von der Schrift los, welche den ganzen Christus zur Hölle fahren läßt, um dort das Gericht zu predigen, nachdem er sein neues Leben angenommen; der rechte Weg ist eben der längst betretene, daß wir mit der Concordienformel nicht viel disputiren über das Wie, wohl aber einfältig glauben und lehren, wie schon Luther nach der Schrift geglaubet und insonderheit in Torgau gelehret hat. „„Also glaube ich auch hie, daß Christus selbst persönlich die Hölle zerstöret und den Teufel gebunden hat; Gott gebe die Fahne, Pforten, Thor und Ketten sei hölzern, eisern oder gar keine gewesen; da liegt auch nichts an, wenn ich nur das behalte, so durch solche Bilder wird angezeigt, daß ich von Christo gläuben soll; welches ist das Hauptstück, Nutz und Kraft, so wir davon haben, daß mich und alle, die an ihn glauben, weder Hölle noch Teufel gefangen nehmen noch schaden kann."" (20, S. 170)." Wir müssen die Leser einladen, den Aufsatz selbst nachzulesen. Er gehört zu den jetzt so seltenen Erscheinungen gesunder lutherischer Theologie. „Sonntagsbote," ist der Titel eines christlichen Volksblattes, welches seit dem 1. Juli d. J. in Sachsen neben dem „Pilger" erscheint. Redigirt wird der „Sonntagsbote" von den Pastoren Florey, Mehr und Stichart und erscheint wöchentlich auf einem Viertelbogen für den Jahrespreis von 16 Ngr. Wie es scheint, hat die Veränderung, welche seit Anfang dieses Jahres mit dem „Pilger" vorgegangen ist, den Gedanken in das Leben gerufen, ein solches Blatt, wie den Sonntagsboten, neben dem „Pilger" erscheinen zu lassen. Letzterer hat nehmlich angefangen, einen etwas höheren Ton anzuschlagen und etwas größere Ansprüche an das Verständniß und den Geschmack seiner Leser zu machen. Namentlich hat er in neuerer Zeit vieles in die kirchliche Kunstgeschichte Einschlagendes mitgetheilt. Es ist sehr fraglich, ob der liebe „Pilger" in seiner jetzigen Beschaffenheit mehr Segen stiftet, als früher. Der Luther-Verein in Stade (eine Art Gustav-Adolph-Verein, nur daß Ersterer confessionell ist) feierte am 30. August sein 8. Jahresfest. Die Jahreseinnahme hatte sich auf circa 666 Thlr. belaufen, wovon u. A. unserem Proseminar in Steeden 132 Thlr. und der „Kirche in Nord-America" 40 Thlr. zugetheilt wurden. Waldeck. So schreibt Nagel in seinem „Kirchenblatt" vom 1. Juli: „Es wird den Lesern zur Freude und Glaubensstärkung gereichen, zu hören, daß sich neuerdings im Fürstenthum Waldeck zwei lutherische Gemeinden constituirt und an die ev.-lutherische Kirche in Preußen dergestalt angeschlossen haben, daß sie sowohl im Bekenntniß als auch in der Verfassung gänzlich nach unserer Regel einhergehen wollen. Es sind dies die Gemeinden Sachsenberg und Corbach. Schon 1859 hatten sich einige Lutheraner Waldecks, welche durch das Unions-Edikt vom Jahre 1821 die lutherische Kirche ihres Landes gefährdet oder schon vernichtet glaubten, an P. Crome mit der Bitte um Rath gewendet. Es wurde ihnen zuvörderst gerathen, ihren Fürsten um Schutz der lutherischen Kirche zu bitten, event. die Kirchengemeinschaft mit unirten Geistlichen abzubrechen und mit den noch auf dem luth. Bekenntniß stehenden Pastoren ihres Landes die Wiederherstellung der luth. Kirche zu versuchen. Längere Zeit erfuhren wir nichts von der weitern Entwickelung dieser Sache. Im J. 1861 legte der P. Rocholl in Sachsenberg um der Union willen sein